Grundverkauf in der KG Kleinmünchen (Holzingerstraße) um den Verkaufspreis in Höhe von 105.740,00 Euro

Q 4 · Ausschussantrag · 5. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Genehmigt wurde der Verkauf des Grundstücks Nr. 155/25 in der KG Kleinmünchen an einen privaten Käufer um 105.740 Euro. Das 622 Quadratmeter große Grundstück in der Holzingerstraße wird zu den Bedingungen des beiliegenden Kaufvertrags übertragen. Die mit der Vertragsabwicklung verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren trägt grundsätzlich der Käufer; die voraussichtliche Immobilienertragsteuer von rund 3.700 Euro samt Berechnungskosten übernimmt die Stadt Linz. Die Einnahmen und die Steuer werden für das Rechnungsjahr 2022 auf den vorgesehenen Finanzpositionen verbucht. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit angenommen, bei mehreren Enthaltungen und Gegenstimmen.

Schlagwörter (9):grundverkaufkleinmünchenholzingerstraßeliegenschaftsverkaufimmobilienertragsteuergrundbesitzfinanzenkaufvertragstadtlinz
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Gemeinderätin Langbauer, BSc, berichtet über Q 4 Grundverkauf in der KG Kleinmünchen (Holzingerstraße) um den Verkaufspreis in Höhe von 105.740,00 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an Herrn Wolfgang Haudum, geb. 18. März 1961, wohnhaft Holzingerstraße 21, 4030 Linz, das Grundstück Nr. 155/25, KG 45202 Kleinmünchen, mit einem Katasterausmaß von 622 Quadratmetern um den Gesamtkaufpreis von 105.740 Euro. 2. Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben gehen zulasten des Käufers. Die für die Stadt Linz zur Vorschreibung gelangende Immobilienertragsteuer im Betrag von voraussichtlich 3700 Euro sowie die Kosten für deren Berechnung sind von der Stadt Linz zu tragen. 3. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Vertragspartei selbst zu tragen. 4. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser Rechtsvorgang genehmigt. 5. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 105.740 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 2.801100 (Veräußerung Grundstücke, Grundstücksein.) im Fonds 840000 (Grundbesitz). 6. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 3700 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 1.710000 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gem. FAG) im Fonds 840000 (Grundbesitz).“ Ich ersuche um Zustimmung.
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Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an Herrn Wolfgang Haudum, geb. 18. März 1961, wohnhaft Holzingerstraße 21, 4030 Linz, das Grundstück Nr. 155/25, KG 45202 Kleinmünchen, mit einem Katasterausmaß von 622 Quadratmetern um den Gesamtkaufpreis von 105.740 Euro. 2. Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben gehen zulasten des Käufers. Die für die Stadt Linz zur Vorschreibung gelangende Immobilienertragsteuer im Betrag von voraussichtlich 3700 Euro sowie die Kosten für deren Berechnung sind von der Stadt Linz zu tragen. 3. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Vertragspartei selbst zu tragen. 4. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser Rechtsvorgang genehmigt. 5. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 105.740 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 2.801100 (Veräußerung Grundstücke, Grundstücksein.) im Fonds 840000 (Grundbesitz). 6. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 3700 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 1.710000 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gem. FAG) im Fonds 840000 (Grundbesitz).“
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir enthalten uns bei Q 4 und Q 5 der Stimme.

Wir werden uns bei Q 4 und Q 5 ebenfalls der Stimme enthalten.

Wir enthalten uns bei Q 4 der Stimme und bei Q 5 stimmen wir dagegen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (9), MFG (2), LinzPlus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, sowie bei Gegenstimmen der KPÖ-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.