Änderung des Hausbetreuungsgesetzes – 24-Stunden-Betreuung für mehrere Personen ermöglichen – Resolution

J 17 · Fraktionsantrag · 10. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Gefordert wird eine Änderung des Hausbetreuungsgesetzes, damit 24-Stunden-Betreuungskräfte bei gleichzeitiger Qualitätssicherung mehrere Personen in unmittelbarer räumlicher Nähe betreuen dürfen. Begründet wird dies mit dem demografischen Wandel, dem steigenden Pflegebedarf und dem Mangel an Pflegepersonal. Genannt wird auch, dass die bisherige Rechtslage bei Paaren oder anderen gemeinsam lebenden Personen nur eine formelle Betreuung für eine Person vorsieht und finanzielle Zuschüsse nur dafür möglich sind. Die Resolution an die Bundesregierung wurde angenommen; die KPÖ-Fraktionen und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, enthielten sich.

Schlagwörter (10):24-stunden-betreuunghausbetreuungsgesetzpflegepflegepersonaldemografischer wandelqualitätssicherungsozialpolitikfinanzielle förderungbundesregierungwohnbetreuung
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderat Ing. Casny berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 17 Änderung des Hausbetreuungsgesetzes – 24-Stunden-Betreuung für mehrere Personen ermöglichen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die demografischen Entwicklungen – allen voran das Älterwerden der Babyboomergeneration der 1960er Jahre – macht das Thema der Pflege zu einem der zentralsten Themen in der Sozialpolitik. Das zur Verfügung stellen von geeigneten Angeboten wird daher auch in Linz eine noch größere Rolle spielen. Zusätzlich wirft der steigende Mangel an Pflegepersonal eine ernst zu nehmende Problematik auf. Neben Pflegeplätzen in Heimen bietet die 24-Stunden-Betreuung die Möglichkeit, betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen eine professionelle Unterstützung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die 24-Stunden-Betreuung stellt dabei im Gegensatz zu einem Pflegeheim eine eins zu eins Betreuung dar. Während dies in höheren Pflegestufen auch notwendig erscheint, wäre es bei einem geringeren Unterstützungsbedarf sinnvoll, wenn mehrere Personen betreut werden könnten. Hierfür fehlen jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen. Benötigt beispielsweise ein Ehepaar gemeinsam eine 24-Stunden-Betreuung, muss man die Pflegebetreuung für eine Person anstellen, die zweite Person wird sozusagen „inoffiziell“ mitbetreut. Auch der finanzielle Zuschuss nach dem Hausbetreuungsgesetz kann nur für eine zu betreuende Person beantragt werden. Es wird daher folgender Antrag gestellt: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: „Die Bundesregierung wird ersucht, eine Änderung des Hausbetreuungsgesetzes vorzunehmen, um bei gleichzeitiger Qualitätssicherung eine rechtliche und finanzielle Möglichkeit zu schaffen, damit 24-Stunden-Betreuungskräfte mehrere Personen in unmittelbarer räumlicher Nähe betreuen dürfen.“ Ich bitte um Zustimmung.“
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: „Die Bundesregierung wird ersucht, eine Änderung des Hausbetreuungsgesetzes vorzunehmen, um bei gleichzeitiger Qualitätssicherung eine rechtliche und finanzielle Möglichkeit zu schaffen, damit 24-Stunden-Betreuungskräfte mehrere Personen in unmittelbarer räumlicher Nähe betreuen dürfen.“
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Danke Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrter Kollege Casny, 24-Stunden-Pflegekräfte sind selbstständige Ein-Personen-Unternehmer*innen, obwohl sie eigentlich weder Zeit, Ort, noch Inhalt der Arbeit selbst bestimmen können. Sie haben keinerlei arbeitsrechtlichen Schutz. Als Selbstständige stehen ihnen keinerlei Pausen untertags oder Ruhezeiten in der Nacht zu. Für sie gibt es keinerlei bezahlten Krankenstand oder Urlaub. Sie müssen tatsächlich 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, zwei bis vier Wochen am Stück für die Klient*innen da sein und das für zwei bis drei Euro pro Stunde. Wir werden diesem Antrag oder dieser Resolution daher, auf Grund der unklaren und unzureichenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen in diesem Bereich und auch in Anbetracht der Tatsache, dass die Arbeit der Pfleger*innen schon jetzt sehr prekär ist, nicht zustimmen. Danke.

Danke Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden zustimmen. Wir finden es schon für eine gute Initiative über die 24-Stunden-Betreuung einmal grundsätzlich nachzudenken. Das muss die Bundesregierung machen, denn es gibt ganz viele rechtliche Aspekte zu regeln. Ich gebe auch Kollegen Schmida recht, dass wir eine prekäre Situation für ganz viele Betreuerinnen und Betreuer haben, mitunter aber auch für die, die gepflegt oder betreut werden. Wir müssen schauen, gute rechtliche Bedingungen zu schaffen, weil Österreich im europäischen Vergleich konkurrenzfähig bleiben muss. 714 Wenn wir keine guten Bedingungen für die Betreuerinnen und Betreuer schaffen, dann wandern sie in andere Länder ab. Und ohne 24-Stunden-Betreuung werden wir es in Österreich nicht schaffen. Eine Änderung dieser rechtlichen Bestimmungen könnte auch innovative Wohnformen im Alter ermöglichen, Wohngemeinschaften zum Beispiel. Insofern geben wir gerne eine Zustimmung zu dieser Resolution.

Vielen Dank. Ich darf mich hier auch selbst zu Wort melden. Auch die Sozialdemokratie wird diesem Antrag zustimmen. Es sind schon viele Aspekte angeschnitten worden. Ich möchte noch unterstreichen, dass es natürlich wichtig ist, auch zusätzliche Wege in der Pflege zu finden. Das ist eine große Herausforderung für alle, für die Kommunen genauso wie für den Bund. Ich gehe davon aus, dass die Intention des Antrages dahingeht, klare gesetzliche Regelungen für die Pflegenden genauso wie für die zu Pflegenden zu schaffen, damit dementsprechend die Qualitätssicherung, die Kollege Casny angesprochen hat, auch tatsächlich gewährleistet ist. Ich glaube, das ist ein wesentlicher und wichtiger Aspekt. Ein bisschen schade finde ich, – ich werde es ein bisschen salopper formulieren – dass dieser Antrag sozusagen den Umweg über den Linzer Gemeinderat braucht. Es wäre glaube ich auch zielführend gewesen, dass die Linzer ÖVP direkt mit der Bundes-ÖVP spricht, die das dann mit ihrem Koalitionspartner auf Bundesebene besprechen hätte können. Das wären wir vielleicht ein bisschen flotter gewesen. Aber gerne, wenn es den Umweg braucht, machen wir das auch in diesem Sinne. Danke, wir stimmen zu.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der KPÖ-Fraktionen (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL mit Stimmenmehrheit angenommen.