Gewährung einer Subvention an diverse Vereine und Organisationen für den Zeitraum 2022 bis 2024

O 1 · Ausschussantrag · 5. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Finanzen und Integration

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde die Gewährung mehrjähriger Subventionen an diverse Vereine und Organisationen für die Jahre 2022 bis 2024. Die Förderbeträge gelten als jährliche Maximalbeträge und sind an die Einhaltung allgemeiner und spezieller Förderungsrichtlinien gebunden. Die Auszahlung erfolgt gestaffelt in Teilbeträgen; bei Nichteinhaltung der Auflagen wird die Förderung nicht ausbezahlt und kann nach Fristablauf aufgehoben werden. Für 2022 und 2023 wurden zudem Kreditübertragungen zugunsten der Kunst- und Kulturförderungen genehmigt, für 2024 sind die Mittel im Voranschlag vorzusehen. Die Vorlage wurde mit Stimmenmehrheit angenommen, bei Stimmenthaltung der MFG-Fraktion.

Schlagwörter (10):subventionenvereinsförderungorganisationenmehrjahresförderungkulturförderungfinanzierungkreditübertragungförderungsrichtlinienbudgetlinz
AntragstextEinblendenAusblenden
Vizebürgermeisterin Blöchl berichtet über O 1 Gewährung einer Subvention an diverse Vereine und Organisationen für den Zeitraum 2022 bis 2024 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt diversen Vereinen und Organisationen unter den nachstehend angeführten Auflagen und Bedingungen die Subventionen für die Jahre 2022 bis 2024 laut beiliegender Subventionsliste. Bei den aufgelisteten Förderbeträgen laut Beilage handelt es sich um jährliche Maximalbeträge. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Die Auszahlung der Subventionen erfolgt in Teilbeträgen, wobei a) Subventionen bis zu einem Betrag von maximal 9999,99 Euro pro Jahr in einer Rate frühestens mit 20. Juni des jeweiligen Jahres, b) Subventionen in Höhe von 10.000 Euro bis maximal 39.999,99 Euro pro Jahr in mindestens zwei Raten, jeweils frühestens mit 20. März bzw. 20. September des jeweiligen Jahres und c) Subventionen ab 40.000 Euro pro Jahr in mindestens vier Raten jeweils frühestens 20. März, 20. Juni, 20. September bzw. 20. Dezember des jeweiligen Jahres zur Auszahlung zu bringen sind. Spätere Zahlungstermine sind zulässig. Bei Nichteinhalten der Auflagen und Bedingungen lt. Förderungsrichtlinien ist die Förderung nicht auszuzahlen. Sollte nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Einhaltung der Auflagen und Bedingungen, diese ungenutzt verstreichen, gilt die Förderungsgewährung als aufgehoben. 2. Die Verrechnung und Bedeckung der in der Beilage angeführten Subventionen erfolgt jeweils auf den in der Beilage angeführten Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Für das Jahr 2024 sind die entsprechenden Mittel von den Geschäftsbereichen im diesbezüglichen Voranschlag vorzusehen. Die Verrechnung im Jahr 2024 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der notwendigen Mittel durch den Gemeinderat im Budget 2024. Für das Jahr 2022 wird eine Kreditübertragung in Höhe 58.000 Euro von der FiPos 1.757200 (Laufende Transferzahlungen an Organisationen) im Fonds 061000 (Sonstige Subventionen) auf die FiPos 1.757000 (Laufende Transferzahlungen an Organisationen) mit dem Funktionsbereich 316 im Fonds 351000 (Kunst- und Kulturförderungen) genehmigt. Für das Jahr 2023 wird eine Kreditübertragung in Höhe 60.500 Euro von der FiPos 1.757200 (Laufende Transferzahlungen an Organisationen) im Fonds 061000 (Sonstige Subventionen) auf die FiPos 1.757000 (Laufende Transferzahlungen an Organisationen) mit dem Funktionsbereich 316 im Fonds 351000 (Kunst- und Kulturförderungen) genehmigt.“
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Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt diversen Vereinen und Organisationen unter den nachstehend angeführten Auflagen und Bedingungen die Subventionen für die Jahre 2022 bis 2024 laut beiliegender Subventionsliste. Bei den aufgelisteten Förderbeträgen laut Beilage handelt es sich um jährliche Maximalbeträge. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Die Auszahlung der Subventionen erfolgt in Teilbeträgen, wobei a) Subventionen bis zu einem Betrag von maximal 9999,99 Euro pro Jahr in einer Rate frühestens mit 20. Juni des jeweiligen Jahres, b) Subventionen in Höhe von 10.000 Euro bis maximal 39.999,99 Euro pro Jahr in mindestens zwei Raten, jeweils frühestens mit 20. März bzw. 20. September des jeweiligen Jahres und c) Subventionen ab 40.000 Euro pro Jahr in mindestens vier Raten jeweils frühestens 20. März, 20. Juni, 20. September bzw. 20. Dezember des jeweiligen Jahres zur Auszahlung zu bringen sind. Spätere Zahlungstermine sind zulässig. Bei Nichteinhalten der Auflagen und Bedingungen lt. Förderungsrichtlinien ist die Förderung nicht auszuzahlen. Sollte nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Einhaltung der Auflagen und Bedingungen, diese ungenutzt verstreichen, gilt die Förderungsgewährung als aufgehoben. 2. Die Verrechnung und Bedeckung der in der Beilage angeführten Subventionen erfolgt jeweils auf den in der Beilage angeführten Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Für das Jahr 2024 sind die entsprechenden Mittel von den Geschäftsbereichen im diesbezüglichen Voranschlag vorzusehen. Die Verrechnung im Jahr 2024 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der notwendigen Mittel durch den Gemeinderat im Budget 2024. Für das Jahr 2022 wird eine Kreditübertragung in Höhe 58.000 Euro von der FiPos 1.757200 (Laufende Transferzahlungen an Organisationen) im Fonds 061000 (Sonstige Subventionen) auf die FiPos 1.757000 (Laufende Transferzahlungen an Organisationen) mit dem Funktionsbereich 316 im Fonds 351000 (Kunst- und Kulturförderungen) genehmigt. Für das Jahr 2023 wird eine Kreditübertragung in Höhe 60.500 Euro von der FiPos 1.757200 (Laufende Transferzahlungen an Organisationen) im Fonds 061000 (Sonstige Subventionen) auf die FiPos 1.757000 (Laufende Transferzahlungen an Organisationen) mit dem Funktionsbereich 316 im Fonds 351000 (Kunst- und Kulturförderungen) genehmigt.“
Wortmeldungen (8)EinblendenAusblenden

Danke, Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, aus Sicht der freiheitlichen Fraktion gibt es vor allem im Punkt Kulturförderungen insgesamt zehn Vereine, bei denen wir die Verhältnismäßigkeit nicht nachvollziehen können. Aus zeitökonomischen Gründen haben wir die Liste bereits Herrn Bürgermeister Luger überreicht. Das heißt, wir werden uns bei diesen zehn Kulturvereinen der Stimme enthalten und bitten das im Abstimmungsprotokoll entsprechend zu vermerken.

Das werde ich veranlassen. Danke.

Sehr geehrte Damen und Herren, knapp ein Drittel der hier in diesem Beschluss vorliegenden Drei-Jahres-Förderungen entfällt auf den bereits angesprochenen Bereich Kunst und Kultur. Konkret erhalten hier 22 Linzer Kulturvereine und Initiativen jährlich knapp 1,05 Millionen Euro als Jahres- und damit als ihre wichtige Basisförderung. Vor allem die Kulturschaffenden haben unter den Folgen von Covid-19 besonders gelitten, das wissen wir alle. Sie brauchen daher genau diese Unterstützung und die bereits von Frau Blöchl angesprochene langfristige Perspektive und Planungssicherheit für ihren Betrieb und ihre Projekte. Eben diese Erhöhung der Drei-Jahres-Förderung im Kulturbereich ist für die Kulturschaffenden besonders wichtig und dringend notwendig gewesen. Sie ist neben der Budgetaufstockung, die wir vor zwei Jahren schon in Höhe von 250.000 Euro im Kulturbudget gemacht haben und dem Kulturinvestitionspaket aus dem Pakt für Linz, den wir im Vorjahr gemeinsam beschlossen haben, nun die dritte finanzielle Verbesserung für die Freie Kunst- und Kulturszene und für die vielen Freien Kunst- und Kulturschaffenden in Linz. In diesem Sinne möchte ich mich bei der neuen Vizebürgermeisterin Frau Blöchl und auch beim Herrn Bürgermeister für die sehr gute Zusammenarbeit bedanken. Ich glaube, dass das wirklich ein richtiger und wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Danke.

Danke, Herr Bürgermeister, grundsätzlich sind die Subventionen an Vereine und diverse Organisationen zu begrüßen. Ich halte aber in dem Zusammenhang fest, dass es notwendig ist, dass diese einen bestimmten Auftrag erfüllen, der der Gemeinnützigkeit dient. Wenn ich mir diese Liste der Vereine anschaue, dann frage ich mich, welchen Beitrag sie zur Gemeinnützigkeit leisten. Die Anzahl der Vereine bzw. Organisationen, die eine Subvention bekommen sollen, stellt für mich ein Gießkannenprinzip dar, wir teilen hier relativ blind aus. Das ist mein persönlicher Eindruck, der mag falsch sein. Wir enthalten uns der Stimme.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen und Kolleginnen, ich beantrage eine getrennte Abstimmung, Frau Klitsch hat das für ihre Fraktion auch schon gesagt. Für uns verhält es sich so, dass bei aller Wichtigkeit für Subventionen an die vielen Vereine und Organisationen der Posten 68, Ring Freiheitlicher Jugend, der Posten 78, Freiheitliche im Städtebund und auch der Posten 82, City Ring, nicht förderwürdig sind. Ich möchte, dass das protokolliert ist, alles andere ist uns Recht. Danke schön.

Vielen Dank, ich möchte hier emphatisch zustimmen und hoffe, dass die Freie Szene diese Stadt lebhaft und lebendig macht. Den Punkten 68 und 82 werden wir ebenso nicht zustimmen. Im Sinne einer getrennten Abstimmung bitte ich das im Protokoll festzuhalten. Danke schön.

Ich wollte noch allgemein dazusagen, dass ich glaube, dass diese Drei-Jahres-Förderungen gerade jetzt für viele Vereine und Organisationen eine ganz fundamental wichtige Bedeutung haben, weil sie Planungssicherheit bedeuten. In Richtung MFG zur Erklärung: Die Vereine müssen natürlich allesamt gemeinnützig sein - sie bekommen das Geld nicht einfach so – und müssen nachweisen, wofür sie einen Förderantrag stellen und dass sie dieses Geld entsprechend dem Förderantrag verwendet haben. Wie gesagt, diese Drei-Jahres-Förderungen sind ein Fundament einer funktionierenden Kultur und sozialen Szene. Das ist das Einzige, auf das man sich im Gegensatz zu konkreten Projektförderungen verlassen kann, dass man, wenn man sich selber an die Vereinbarungen und Rahmenbedingungen hält, dieses Geld auch insgesamt für die nächsten drei Jahre bekommt. Man kann damit dann vielleicht auch Personal bezahlen oder dieses Geld konkret in ein paar Arbeitsstunden investieren, weil nicht alle ehrenamtlich arbeiten. Wir wissen alle, der Großteil der Arbeit - ich denke jetzt gerade an Frauen- und Kulturvereine – findet trotzdem ehrenamtlich statt. Ich halte das für einen wichtigen Grundstock einer bunten und lebendigen Vereinsszene einer Stadt. Ich sage jetzt auch nicht ganz ohne Stolz, dass diese Drei-Jahres-Förderungen auf eine Grüne-Initiative zurückgehen, die vor vielen Jahren dazu geführt hat, dass es diese Drei-Jahres-Förderungen gibt. Inhaltlich wurde, glaube ich, im Vorfeld bekanntgegeben, welche meine Fraktion zwei Punkte nicht mittragen wird.

Ich möchte noch einmal hervorheben, was Frau Schobesberger gesagt hat. Diese Drei-Jahres-Förderungen sind an Förderkriterien gekoppelt und geknüpft. Es ist wirklich so, dass man Nachweise erbringen muss und von der Stadt Linz sehr vehement und genau überprüft wird. Abschließend möchte ich noch einmal hervorheben, dass die Vereine großteils auch beschäftigungsaktivierend wirken, weil damit in Linz auch Arbeitsplätze geschaffen werden. Ich möchte noch einmal hervorheben, dass das auch für unseren Arbeitsmarkt und für unsere Linzer Kultur sehr, sehr wichtig ist. Ich bitte daher um Zustimmung.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der MFG-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Folgende Fraktionen geben bei den nachstehenden Positionen ihre Stimmenthaltungen bzw. Gegenstimmen bekannt: Die Grünen: Stimmenthaltung bei Nr. 68 – Ring Freiheitlicher Jugend und Stimmenthaltung bei Nr. 78 – Freiheitliche im Städtebund FPÖ: Stimmenthaltung bei Nr. 33 – FIFTITU% - Vernetzungsstelle für Frauen in Kunst und Kultur in Oö., Nr. 34 – Freier Rundfunk Oö. GmbH, Nr. 35 – FreundInnen des KunstRaum Goethestraße.xtd, Nr. 38 – Kulturverein KAPU, Nr. 40 – Kulturvereinigung Friedhofstraße 6, Nr. 47 – qujOchÖ – experimentelle kunst- und kulturarbeit, Nr. 48 – Servus.at – Kunst und Kultur im Netz, Nr. 50 – Theater Phönix, Nr. 84 – Migrare – Zentrum für MigrantInnen Oö. und Nr. 85 – Verein MAIZ KPÖ: Gegenstimmen bei Nr. 68 – Ring Freiheitlicher Jugend, Nr. 78 – Freiheitliche im Städtebund und Nr. 82 – Linzer City Ring WANDEL: Gegenstimme bei Nr. 68 – Ring Freiheitlicher Jugend und Nr. 82 – Linzer City Ring