Gewährung einer Subvention an den Verein dieziwi – Die Zivilgesellschaft wirkt (Projekt SPALLER.MICHL – Engagiert und fit ins Alter, Phase II 2022 bis 2024) maximal 69.957 Euro, davon 8745 Euro im Jahr 2022, 34.978 Euro im Jahr 2023 und 26.234 Euro im Jahr 2024

F 1 · Ausschussantrag · 10. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Dem Verein dieziwi – Die Zivilgesellschaft wirkt wird für das Projekt SPALLER.MICHL „Engagiert und fit ins Alter“ Phase II eine Förderung von maximal 69.957 Euro gewährt. Voraussetzung ist, dass der Fonds Gesundes Österreich die Hälfte des Gesamtförderbetrags übernimmt. Das Projekt läuft voraussichtlich von Oktober 2022 bis September 2024 und richtet sich auf Angebote für ein engagiertes und fittes Alter. Die Mittel werden auf die Rechnungsjahre 2022 bis 2024 verteilt und an die Förderungsrichtlinien gebunden. Beschlossen wurde die Förderung einstimmig.

Schlagwörter (8):förderungseniorenarbeitgesundheitsförderungzivilgesellschaftsozialprojektprojektfinanzierungfonds gesundes österreichalter
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderätin Hahn berichtet über F 1 Gewährung einer Subvention an den Verein dieziwi – Die Zivilgesellschaft wirkt (Projekt SPALLER.MICHL – Engagiert und fit ins Alter, Phase II 2022 bis 2024) maximal 69.957 Euro, davon 8745 Euro im Jahr 2022, 34.978 Euro im Jahr 2023 und 26.234 Euro im Jahr 2024 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
1. Dem Verein dieziwi - Die Zivilgesellschaft wirkt wird unter der Voraussetzung, dass der Fonds Gesundes Österreich (FGÖ) die Hälfte des Gesamtförderbetrages in Höhe von 69.957 Euro übernimmt, eine Förderung in Höhe von maximal 69.957 Euro für das Projekt SPALLER.MICHL Engagiert und fit ins Alter Phase II für den Zeitraum ab dem definitiven Start des Projektes, voraussichtlich Oktober 2022 bis September 2024 gewährt. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 69.957 Euro verteilt auf die Rechnungsjahre 2022 8745 Euro, 2023 34.978 Euro und 2024 26.234 Euro erfolgt von der FiPos 1.757000, Lfd. Transferzahlungen an private Organisationen, Fonds 401000 Soziales, Jugend und Familie.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.