Bebauungsplanänderung 02-035-01-01 (Verbaländerung), KG Urfahr (Karlhofstraße - Hölderlinstraße)
L 3 · Ausschussantrag · 33. Sitzung
Ausschuss:Ausschuss für Planung, Integration und Verfassung
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertDie Bebauungsplanänderung 02-035-01-01 in der Karlhofstraße-Hölderlinstraße betrifft eine Verbaländerung für die Liegenschaft Karlhofstraße 26 in Urfahr. Dort war die Nutzung als Ausläufer der Einfamilienstruktur auf maximal drei Wohn- und Büroeinheiten beschränkt; diese Beschränkung soll entfallen, um eine Gleichwertigkeit zu den benachbarten Liegenschaften herzustellen. Begründet wird die Änderung mit der Anpassung an die direkte Umgebung und der Aufhebung einer projektspezifischen Einschränkung. Die Verordnung zur Bebauungsplanänderung wurde erlassen und mehrheitlich angenommen.
AntragstextEinblendenAusblenden
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden
Ich möchte nur eine kurze Anmerkung machen. Wir enthalten uns hier. Uns stört, dass hier für ein einzelnes Projekt der Bebauungsplan geändert wird, auch wenn es nur eine Verbaländerung ist. Diese Praxis widerstrebt uns grundsätzlich. Ich denke, wir sollten als Stadt und Stadtplanung nicht auf Wünsche von einzelnen Bauwerber*innen auf ein konkretes Projekt in dieser Art eingehen.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: ehem. MFG (1), KPÖ (2), LinzPlus (2), Gemeinderat Brandstetter