…
Streichung Gemeinderatsmandatsverzicht aus dem Statut der Stadt Linz - Resolution
N 20 · Fraktionsantrag · 26. Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertGefordert wird die ersatzlose Streichung der Möglichkeit, nach der Wahl auf das Gemeinderatsmandat zu verzichten, aus dem Statut der Stadt Linz. Anlass sind die durch Mandatsverzichte ausgelösten Rochaden im Gemeinderat, die im Zusammenhang mit der Bürgermeisterinnenwahl 2025 erneut sichtbar wurden. Begründet wird die Änderung mit zusätzlichen Kosten für nachrückende Mitglieder und mit demokratiepolitischen Bedenken, weil die Zusammensetzung des Gremiums das Wahlergebnis dadurch nicht mehr korrekt abbildet. Die Kosten sollen durch Umschichtung im Budget bedeckt werden. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Schlagwörter (9):statutänderunggemeinderatsmandatmandatsverzichtrochadenbürgermeisterwahldemokratiekostenbudgetumschichtungkommunalrecht
AntragstextEinblendenAusblenden
Werte Kollegen und Kolleginnen, jetzt zu dem vorher schon kurz angesprochenen Antrag. Es geht um die Streichung des Gemeinderatsverzichts aus dem Statut der Stadt Linz. Der Rücktritt von Klaus Luger als Bürgermeister im Zuge der Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH (LIVA)-Affäre macht nun am 12. Jänner 2025 die Bürgermeister*innenwahl notwendig.
Dies führte in der Gemeinderatssitzung am 26. September 2024 zu zahlreichen Rochaden. Drei Mitglieder des Stadtsenates, Stadträtin Eva Schobesberger sowie die Stadträte Dietmar Prammer und Michael Raml wurden erneut als Mitglieder des Gemeinderats angelobt, um die Voraussetzung zur Kandidatur für die Bürgermeister*innenwahl zu schaffen. Alle drei hatten bei der Gemeinderatssitzung im November 2021 zugunsten anderer auf ihr Mandat verzichtet. Durch diese Rochade schieden jeweils eine Gemeinderätin der Grünen und ein Gemeinderat der FPÖ wieder aus dem Gemeinderat aus.
Eine Anfragebeantwortung durch den geschäftsführenden Vizebürgermeister Prammer in der Gemeinderatssitzung am 7. November bezifferte die Kosten für zusätzliche Gemeinderät*innen, die durch Mandatszurückzulegungen der Stadtsenatsmitglieder entstehen, im Jahr 2023 auf 96.800 Euro. Das bedeutet 0,6 Millionen Euro für eine sechsjährige Funktionsperiode.
Neben der Kostenfrage sind hier auch demokratiepolitische Überlegungen relevant, da die Angelobung zusätzlicher Gemeinderatsmitglieder nach Zurücklegung von Stadtsenatsmandaten nicht mehr das korrekte Wahlergebnis widerspiegelt. Die Streichung des Gemeinderatsmandatsverzichts durch die Stadtratsmitglieder aus dem Statut der Stadt Linz ist daher aus Kostengründen und demokratiepolitischen Überlegungen notwendig. Ich bitte um Annahme.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat fordert den oberösterreichischen Landtag auf, aus dem Statut der Stadt Linz StL 1992, § 28 (Zusammensetzung der Wahl), Abs. 2 den Satz ‚Nach ihrer Wahl können die Stadträte (Stadträtinnen) auf ihr Gemeinderatsmandat verzichten‘ ersatzlos zu streichen.
Die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.