Verordnung zur Änderung der Linzer Marktordnung 2021 (Linzer Marktordnung 2025 - LMO 2025)

M 1 · Ausschussantrag · 26. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Kultur, Tourismus und Märkte

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde die Linzer Marktordnung 2025 mit Inkrafttreten am 1. Jänner 2025. Im Mittelpunkt steht die Neuregelung des Grünmarkts Urfahr: Das dortige Gebäude wird aus der Marktordnung herausgenommen, während der freitags und samstags im Freien stattfindende Wochenmarkt ausdrücklich verankert wird. Ergänzt werden die Bestimmungen um formale Aktualisierungen zu Silvesterständen, Verwaltungsübertretungen und weiteren Regelungen. Begründet wird die Änderung mit einer langfristigen Lösung für den Standort, der durch die Apotheke als ganztägigen Frequenzbringer und den Wochenmarkt als Nahversorger aufgewertet werden soll. Die bisherige Marktordnung 2021 tritt mit dem neuen Regelwerk außer Kraft; die Verordnung wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):marktordnunggrünmarkt urfahrwochenmarktnahversorgungapothekestandortbelebungstadtplanungverwaltungsrechtmärktefrequenzbringer
AntragstextEinblendenAusblenden
Beim vorliegenden Antrag geht es um die Neuerlassung der Linzer Marktordnung 2025 mit 1. Jänner 2025. Die Änderungen betreffen insbesondere die Marktfläche des Grünmarktes. Das auf der Fläche befindliche Gebäude wird von der Marktordnung ausgenommen. Zudem wird der am Freitag und Samstag im Freien stattfindende Wochenmarkt, so wie es ihn jetzt gibt, in der Marktordnung verankert. Zusätzlich geht es in diesem Antrag auch noch um Formalpassungen, was die Silvesterstände betrifft, Verwaltungsübertretungen und so weiter, damit auch das wieder auf dem aktuellen Stand ist. Zum Grünmarkt Urfahr darf ich aber noch kurz im Detail anmerken: Die Herausnahme des Gebäudes aus der Marktordnung wurde ja bereits im September 2023, vom damaligen Bürgermeister, vom Liegenschaftsreferenten Vizebürgermeister Prammer und von mir verkündet. Das Geschäftslokal wurde dann vorzugsweise als Gastronomielokal ausgeschrieben. Die nunmehr auch vom Liegenschaftsressort getroffene Entscheidung für die Apotheke ist auch für den Freitag und Samstag stattfindenden Wochenmarkt ein sehr wichtiger Schritt. Das ist eine gute Voraussetzung für die weitere Belebung dort, davon bin ich überzeugt. Hier wurde eine wirklich nachhaltige und langfristige Lösung geschaffen. Die Apotheke wird als wichtiger und ganztägiger Frequenzbringer den gesamten Standort aufwerten. Das war das Ziel, dass wir uns den Standort gesamtheitlich ansehen und prüfen, was dort hinpasst. Es soll gemeinsame Aktivitäten des Mieters im Glashaus mit dem Wochenmarkt geben, auch das wird ganz wichtig sein. Der Wochenmarkt im Freien mit seinen frischen und gesunden Lebensmitteln und die Apotheke im Gebäude sind beide wichtige Nahversorger. Ich bin überzeugt, dass es für die Bevölkerung, aber auch für Nachbarschaft nachhaltig Sinn macht, dass es dort gut hinpasst und dass davon vor allem auch die Märkte und die Beschicker*innen dort profitieren können. Wir haben ja schon Erfahrungen mit Zwischennutzungen gemacht, ob das Projekte mit der Bruckner-Universität waren oder zum Beispiel auch ein Pflanzenmarkt. Wir haben dort immer versucht, durch Sommerfeste und anderes, Frequenz hinzubringen, um damit den Standort zu bewerben. Es ist wichtig, dass wir jetzt wieder einen langfristigen Mieter für das Gebäude gewinnen konnten. Mit dieser Marktordnung wird das auch ganz klar neu geordnet und die Zuständigkeiten werden nochmals unterstrichen. So haben wir eine gemeinsame nachhaltige Lösung für den Standort finden können. Danke.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die beiliegende „Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 12. Dezember 2024 über die Ordnung der Linzer Märkte (Linzer Marktordnung 2025 – LMO 2025)“ wird erlassen. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. 2. Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die „Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 8. April 2021 über die Ordnung der Linzer Märkte (Linzer Marktordnung 2021 – LMO 2021)“, kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz, Nr. 07/2021, außer Kraft.
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Danke schön, es freut uns, dass unser langjähriger Vorschlag, die Markthalle am Grünmarkt aus der Marktordnung herauszunehmen, jetzt final umgesetzt wird. Diesen Vorschlag haben wir schon mehrfach dem damaligen Markt- und Wirtschaftsreferenten Baier gemacht. Es hat dann immer andere Lösungen gegeben, die nur kurzzeitig etwas bewirkt haben. Das ist sehr gut, weil das jetzt eine dauerhafte Lösung ist. Eine kleine Bitte hätte ich noch bei einer allfälligen nächsten Änderung der Marktordnung, wäre es vielleicht nett, wenn die Verhinderung von nicht markttypischen Händlern aufgenommen werden könnte. Diese nehmen auf Christkindlmärkten et cetera teilweise immer mehr überhand. Danke schön.

Vielen herzlichen Dank für die Zustimmung. Danke schön.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.