Grundtransaktionen zwischen der Stadt Linz, der Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes (Stadt Linz ÖG) und der Immobilien Linz GmbH & Co KG (ILG KG), KG Linz und Lustenau (Donauparkstadion)

K 4 · Ausschussantrag · 14. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Grundtransaktionen im Bereich des Donauparkstadions regeln den Tausch kleiner Grundstücksflächen zwischen der Stadt Linz, der Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes und der Immobilien Linz GmbH & Co KG. Die Stadt Linz ÖG verkauft zwei neu aufgestellte Grundstücke mit insgesamt 941 Quadratmetern um 315.235 Euro, während die Stadt Linz ein 17 Quadratmeter großes Grundstück um 714 Euro erwirbt. Die Vertragskosten, Gebühren und Abgaben trägt zur Gänze die Immobilien Linz GmbH & Co KG; auch die rechtsfreundliche Vertretung ist jeweils selbst zu bezahlen. Zusätzlich werden die Einnahmen, die Immobilienertragsteuer sowie die Erwerbsnebenkosten für das Rechnungsjahr 2023 auf den vorgesehenen Fonds und Finanzpositionen verrechnet. Das Rechtsgeschäft wurde zu den Bedingungen des beiliegenden Kaufvertrags genehmigt und mit Stimmenmehrheit angenommen.

Schlagwörter (10):grundstückstransaktiondonauparkstadiongrundbesitzliegenschaftstauschimmobilien linz gmbhöffentliches gutkaufvertragimmobilienertragsteuererwerbsnebenkostenfinanzierung
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Gemeinderat Hubmann berichtet über K 4 Grundtransaktionen zwischen der Stadt Linz, der Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes (Stadt Linz ÖG) und der Immobilien Linz GmbH & Co KG (ILG KG), KG Linz und Lustenau (Donauparkstadion) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz ÖG verkauft an die Immobilien Linz GmbH (ILG) KG die neu aufgestellten Grundstücke Nr. 1527/2, KG Lustenau und Nr. 3176/18, KG Linz, im Gesamtausmaß 941 Quadratmeter, um den vereinbarten Kaufpreis von 335 Euro pro Quadratmeter, somit um die Gesamtsumme von 315.235 Euro. 2. Die Stadt Linz kauft von der ILG KG das Grundstück Nr. 1523/2, KG Lustenau, mit einem Flächenausmaß von 17 Quadratmeter um den vereinbarten Kaufpreis von 42 Euro pro Quadratmeter, somit um die Gesamtsumme von 714 Euro. 3. Sämtliche mit der Errichtung und Verbücherung des Vertrages verbundenen Kosten, Gebühren und Abgaben aller Art gehen zur Gänze zu Lasten der Immobilien Linz GmbH & Co KG, die insbesondere auch für die Vergebührung und Verbücherung Sorge zu tragen hat. 4. Die Aufwendungen für eine rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Auftraggeberin selbst und alleine zu übernehmen. 5. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 6. Die Verrechnung der Einnahmen aus dem Verkaufsvorgang Iaut Punkt 1. in Höhe von 315.235 Euro für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf der FiPos 2.801100 (Veräußerung Grundstücke, Grundstücksein.) im Fonds 840100 (Grundbesitz - Öffentliches Gut). 7. Die Verrechnung der Ausgaben für die Immobilienertragsteuer aus dem Verkaufsvorgang Iaut Punkt 1 in Höhe von voraussichtlich 23.753 Euro für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf der FiPos 1.710000 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß (FAG) Finanzausgleichsgesetz), im Fonds 840100 (Grundbesitz - Öffentliches Gut). 8. Die Verrechnung der Ausgaben für den Erwerbsvorgang Iaut Punkt 2 in Höhe von 714 Euro zuzüglich voraussichtlich 33 Euro für die Eintragungsgebühr und die Grunderwerbsteuer, für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf der FiPos 1.001100 (Unbebaute Grundstücke), mit dem Haushaltsprogramm 05006 (Erwerb von Grundstücken) im Fonds 840000 (Grundbesitz). 9. Die Verrechnung der Ausgaben für die Immobilienertragsteuer aus der Transaktion Iaut Punkt 2 in Höhe von voraussichtlich 24 Euro für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf der FiPos 1.710000 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß FAG), im Fonds 840000 (Grundbesitz). 10. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen FiPos in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. 11. Der Immobilien Linz GmbH & Co KG wird der Abschluss des Kaufvertrags gemäß Beilage 1. a. der Erwerb der neu aufgestellten Grundstücke Nr. 1527/2, KG Lustenau und Nr. 3176/18, KG Linz, im Gesamtausmaß 941 Quadratmeter, um den vereinbarten Kaufpreis von 335 Euro pro Quadratmeter, somit um die Gesamtsumme von 315.235 Euro b. der Verkauf des Grundstücks Nr. 1523/2, KG Lustenau, mit einem Flächenausmaß von 17 Quadratmeter um den vereinbarten Kaufpreis von 42 Euro pro Quadratmeter, somit um die Gesamtsumme von 714 Euro genehmigt.“
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1. Die Stadt Linz ÖG verkauft an die Immobilien Linz GmbH (ILG) KG die neu aufgestellten Grundstücke Nr. 1527/2, KG Lustenau und Nr. 3176/18, KG Linz, im Gesamtausmaß 941 Quadratmeter, um den vereinbarten Kaufpreis von 335 Euro pro Quadratmeter, somit um die Gesamtsumme von 315.235 Euro. 2. Die Stadt Linz kauft von der ILG KG das Grundstück Nr. 1523/2, KG Lustenau, mit einem Flächenausmaß von 17 Quadratmeter um den vereinbarten Kaufpreis von 42 Euro pro Quadratmeter, somit um die Gesamtsumme von 714 Euro. 3. Sämtliche mit der Errichtung und Verbücherung des Vertrages verbundenen Kosten, Gebühren und Abgaben aller Art gehen zur Gänze zu Lasten der Immobilien Linz GmbH & Co KG, die insbesondere auch für die Vergebührung und Verbücherung Sorge zu tragen hat. 4. Die Aufwendungen für eine rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Auftraggeberin selbst und alleine zu übernehmen. 5. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 6. Die Verrechnung der Einnahmen aus dem Verkaufsvorgang Iaut Punkt 1. in Höhe von 315.235 Euro für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf der FiPos 2.801100 (Veräußerung Grundstücke, Grundstücksein.) im Fonds 840100 (Grundbesitz - Öffentliches Gut). 7. Die Verrechnung der Ausgaben für die Immobilienertragsteuer aus dem Verkaufsvorgang Iaut Punkt 1 in Höhe von voraussichtlich 23.753 Euro für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf der FiPos 1.710000 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß (FAG) Finanzausgleichsgesetz), im Fonds 840100 (Grundbesitz - Öffentliches Gut). 8. Die Verrechnung der Ausgaben für den Erwerbsvorgang Iaut Punkt 2 in Höhe von 714 Euro zuzüglich voraussichtlich 33 Euro für die Eintragungsgebühr und die Grunderwerbsteuer, für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf der FiPos 1.001100 (Unbebaute Grundstücke), mit dem Haushaltsprogramm 05006 (Erwerb von Grundstücken) im Fonds 840000 (Grundbesitz). 9. Die Verrechnung der Ausgaben für die Immobilienertragsteuer aus der Transaktion Iaut Punkt 2 in Höhe von voraussichtlich 24 Euro für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf der FiPos 1.710000 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß FAG), im Fonds 840000 (Grundbesitz). 10. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen FiPos in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. 11. Der Immobilien Linz GmbH & Co KG wird der Abschluss des Kaufvertrags gemäß Beilage 1. a. der Erwerb der neu aufgestellten Grundstücke Nr. 1527/2, KG Lustenau und Nr. 3176/18, KG Linz, im Gesamtausmaß 941 Quadratmeter, um den vereinbarten Kaufpreis von 335 Euro pro Quadratmeter, somit um die Gesamtsumme von 315.235 Euro b. der Verkauf des Grundstücks Nr. 1523/2, KG Lustenau, mit einem Flächenausmaß von 17 Quadratmeter um den vereinbarten Kaufpreis von 42 Euro pro Quadratmeter, somit um die Gesamtsumme von 714 Euro genehmigt.“
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Vielen Dank Frau Vizebürgermeisterin, wir werden uns bei beiden Punkten K 4 und K 5 enthalten. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (10), NEOS (2) und Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr von MFG sowie bei Gegenstimme der LinzPlus-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.