Aufhebung von Gemeinderatsbeschlüssen im Zusammenhang mit Entschädigungen bei Wahlen und Volksabstimmungen

D 1 · Ausschussantrag · 17. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Aufgehoben wurden zwei alte Gemeinderatsbeschlüsse zu Entschädigungen für Wahlmitarbeiterinnen in Wahlbehörden bei Landtags- und Gemeinderatswahlen sowie bei Volksabstimmungen. Anlass ist eine Änderung der bundesgesetzlichen Entschädigungsregelungen für Wahlbeisitzerinnen, Ersatzbeisitzerinnen, Vertrauenspersonen und Wahlzeuginnen. Dadurch sind die bisherigen Linzer Regelungen nicht mehr vollziehbar. Die Aufhebung wurde einstimmig beschlossen.

Schlagwörter (9):wahlenvolksabstimmungenentschädigungenwahlbehördenbundesrechtgemeindebeschlüssewahlmitarbeiterverfassungkommunalrecht
AntragstextEinblendenAusblenden
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei diesem Antrag ersuche ich Sie auf Grund folgender Notwendigkeit um Zustimmung: Der Bundesgesetzgeber hat die Entschädigungsmöglichkeiten für Wahlbeisitzer*innen, Ersatzbeisitzer*innen, Vertrauenspersonen und auch Wahlzeug*innen geändert, sodass die Regelungen, die wir in Linz als Gemeinderat getroffen haben, nicht mehr vollziehbar sind. Sie sehen im Antrag, dass wir die bisherige Regelung aufheben, weil sich der Bundesgesetzgeber anders entschieden hat.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: Die folgenden Gemeinderatsbeschlüsse werden aufgehoben: - Gemeinderatsbeschluss vom 18. April 1991 - Betreff: ‚Landtags- und Gemeinderatswahlen Entschädigung an die wahlwerbenden Parteien für deren Wahlmitarbeiter*innen in den Wahlbehörden‘ - Gemeinderatsbeschluss vom 26. Mai 1994 - Betreff: ‚Entschädigungen an die Parteien für deren Wahlmitarbeiter*innen in den Wahlbehörden bei Volksabstimmungen‘

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.