Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Kleinmünchen (Bebauungsplan 12-004-01-01, Im Bäckerwinkel); Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs
I 2 · Ausschussantrag · 2. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz
Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertGenehmigt wurde die Auflassung von Verkehrsflächen im Bereich des Bebauungsplans 12-004-01-01 „Im Bäckerwinkel“ in der KG Kleinmünchen. Damit wird der Gemeingebrauch für die im Plan ST210008 dargestellten Grundflächen entzogen. Grundlage ist § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991; Lage und Ausmaß der betroffenen Flächen sind im aufliegenden Plan ersichtlich. Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Amtsblatt folgenden Tag in Kraft. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit gefasst, bei Stimmenthaltung von LinzPlus und Gemeinderat Brandstetter.
AntragstextEinblendenAusblenden
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir enthalten uns der Stimme.
Ich finde, das ist ein wunderschöner Antrag, aber wir enthalten uns auch der Stimme.
Auch in der Politik ist Ästhetik nicht alles, das lernen wir aus diesem Abstimmungsverhalten.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von der LinzPlus-Fraktion (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.