Finanzierung von Radwegen - Änderung des Oö. Straßengesetzes - Resolution

I 16 · Fraktionsantrag · 23. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Gefordert wird eine Änderung des Oö. Straßengesetzes, damit das Land die Finanzierung regionaler und gemeindeübergreifender Radwege stärker übernimmt. Begründet wird dies mit der angespannten Finanzlage der Gemeinden, dem geringen Radverkehrsanteil in Oberösterreich und der Bedeutung von Radwegen als kosteneffiziente Alternative zum Auto. Vorgesehen ist, die bisherige 40-Prozent-Beteiligung der Gemeinden an Radhauptrouten zu streichen und stattdessen einen Landesbeitrag für nicht durch EU- oder Bundesmittel gedeckte Kosten vorzusehen. Zusätzlich soll die Oö. Landesregierung jährlich zehn Prozent des Straßenbaubudgets für regionale und gemeindeübergreifende Radwege reservieren. Die Resolution wurde mehrstimmig angenommen; ÖVP, FPÖ und MFG enthielten sich.

Schlagwörter (10):radwegestraßengesetzlandesfinanzierungverkehrmobilitätklimaschutzgemeindefinanzenradverkehrinfrastrukturbudgetumschichtung
AntragstextEinblendenAusblenden
Vielen Dank, sehr geehrter Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer*innen, das Oberösterreichische Straßengesetz 1991 legt fest, dass Gemeinden für die Finanzierung von Radwegen verantwortlich sind, wobei ein Landeszuschuss möglich ist. Mit Novelle vom 31. Jänner dieses Jahres wurde bestimmt, dass Gemeinden 40 Prozent der Kosten für vom Land Oberösterreich verordnete Radhauptrouten tragen müssen. Aufgrund der angespannten finanziellen Lage der Gemeinden ist das für den Bau von Radwegen ein generelles Problem. Das führt dazu, dass der Anteil des Radverkehrs in Oberösterreich aktuell nur bei 6,7 Prozent liegt. Das ist vergleichbar mit dem Stand vor 25 Jahren und niedriger als in anderen Bundesländern. Wir wissen, dass fehlende Radwege entlang stark befahrener Hauptstraßen den Verkehr, insbesondere den Schwerverkehr und Buslinien, stark belasten. Studien zeigen, dass etwa 40 Prozent der Autofahrten kürzer als fünf Kilometer und 60 Prozent kürzer als zehn Kilometer sind. Dies sind ideale Distanzen für den Radverkehr. Neben der Verlagerung vom Auto auf den Radverkehr sind Radwege im Vergleich zum motorisierten Individualverkehr auch kosteneffizient. Daher sollte der Bau von Radwegen hohe Priorität haben. Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinden würde der Ausbau des Radwegenetzes in Oberösterreich im bisherigen Tempo Jahrzehnte dauern, eine Zeit, die wir im Kampf gegen den Klimawandel nicht haben. Wir fordern daher im oberösterreichischen Straßengesetz eine finanzielle Gleichbehandlung von Landesstraßen und von den, die Landesstraßen begleitenden Radwegen. Das Land möge daher die Finanzierung für alle überregionalen und gemeindeübergreifenden Radwege übernehmen, die nicht durch EU- oder Bundesförderungen gedeckt sind. Wir, die unterzeichnenden Gemeinderäte von SPÖ und Die Grünen, stellen daher den Antrag, eine Resolution an das Land Oberösterreich zu stellen, die eine entsprechende Änderung des oberösterreichischen Straßengesetzes vorsieht. Den detaillierten Wortlaut dazu bitte ich auch ins Protokoll zu übernehmen. Ich bedanke mich bei der SPÖ für den gemeinsamen Antrag und bitte um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Oö. Landtag wird daher ersucht, das Oö. Straßengesetz im § 22 und § 30 wie folgt abzuändern: Alter Gesetzestext § 22: 1. Abschnitt Landesstraßen § 22 (1) Die Kosten der Herstellung und des Grunderwerbs der im Zuge von Landesstraßen gelegenen Radfahrstreifen, sofern sie nicht Teil der Fahrbahn sind, Gehsteige, Gehwege, Radwege, Geh- und Radwege, Fahrbahnteiler, Querungshilfen und Haltestellenbuchten sind einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten dem Land von der Gemeinde, in deren Gebiet die Straße liegt, zur Hälfte zu ersetzen. (Anmerkung: LGBl.Nr. 82/1997, 61/2008) Im § 22 wurde in der Novelle vom 31. Jänner 2024 nach Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt: „(1a) Die Kosten der Herstellung und des Grunderwerbs der Radhauptrouten sowie der Querungshilfen für Radhauptrouten einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten sind dem Land von der Gemeinde, in deren Gebiet die Straße liegt, zu 40 Prozent zu ersetzen.“ Vorschlag neuer Gesetzestext § 22: § 22 (1) Zu den Kosten der Herstellung und des Grunderwerbs der im Zuge von Landesstraßen gelegenen Radfahrstreifen, sofern sie nicht Teil der Fahrbahn sind, Gehsteige, Gehwege, Radwege, Geh- und Radwege, Fahrbahnteiler, Querungshilfen und Haltestellenbuchten wird ein Landesbeitrag bewilligt, der jenen Teil der Finanzierung abdeckt, welcher nicht durch Förderungen aus EU- oder Bundesmitteln abgedeckt werden kann. Ersatzlose Streichung des oben angeführten Absatz (1a) im § 22 Alter Gesetzestext § 30: 4. Abschnitt Radfahrwege, Fußgängerwege und Wanderwege § 30 Zu den Kosten der Herstellung und der Erhaltung von Radfahrwegen, Fußgängerwegen und Wanderwegen kann ein besonderer Landesbeitrag bewilligt werden, dessen Höhe von der verkehrsmäßigen Bedeutung des Weges und von der Finanzsituation der Gemeinde abhängt. Vorschlag neuer Gesetzestext: 4. Abschnitt Radfahrwege, Fußgängerwege und Wanderwege § 30 Zu den Kosten der Herstellung und der Erhaltung von Radfahrwegen, Fußgängerwegen und Wanderwegen kann ein besonderer Landesbeitrag bewilligt werden, dessen Höhe von der verkehrsmäßigen Bedeutung des Weges und von der Finanzsituation der Gemeinde abhängt. Für die Herstellung aller regionalen Radwege (das sind alle Radwege, welche eine Region parallel zu Autobahnen, Schnellstraßen oder Bundesstraßen für den Radverkehr erschließen) und aller gemeindeübergreifenden Radwege (das sind alle Radwege, welche den Hauptort einer Gemeinde mit den Hauptorten all jener Gemeinden verbinden, welche an diese Gemeinde angrenzen, sowie jene Radwege, welche Gemeindehauptorte mit der nächstgelegenen Bahnstation oder einem Gewerbepark verbinden) wird ein Landesbeitrag bewilligt, der jenen Teil der Finanzierung abdeckt, welcher nicht durch Förderungen aus EU- oder Bundesmitteln abgedeckt werden kann. Die Oö. Landesregierung reserviert jedes Jahr zehn Prozent des Straßenbaubudgets für die Herstellung regionaler und gemeindeübergreifender Radwege. Wir appellieren an den Oö. Landtag, dieses Hindernis für die Herstellung von Radwegen durch die oben vorgeschlagene Gesetzesänderung zu beseitigen. Die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.‘“

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wurde mehrstimmig angenommen. Stimmenthaltung: ÖVP, FPÖ, MFG