Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Kleinmünchen (Bebauungsplan 12-004-01-01, Im Bäckerwinkel); Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs

I 2 · Ausschussantrag · 2. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde die Auflassung von Verkehrsflächen im Bereich des Bebauungsplans 12-004-01-01 „Im Bäckerwinkel“ in der KG Kleinmünchen. Damit wird der Gemeingebrauch für die im Plan ST210008 dargestellten Grundflächen entzogen. Grundlage ist § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991; Lage und Ausmaß der betroffenen Flächen sind im aufliegenden Plan ersichtlich. Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Amtsblatt folgenden Tag in Kraft. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit gefasst, bei Stimmenthaltung von LinzPlus und Gemeinderat Brandstetter.

Schlagwörter (9):verkehrsflächenauflassunggemeingebrauchstraßengesetzbebauungsplankleinmünchenim bäckerwinkelverkehrstadtplanung
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Gemeinderat Koppler berichtet über I 2 Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Kleinmünchen (Bebauungsplan 12-004-01-01, Im Bäckerwinkel); Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan 12-004-01-01, Im Bäckerwinkel, KG Kleinmünchen, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2021 gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan 12-004-01-01, Im Bäckerwinkel, KG Kleinmünchen, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Plan ,ST210008‘ der Planung, Technik und Umwelt vom 15.04.2021, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. § 2 Die Lage und das Ausmaß der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen."
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan 12-004-01-01, Im Bäckerwinkel, KG Kleinmünchen, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen.
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir enthalten uns der Stimme.

Ich finde, das ist ein wunderschöner Antrag, aber wir enthalten uns auch der Stimme.

Auch in der Politik ist Ästhetik nicht alles, das lernen wir aus diesem Abstimmungsverhalten.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von der LinzPlus-Fraktion (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.