Bebauungsplanänderung 01-016-01-02, KG Linz (Prunerstraße)

M 2 · Ausschussantrag · 2. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 01-016-01-02 an der Prunerstraße in der Katastralgemeinde Linz. Der Wirkungsbereich wird durch die Grenzen des Grundstücks 337/3 und die Prunerstraße begrenzt; mit der Rechtswirksamkeit werden die bisher in diesem Bereich geltenden Bebauungspläne aufgehoben. Die Änderung liegt nach Kundmachung zur öffentlichen Einsicht auf und tritt am folgenden Tag in Kraft. Begründet wurde die Zustimmung mit dem Bedarf an der planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens, während in den Wortmeldungen vor allem Einwendungen der Anrainer, die geplante Höhe, mögliche Beschattung und die Parkplatzsituation thematisiert wurden. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit angenommen, bei Stimmenthaltungen mehrerer Fraktionen und einer Gegenstimme.

Schlagwörter (9):bebauungsplanänderungprunerstraßeraumordnungstadtplanungbauleitplanunganrainerinteressenbeschattungparkplatzsituationturnhalle
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Gemeinderat Gegenhuber berichtet über M 2 Bebauungsplanänderung 01-016-01-02, KG Linz (Prunerstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 01-016-01-02, Prunerstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2021 betreffend die Bebauungsplanänderung 01-016-01-02, Prunerstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 01-016-01-02 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: nördl. Grenze des Grundstück Nr. 337/3 Osten: Prunerstraße Süden: südl. Grenze des Grundstück Nr. 337/3 Westen: westl. Grenze des Grundstück Nr. 337/3 Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 01-016-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 01-016-01-02, Prunerstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2021 betreffend die Bebauungsplanänderung 01-016-01-02, Prunerstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 01-016-01-02 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: nördl. Grenze des Grundstück Nr. 337/3 Osten: Prunerstraße Süden: südl. Grenze des Grundstück Nr. 337/3 Westen: westl. Grenze des Grundstück Nr. 337/3 Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 01-016-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Wortmeldungen (4)EinblendenAusblenden

Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Fraktion wird sich bei diesem Antrag der Stimme enthalten, weil es massive Einwendungen der Anrainer bezüglich der geplanten Höhe gibt, die zu einer vermehrten Beschattung der umliegenden Wohnungen führt. Außerdem ist die Parkplatzsituation derzeit schon ziemlich prekär. Bei so einem Bauvorhaben ist es unserer Ansicht nach notwendig, dass man auch Parkplatzlösungen miteinbezieht, zumal in unmittelbarer Nähe die Musikschule ist und bereits derzeit keine Parkplätze verfügbar sind.

Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, wir stimmen bei diesem Antrag dagegen. Wir sind mit dieser Bebauungsplanänderung sehr unglücklich und halten diese nicht für vertretbar. Wir gehen davon aus, dass keine gründliche Volumenstudie erfolgte. Diese Studie hätte auch Alternativen beinhaltet, wie man so eine Turnhalle oder eine zweite Turnhalle dort möglichst sinnvoll platzieren könnte. Das heißt, so eine Studie hätte auch ein Abtesten von Alternativen oder Varianten beinhaltet. Wir denken, das ist nicht erfolgt oder zumindest haben wir nichts dergleichen gesehen. In Anbetracht der heiklen und schwierigen Situation glauben wir aber, dass genau so etwas notwendig gewesen wäre. Es wäre auch nicht schlecht, wenn so etwas dann anhand eines konkreten Projektes, wie das auch in solchen Situationen immer wieder passiert, im Gestaltungsbeirat landet und der Gestaltungsbeirat das dann auch noch einmal prüft. Das ist leider auch nicht geschehen. Auffällig und unangenehm auffällig ist auch, ist, dass die Bebauungspläne in Linz immer kleiner werden. Sie sind mittlerweile winzig, zum Teil nur mehr so groß, wie das Grundstück selbst. Das ist alarmierend, weil das natürlich auch zeigt, dass diese Bebauungsplanänderungen das gesamte Umfeld nicht ausreichend betrachten. Die Nachbarn - Frau Sommer hat es schon gesagt -, das sind jetzt nicht 100, aber es sind ein paar Dutzend, müssen einem echt leidtun, wenn das so gebaut wird, wie das im Bebauungsplan möglich ist. Von uns gibt es eine Gegenstimme.

Vielen Dank, zu meinen Vorrednern brauche ich nicht mehr sehr viel dazu sagen, da schließe ich mich an. Es gibt zwei Interessen zu vertreten, das eine ist das Interesse nach einer Turnhalle, das kann ich grundsätzlich sehr begrüßen. Das Zweite ist das Interesse der Anrainer, das ich nicht wirklich berücksichtigt sehe. Wir können uns diesem Antrag daher nicht anschließen, wir werden uns der Stimme enthalten. Danke.

Ich würde gerne die Stimmenthaltung zu den Punkten M 2 bis M 10 avisieren.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmhaltung der Fraktionen von ÖVP (9), MFG (2), KPÖ (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, sowie bei Gegenstimme der Fraktion LinzPlus (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.