Doppelbudget 2022/2023 – Bedeckungspotentiale aus 2022; Mittelübertrag in das Haushaltsjahr 2023

C 1 · Stadtsenatsantrag · 11. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde die zweckgebundene Übertragung von Bedeckungspotentialen aus dem Jahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023, um Mehrbedarfe in den Bereichen Personal, Pensionen, Energie, IT, Finanzaufwand, Landestransfers, Unternehmenszuschüsse und Sachaufwand abzudecken. Grundlage sind rund 46 Millionen Euro an Bedeckungspotenzialen aus 2022 und rund 57 Millionen Euro an Bedeckungsbedarfen für 2023, die vor dem Hintergrund gestiegener Ausgaben durch wirtschaftliche Effekte genannt wurden. Vorgesehen sind Mittelüberträge aus Ertragsanteilen, Kommunalabgabe, Transfers an private Haushalte, mobile Altenhilfe, Teilzahler auswärtige Heime und Transfers an Organisationen. Der Geschäftsbereich Finanzen wurde beauftragt, die Überträge in die jeweiligen Deckungsringe oder auf Einzel-Finanzpositionen so durchzuführen, dass der Vollzug des Haushaltsjahres 2023 sichergestellt ist. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit angenommen; mehrere Fraktionen enthielten sich.

Schlagwörter (10):haushaltsübertragdoppelbudgetfinanzenbudgetdeckungpersonalaufwandenergiekostenlandestransferspensionenitsachaufwand
AntragstextEinblendenAusblenden
Vizebürgermeisterin Blöchl berichtet über C 1 Doppelbudget 2022/2023 – Bedeckungspotentiale aus 2022; Mittelübertrag in das Haushaltsjahr 2023 und führt aus: „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe einen Antrag zum Doppelbudget. In der Sonderstadsensatzung am 10. November 2022 wurde den Stadtregierungsmitgliedern, auf Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Daten, einerseits die Bedeckungspotenziale aus dem Jahr 2022 in Höhe von rund 46 Millionen Euro, sowie andererseits die Bedeckungs- 745 bedarfe im Jahr 2023 aus heutiger Sicht, in Höhe von rund 57 Millionen Euro, nähergebracht. Die Bedeckungsbedarfe resultieren - ich greif jetzt einmal die wesentlichsten Ausgabenbereiche heraus - Personalaufwand in Höhe von 15,9 Millionen Euro, Energiekosten in Höhe von 7,8 Millionen Euro, Landestransfers in Höhe von 9,6 Millionen Euro, Finanzaufwand in Höhe von 6,7 Millionen Euro und der Sachaufwand in Höhe von 6,2 Millionen Euro usw. Zur Bedeckung der, durch die aktuellen wirtschaftlichen Effekte, gestiegenen Ausgabenbereiche im Jahr 2023 werden nunmehr die im Jahr 2022 lokalisierten Bedeckungspotenziale für diese Ausgabenbereiche zweckgebunden und sollen in das Haushaltsjahr 2023 durch eine Haushaltsrestübertragung vorgetragen werden. Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag, die Details sind Ihnen zugegangen.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
In Umsetzung des in der Amtsvorlage beschriebenen Prozedere werden zur Bedeckung der Mehrbedarfe in den Ausgabenbereichen Personal, Pensionen, Energie, IT, Finanzaufwand, Landestransfers, Unternehmenszuschüsse und Sachaufwand die nachfolgend aufgelisteten Bedeckungspotentiale aus dem Jahr 2022 für die Bedeckungsbedarfe im Haushaltsjahr 2023 zweckgebunden und durch Haushaltsrestübertragungen in das Haushaltsjahr 2023 vorgetragen. | Fipos | FB | Fonds | Betrag in Euro | Bezeichnung | | --- | --- | --- | --- | --- | | | - | 925000 | 38.000.000,- | Ertragsanteile | | | - | 920000 | 2.000.000,- | Kommunalabgabe | | | - | 411000 | 3.200.000,- | Transfers an priv. Haushalte | | | 378 | 424000 | 1.400.000,- | Mobile Altenhilfe | | | 358 | 411100 | 1.200.000,- | Teilzahler auswärtige Heime | | | - | 061000 | 245.000,- | Transfers an Organisationen | Der Geschäftsbereich Finanzen wird beauftragt, die Mittelüberträge in die jeweiligen Ausgabenbereiche in die entsprechenden Deckungsringe oder auf Einzel-Finanzpositionen so durchzuführen, sodass der Vollzug des Haushaltsjahres 2023 sichergestellt werden kann.
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir enthalten uns sowohl bei C 1 als auch bei C 2.

Es wird für C 2 vorgemerkt.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir werden uns bei C 1 und C 2 ebenso enthalten.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von MFG (1), KPÖ (2) und LinzPlus (21) mit Stimmenmehrheit angenommen.