Alltagsradler am Arbeitsweg besser versichern - Resolution

I 17 · Fraktionsantrag · 23. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:abgelehnt

Zusammenfassung

KI Generiert

Gefordert wird eine Präzisierung der sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen für Radpendlerinnen, damit der Versicherungsschutz am Arbeitsweg auch bei längeren, über sichere oder ruhigere Routen zurückgelegten Wegen eindeutig gilt. Begründet wird das mit der wachsenden Nutzung des Fahrrads für den Berufsweg und mit der Benachteiligung durch eine teils fragmentierte und gefährliche Radinfrastruktur, die Umwege notwendig machen kann. Im Fall eines Unfalls auf solchen Umwegen drohen nach der derzeitigen Rechtslage Nachteile bei Therapien, Reha, Heilbehelfen und einer möglichen Versehrtenrente. Die Kosten sollen durch Umschichtung im Budget bedeckt werden. Der Vorstoß wurde mehrstimmig abgelehnt; eine Zuweisung an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr wurde beantragt.

Schlagwörter (10):radpendelnarbeitswegunfallversicherungwegeunfallradverkehrmobilitätverkehrssicherheitsozialversicherungklimafreundliche mobilitätausschussbehandlung
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrte interessierte Bürgerinnen und Bürger, die den Livestream verfolgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir alle wissen, dass erfreulicherweise immer mehr Menschen auch ganzjährig das Rad für den Berufsweg nutzen. Das entlastet die Straßen, hilft, Staus zu vermeiden, reduziert Lärm und Hitze in der Stadt. Es ist also auch ein wichtiger Beitrag für die Klimaneutralität. Außerdem wird Feinstaub vermieden und die, die mit dem Auto unterwegs sind, beziehungsweise sein müssen, finden leichter einen Stellplatz. Insgesamt stärkt das auch unseren Wirtschaftsstandort. Leider gibt es einen Aspekt, der insbesondere die Radfahrerinnen und Radfahrer gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern eklatant benachteiligt. Während die Infrastruktur seit Jahrzehnten autozentriert errichtet wurde, ist die Infrastruktur für das Rad immer noch fragmentiert, teilweise gefährlich, Stichwort Dooring. Manchmal ist sie sogar unbenutzbar, wenn man zum Beispiel mit Lastenrad oder Anhänger unterwegs ist. Weil das so ist, weichen viele Radfahrerinnen und Radfahrer auf Routen aus, die sie sich quasi selbst erarbeiten. Man sucht sich zum Beispiel Strecken mit wenig Autoverkehr oder mit einem breiten Radweg ohne Dooringzone. Das bedeutet oftmals auch einen Umweg, der sich bei einem Unfall am Arbeitsweg fatal auswirken kann. Sollte man nämlich auf einer Strecke verunfallen, die streng betrachtet einen Umweg zur Arbeitsstelle oder von dort nach Hause darstellt, verliert man den guten Versicherungsschutz der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt und der Unfall gilt als Privatunfall. Das hat dann Konsequenzen bei der Bezahlung von Therapien, Reha und Heilbehelfen und eine Versehrtenrente kann man auch nicht beantragen, falls es notwendig wäre. Aus diesem Grund stellen wir den Antrag, eine Resolution an den zuständigen Bundesminister Rauch zu stellen. Die gesetzlichen Bestimmungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und im Bauern-Sozialversicherungsgesetz mögen dahingehend präzisiert werden, dass die Radpendler*innen volle Rechtssicherheit beim Versicherungsschutz am Radweg erhalten. Ich bitte den gesamten Antragstext in das Protokoll zu übernehmen und ich bitte um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Johannes Rauch, wird ersucht, die gesetzlichen Bestimmungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und im Bauern-Sozialversicherungsgesetz dahingehend zu präzisieren, dass für Radpendler*innen (Fahrrädern, E-Bikes, Pedelecs) volle Rechtssicherheit in Bezug auf den Versicherungsschutz am Arbeitsweg hergestellt wird. So sollen in Zukunft auch längere Arbeitswege, die durch Nutzung sicherer bzw. besser ausgebauter oder 'ruhigerer' Wegstrecken entstehen, bei der Einstufung von Wegeunfällen am Arbeitsweg entsprechend inkludiert werden. Die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.
Wortmeldungen (4)EinblendenAusblenden

Danke schön, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als sozialdemokratische Fraktion sind für alle Menschen da und deswegen stellen wir uns die Frage, was mit den anderen Gruppen passiert, die sich für andere Fortbewegungsmittel entschieden haben. Der Antrag lässt zum Beispiel Tandemräder, Rikschas, Longboards, die guten alten Öffis, Quads, Jetskis, Kajaks, Segways oder Hoverboards außer Acht. Aber Spaß beiseite, ich wollte jetzt den gesetzlichen Teil kurz streichen, aber ich glaube, es ist dennoch wichtig darauf einzugehen. Der allgemeine Grundsatz des Unfallversicherungs-(UV)-schutzes besagt, dass ein Unfall im Zusammenhang zur Tätigkeit stehen oder auf einem gesetzlich geschützten Weg passieren muss. Für Fahrradfahrer*innen auf dem Arbeitsweg gelten keine abweichenden Regeln. Der direkte oder sicherste Arbeitsweg ist durch den UV-Schutz abgedeckt und damit ist nicht die Sonnencreme gemeint. LinzPlus geht also davon aus, dass die Radfahrer*innen immer den kürzesten Weg nehmen müssen. In Linz sind Radfahrer*innen jedoch an Routen oder Radwege gebunden. Also wäre eine Sonderregelung für diese Gruppe eine ungerechtfertigte Besserstellung. Sie ist rechtlich nicht notwendig. Niemand wird, wie vorher gerade angesprochen, eklatant benachteiligt. Egal, ob mit A wie Auto oder Z wie Zeppelin. Wir enthalten uns hier. Danke schön.

Schauen wir uns die Fortbewegungsarten an. Ich beschränke mich allerdings - da ich noch nie erlebt habe, dass jemand mit Jetski in die Arbeit fährt - auf Gehen, Radfahren und Autofahren. Die Problematik ist, dass man nicht alle gleichbehandeln kann, weil diese Fortbewegungsarten so unterschiedlich sind. Jede Fortbewegungsart hat ihre eigene Dynamik und ihre eigene Logik. Deswegen ist das Thema nicht eine Gleichbehandlung, sondern eine faire Behandlung der jeweiligen Gruppen. Da geht es darum, dass man den Aktivverkehr nicht ausbremst beziehungsweise Menschen nicht in Bedrängnis bringt. Es gibt Streitfälle vor Gericht, das ist ja kein Geheimnis. Da ist nicht alles gut. Wir könnten uns das auch im zuständigen Ausschuss anschauen. Dann machen wir eine gemeinsame Resolution, wo wir alle Erfahrungen und Wissensstände einbringen können. Ich beantrage eine Zuweisung an den zuständigen Ausschuss, danke und ich bitte um Zustimmung.

Ich komme zur Abstimmung. Eine Frage, wer oder was ist der zuständige Ausschuss? Man kann auch eine Resolution einem Ausschuss zuweisen. Das ist formal korrekt. Aber, wenn Sie das beantragen, bitte ich Sie, mir zu sagen, an welchen Ausschuss. Am Wort ist die Berichterstatterin und nicht der Fraktionsvorsitzende.

Die formalen Vorgaben halten wir ein. Ich bitte um eine Zuweisung an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: abgelehnt

Der Antrag wird mehrstimmig abgelehnt. Enthaltung: SPÖ (22), FPÖ (9), NEOS (1)