Verordnung des Gemeinderates mit der die Zuständigkeit des Gemeinderates zur Durchführung des Bauvorhabens „Neugestaltung Martin-Luther-Platz“ und zum Abschluss von mit dem Projekt in Zusammenhang stehenden Verträgen auf den Stadtsenat übertragen wird (Martin-Luther-Platz Übertragungsverordnung)

O 2 · Ausschussantrag · 32. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung, Liegenschaften und Verfassung

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Die Neugestaltung des Martin-Luther-Platzes wird mit einer Übertragungsverordnung an den Stadtsenat vorgezogen, damit die Durchführung des Bauvorhabens und der Abschluss der damit verbundenen Verträge rascher abgewickelt werden können. Die Ausführungs- und Detailplanung soll noch heuer erfolgen, die Bauarbeiten sind für Ende dieses Jahres vorgesehen und die Fertigstellung des Projekts für Ende 2026. Begründet wird die Zuständigkeitsübertragung mit dem Bedarf an schnellerem Handeln, wie es auch bei anderen Bauprojekten praktiziert wird. Die Beschlussfassung umfasst die Übertragung der Zuständigkeit nach den einschlägigen Bestimmungen des Statuts der Stadt Linz. Die Verordnung wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):stadtplanungplatzgestaltungbauvorhabenvertragsabschlusszuständigkeitsübertragungstadtsenatplanunggemeinderechtöffentlicher raum
AntragstextEinblendenAusblenden
Es geht hier um die Neugestaltung des Martin-Luther-Platzes. Wir planen die Ausführungs- und Detailplanung noch heuer. Die Bauarbeiten sollen Ende dieses Jahres stattfinden und das Projekt soll Ende 2026 fertiggestellt werden. Damit wir aber schneller agieren können, ersuche ich um Zustimmung zu einer Übertragungsverordnung an den Stadtsenat, so wie wir es bei anderen Bauprojekten auch immer wieder machen.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die Zuständigkeit des Gemeinderates nach § 46 Abs 1 Z 10 StL 1992 für die Durchführung des Bauvorhabens „Neugestaltung Martin-Luther-Platz“ und nach § 46 Abs 1 Z 12 StL 1992 für den Abschluss von mit dem Projekt in Zusammenhang stehenden Verträgen wird dem Stadtsenat nach Maßgabe der Bestimmungen des § 34 Abs 2 und § 32 Abs 7 StL 1992 übertragen. Die in der Beilage ersichtliche „Martin-Luther-Platz Übertragungsverordnung“ wird beschlossen.
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Danke Karin Hörzing, ich möchte die Gelegenheit nutzen, um auch der Evangelischen Pfarrgemeinde und Architekt Martin Uhrmann zu gratulieren und uns zu bedanken. Ich denke, dass er und die Gemeinde einen großen Beitrag dazu geleistet haben, das Projekt voranzutreiben, durchzutragen, das Grundstück zur Verfügung zu stellen und auch einen großen finanziellen Teil bereitzustellen. Wir freuen uns auf dieses Projekt, wo sehr viele Bäume auf gewachsenem Boden gepflanzt werden. Das wird ganz sicher großartig.

Danke Frau Vizebürgermeisterin, inhaltlich bin ich derselben Meinung wie Kollege Potocnik. Was man vom Projekt weiß, ist sehr ansprechend. Aber ich möchte trotzdem ein bisschen Kritik an der Vorgehensweise üben. Ich habe im März dieses Jahres, als die Kooperationsvereinbarung beschlossen wurde, schon gesagt, dass der Gemeinderat – mit Ausnahme der Bereitstellung der finanziellen Mittel – bei der Gestaltung und bei inhaltlichen Fragen lediglich Zuschauer ist. Da passt jetzt diese Übertragung auch ganz gut dazu. Die Planungsunterlagen kennen wir als einfache Gemeinderatsmitglieder eigentlich gar nicht. Erst in diesem vorliegenden Antrag sind die nächsten Planungsschritte und die Umgestaltungsmaßnahmen kurz skizziert. Das ist aus meiner Sicht unzureichend. Ich bin schon der Meinung, dass solche Vorhaben und Planungs- und Gestaltungsprozesse in einer Stadt mehr Demokratisierung brauchen. Was das Ergebnis betrifft, bin ich trotzdem zufrieden. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.