Gewährung einer Subvention an die Caritas Oberösterreich, Seniorenwohnhaus St. Anna (Erneuerung einer Lichtrufanlage und für die Erneuerung der Sonnenrollos in Bewohner*innenzimmern), maximal 58.400 Euro in zwei Jahresraten, Genehmigung einer Kreditüberschreitung

E 3 · Ausschussantrag · 11. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde eine Förderung von maximal 58.400 Euro für das Seniorenwohnhaus St. Anna der Caritas Oberösterreich. Finanziert werden damit die Erneuerung einer Lichtrufanlage und von Sonnenrollos in Bewohnerinnenzimmern. Die Auszahlung soll in mindestens zwei Jahresraten erfolgen, die letzte erst nach Vorlage der Schlussrechnung. Die Förderung ist an die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien gebunden. Zugleich wurde eine Kreditüberschreitung in derselben Höhe für die Verrechnung genehmigt; der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):seniorenwohnhauscaritasförderungsanierunglichtrufanlagesonnenrollospflegeeinrichtungkreditüberschreitungsozialesfinanzen
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderätin Mandlmayr berichtet über E 3 Gewährung einer Subvention an die Caritas Oberösterreich, Seniorenwohnhaus St. Anna (Erneuerung einer Lichtrufanlage und für die Erneuerung der Sonnenrollos in Bewohner*innenzimmern), maximal 58.400 Euro in zwei Jahresraten, Genehmigung einer Kreditüberschreitung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Stadt Linz gewährt der Caritas Oberösterreich für die Sanierungsarbeiten im Seniorenwohnhaus St. Anna eine Förderung in der Höhe von maximal 58.400 Euro. Die Auszahlung der Förderung soll in mindestens zwei Raten erfolgen, wobei die letzte Auszahlung erst gegen Vorlage der Schlussrechnung erfolgt. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Förderung in der Höhe von maximal 58.400 Euro erfolgt auf der FiPos. 1.777100 „Kapitaltransfer an privaten Organisationen“ mit dem HP02019 „Kapitaltransfers an privaten Institutionen“ im Fonds 061000 „Sonstige Subventionen“. Die Kreditüberschreitung in Höhe von 58.400 Euro auf der FiPos 1.777100 „Kapitaltransfer an privaten Organisationen“ mit dem HP02019 „Kapitaltransfers an privaten Institutionen“ im Fonds 061000 „Sonstige Subventionen“ wird genehmigt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf der FiPos. 2.829200 „Sonstige Erträge“ mit dem Funktionsbereich 211 „Neue Donaubrücke“ im Fonds 612200 „Brücken und Objekte“.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.