Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 06-014-01-00 (Am Fünf-undzwanziger Turm - Sintstraße) sowie Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplanes O 106, KG Lustenau

H 2 · Ausschussantrag · 23. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde die Neuerfassung des Bebauungsplanes 06-014-01-00 „Am Fünf-undzwanziger Turm - Sintstraße“ samt Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplanes O 106 in der KG Lustenau. Das Gebiet ist von Einfamilienhäusern geprägt, und diese Charakteristik soll gesichert und erhalten werden. Dafür werden die Geschosshöhen auf maximal zwei beziehungsweise drei Geschosse festgelegt, Baufluchtlinien geringfügig geändert und Verkehrsflächen angepasst. Die Verordnung wurde erlassen und mehrstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):bebauungsplanstädtebaueinfamilienhäusergeschosshöhenbaufluchtlinienverkehrsflächenbodenschutzklimasensible stadtplanungkg lustenau
AntragstextEinblendenAusblenden
Vielen Dank Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, im vorliegenden Antrag geht es um eine Neuerfassung des Bebauungsplans ‚Am Fünfundzwanziger Turm - Sintstraße‘. Dieses Gebiet besitzt eine von Einfamilienhäusern geprägte Charakteristik. In der Änderung des Bebauungsplans geht es um die Sicherung und Erhaltung genau dieser Charakteristik. Dazu werden Geschosshöhen auf maximal zwei beziehungsweise drei Geschosse neu definiert, Baufluchtlinien geringfügig geändert und Verkehrsflächen angepasst. Ich bitte um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 'Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 06-014-01-00, „Am Fünfundzwanziger Turm - Sintstraße“, Neuerfassung (Stammplan) sowie Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplanes O 106, wird erlassen.'
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Sehr geehrte Kolleg*innen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, dieser neue Bebauungsplan ist unseres Erachtens, was die Baufenster betrifft, sprich die Baufluchtlinien, in Ordnung. Was uns fehlt - darauf haben wir schon wiederholt hier im Haus hingewiesen - ist ein solider Bodenschutz. Wir erwarten uns, dass die Ziele einer klimafitten Stadt in die tägliche Praxis der Stadtplanung integriert werden. Darin liegt der große Hebel. Im konkreten Fall würde das ein Unterbauungsverbot der Gärten hinter den Häusern bedeuten, das wäre im öffentlichen Interesse. Darum Enthaltung.

Ich wollte auch nur unsere Enthaltung avisieren. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrstimmig angenommen. Enthaltung: KPÖ (2), LinzPlus (2)