Alltagsradler am Arbeitsweg besser versichern - Resolution
I 17 · Fraktionsantrag · 23. Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertGefordert wird eine Präzisierung der sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen für Radpendlerinnen, damit der Versicherungsschutz am Arbeitsweg auch bei längeren, über sichere oder ruhigere Routen zurückgelegten Wegen eindeutig gilt. Begründet wird das mit der wachsenden Nutzung des Fahrrads für den Berufsweg und mit der Benachteiligung durch eine teils fragmentierte und gefährliche Radinfrastruktur, die Umwege notwendig machen kann. Im Fall eines Unfalls auf solchen Umwegen drohen nach der derzeitigen Rechtslage Nachteile bei Therapien, Reha, Heilbehelfen und einer möglichen Versehrtenrente. Die Kosten sollen durch Umschichtung im Budget bedeckt werden. Der Vorstoß wurde mehrstimmig abgelehnt; eine Zuweisung an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr wurde beantragt.
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Danke schön, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als sozialdemokratische Fraktion sind für alle Menschen da und deswegen stellen wir uns die Frage, was mit den anderen Gruppen passiert, die sich für andere Fortbewegungsmittel entschieden haben. Der Antrag lässt zum Beispiel Tandemräder, Rikschas, Longboards, die guten alten Öffis, Quads, Jetskis, Kajaks, Segways oder Hoverboards außer Acht. Aber Spaß beiseite, ich wollte jetzt den gesetzlichen Teil kurz streichen, aber ich glaube, es ist dennoch wichtig darauf einzugehen. Der allgemeine Grundsatz des Unfallversicherungs-(UV)-schutzes besagt, dass ein Unfall im Zusammenhang zur Tätigkeit stehen oder auf einem gesetzlich geschützten Weg passieren muss. Für Fahrradfahrer*innen auf dem Arbeitsweg gelten keine abweichenden Regeln. Der direkte oder sicherste Arbeitsweg ist durch den UV-Schutz abgedeckt und damit ist nicht die Sonnencreme gemeint. LinzPlus geht also davon aus, dass die Radfahrer*innen immer den kürzesten Weg nehmen müssen. In Linz sind Radfahrer*innen jedoch an Routen oder Radwege gebunden. Also wäre eine Sonderregelung für diese Gruppe eine ungerechtfertigte Besserstellung. Sie ist rechtlich nicht notwendig. Niemand wird, wie vorher gerade angesprochen, eklatant benachteiligt. Egal, ob mit A wie Auto oder Z wie Zeppelin. Wir enthalten uns hier. Danke schön.
Schauen wir uns die Fortbewegungsarten an. Ich beschränke mich allerdings - da ich noch nie erlebt habe, dass jemand mit Jetski in die Arbeit fährt - auf Gehen, Radfahren und Autofahren. Die Problematik ist, dass man nicht alle gleichbehandeln kann, weil diese Fortbewegungsarten so unterschiedlich sind. Jede Fortbewegungsart hat ihre eigene Dynamik und ihre eigene Logik. Deswegen ist das Thema nicht eine Gleichbehandlung, sondern eine faire Behandlung der jeweiligen Gruppen. Da geht es darum, dass man den Aktivverkehr nicht ausbremst beziehungsweise Menschen nicht in Bedrängnis bringt. Es gibt Streitfälle vor Gericht, das ist ja kein Geheimnis. Da ist nicht alles gut. Wir könnten uns das auch im zuständigen Ausschuss anschauen. Dann machen wir eine gemeinsame Resolution, wo wir alle Erfahrungen und Wissensstände einbringen können. Ich beantrage eine Zuweisung an den zuständigen Ausschuss, danke und ich bitte um Zustimmung.
Ich komme zur Abstimmung. Eine Frage, wer oder was ist der zuständige Ausschuss? Man kann auch eine Resolution einem Ausschuss zuweisen. Das ist formal korrekt. Aber, wenn Sie das beantragen, bitte ich Sie, mir zu sagen, an welchen Ausschuss. Am Wort ist die Berichterstatterin und nicht der Fraktionsvorsitzende.
Die formalen Vorgaben halten wir ein. Ich bitte um eine Zuweisung an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: abgelehnt
Der Antrag wird mehrstimmig abgelehnt. Enthaltung: SPÖ (22), FPÖ (9), NEOS (1)