Bebauungsplanänderung 09-007-01-03, KG Linz (Römerstraße)
Q 12 · Ausschussantrag · 24. Sitzung
Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 09-007-01-03 für die Römerstraße in der KG Linz. Festgelegt werden einzelne Gebäudehöhen, Abstände und Baufluchten, um den Siedlungscharakter und den städtebaulichen Charme des Gebiets zu erhalten. Die Wortmeldungen kritisierten vor allem die aus ihrer Sicht zu starke Nachverdichtung von zwei auf vier Geschosse sowie die unzureichende Sicherung des nicht unterbaubaren Bereichs. Die Verordnung zur Bebauungsplanänderung wurde mehrheitlich erlassen.
AntragstextEinblendenAusblenden
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden
Danke, unserer Meinung nach hätte der Bebauungsplan hinsichtlich Bebauung und Unterbauung maßvoller ausfallen müssen oder sollen. Wir werden uns deswegen enthalten.
In dasselbe Horn stoßen auch wir. Eine Nachverdichtung von zwei auf vier Geschosse ist in diesem Bereich aus städtebaulicher Sicht nicht ganz angemessen. Zusätzlich wird ein weiteres Mal der nicht unterbaubare Bereich nicht vor Unterbauung geschützt. Nur 30 Prozent des Baufeldes dürfen nicht unterbaut werden. Das ist in etwa die Böschung, die zur Donau hinuntergeht. Das heißt, dass eigentlich der gesamte Bereich bis zum hinteren Baufeld unterbaut werden kann. Von uns gibt es deshalb eine Enthaltung.
Danke, dieselben Argumente kommen von unserer Seite. Wir enthalten uns auch.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: Die Grünen (10), MFG (2), KPÖ (2), LinzPlus (2), Gemeinderat Brandstetter