Änderungsplan Nr. 238 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Lustenau (Wiener Straße 47)

I 3 · Ausschussantrag · 18. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde der Änderungsplan Nr. 238 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 für das Gebiet Wiener Straße 47 in der Katastralgemeinde Lustenau. Der Plan legt den Wirkungsbereich zwischen Wiener Straße 43 bis 47 sowie den angrenzenden Widmungsgrenzen zu einem Sondergebiet für Aus- und Weiterbildung im Hortbereich fest. Mit der Rechtswirksamkeit wird der bisherige Flächenwidmungsplan im betroffenen Bereich aufgehoben. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung im Amtsblatt in Kraft und liegt für die öffentliche Einsicht auf. Der Beschluss erfolgte mit Stimmenmehrheit bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion.

Schlagwörter (10):flächenwidmungsplanänderungsplanstadtplanungwidmunglustenauwiener straßeraumordnungbaulandhortöffentliche einsicht
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Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 238 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Wiener Straße 47, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 13. Dezember 2023 betreffend Änderungsplan Nr. 238 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Wiener Straße 47 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 238 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Nordosten: Widmungsgrenze zu Bauland / Sondergebiet des Baulandes - Aus- und Weiterbildung Hort Südosten: Widmungsgrenze zu Bauland / Sondergebiet des Baulandes - Aus- und Weiterbildung Hort Südwesten: Wiener Str. 45 und 47 Nordwesten: Wiener Str. 43 und 43a Katastralgemeinde Lustenau Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. 709 § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 238 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Geschäftsbereiches Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen."
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Wir enthalten uns hier.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.