Grundverkauf in der KG Pasching (Poststraße 70) um den Verkaufspreis in Höhe von 1,856.876 Euro

M 10 · Ausschussantrag · 2. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde der Verkauf eines Grundstücks in der KG Pasching an die Hub One A1 Projekt GmbH um 1.856.876 Euro. Betroffen ist das Grundstück Nr. 1735/3 in der Poststraße 70 mit einem Ausmaß von 11.288 Quadratmetern. Die Käuferin übernimmt grundsätzlich alle mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren; ausgenommen sind die Immobilienertragsteuer und deren Berechnungskosten, die von der Stadt Linz zu tragen sind. Der Abschluss erfolgt zu den Bedingungen des beiliegenden Kaufvertrags, und die Einnahmen sowie die Immobilienertragsteuer werden für das Rechnungsjahr 2022 entsprechend verbucht. Der Verkauf wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Schlagwörter (9):grundverkaufkg paschingpoststraße 70liegenschaftsverkaufimmobilienertragsteuerkaufvertragstadtfinanzengrundstücksveräußerungbudgetverbuchung
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderat Mag. Rabengruber berichtet über M 10 Grundverkauf in der KG Pasching (Poststraße 70) um den Verkaufspreis in Höhe von 1,856.876 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
1. Die Stadt Linz verkauft an die Hub One A1 Projekt GmbH (FN 522142g), Sankt Johanner Straße 15, 6370 Kitzbühel, das Grundstück Nr. 1735/3, EZ 2532, KG Pasching, mit einem Katasterausmaß von 11.288 Quadratmeter, um den Kaufpreis von 1,856.876 Euro. 2. Sämtliche Kosten, Steuern und Gebühren, die aus Anlass der Realisierung dieses Rechtsgeschäftes entstehen trägt, mit Ausnahme der zu entrichtenden Immobilienertragsteuer (voraussichtlich 64.990,66 Euro) und der Kosten für deren Berechnung, die von der Stadt Linz zu tragen sind, die Hub One A1 Projekt GmbH. 3. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Vertragspartei selbst zu tragen. 4. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 5. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 1,856.876 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 2.801100 im Fonds 840000 (Veräußerung Grundstücke). 6. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 64.990,66 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 1.710000 im Fonds 840000 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß FAG).

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, sowie bei Gegenstimmen der KPÖ-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.