Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges am Bäckermühlweg beginnend bei der Salzburger Straße bis zur Straße Im Breitland einschließlich Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung; Vergabe der Arbeiten, maximal 865.000 Euro, davon 510.000 Euro im Rechnungsjahr 2023 und 355.000 Euro im Rechnungsjahr 2024, Genehmigung einer Kreditübertragung

F 1 · Ausschussantrag · 17. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Am Bäckermühlweg wird ein kombinierter Geh- und Radweg von der Salzburger Straße bis zur Straße Im Breitland samt Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung errichtet. Vorgesehen ist die Verbreiterung des bestehenden Gehsteigs auf eine Gesamtbreite von 3,5 Metern über rund 850 Meter sowie die Anpassung der Beleuchtungsanlage mit Demontage, Rohrverlegung, Fundamenten und 29 Lichtmasten mit LED-Leuchten. Der Kostenrahmen beträgt maximal 865.000 Euro, davon 510.000 Euro im Jahr 2023 für die Straßenbauarbeiten und 355.000 Euro im Jahr 2024 für die Beleuchtung. Die Arbeiten werden an Porr Bau GmbH und Elin GmbH vergeben, zusätzlich werden Aufmaßreserven bewilligt. Genehmigt wurde auch eine Kreditübertragung von 103.300 Euro innerhalb des Straßenneubaus; der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Schlagwörter (10):geh- und radwegradwegausbaustraßenbauöffentliche beleuchtungled-beleuchtungverkehrsinfrastrukturmobilitätkreditübertragungbauvergabebudget
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Gemeinderat DI (FH) Fuchshuber berichtet über F 1 Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges am Bäckermühlweg beginnend bei der Salzburger Straße bis zur Straße Im Breitland einschließlich Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung; Vergabe der Arbeiten, maximal 865.000 Euro, davon 510.000 Euro im Rechnungsjahr 2023 und 355.000 Euro im Rechnungsjahr 2024, Genehmigung einer Kreditübertragung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 865.000 Euro inklusive USt grundsätzlich genehmigt: Verbreiterung des bestehenden ostseitigen Gehsteiges um rund 1,5 Meter zur Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges in einer Gesamtbreite von 3,5 Meter beginnend bei der Salzburger Straße bis Im Breitland auf eine Länge von ca. 850 Meter einschließlich begleitender Straßenbaumaßnahmen wie im Leistungsgegenstand beschrieben; Anpassung der öffentlichen Beleuchtung an die neuen Gegebenheiten (Demontage der Bestandsanlage, Rohrverlegung von ca. 1.100 Laufmeter, Fundamenterstellung, Liefern und Errichten von 29 Stück Lichtmaste samt LED-Leuchte). 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: 2.1. Straßenbauarbeiten - OG 01: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Porr Bau GmbH, Tiefbau, Arthur-Porr-Straße 2, 4020 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt) 465.997,64 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 44.002,36 Euro inklusive USt bewilligt. 2.2. Bauliche Vorkehrungen für die öffentliche Beleuchtung - OG 02: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Porr Bau GmbH, Tiefbau, Arthur-Porr-Straße 2, 4020 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt) 81.266,06 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 13.733,94 Euro inklusive USt bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2.3. Installationsarbeiten für die öffentliche Beleuchtung: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Elin GmbH, Emil-Rathenau-Straße 4, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt) 229.813,68 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 30.186,32 inklusive USt bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten für die Straßenbauarbeiten - OG 01 in der Höhe von 510.000 Euro inklusive USt erfolgt im Rechnungsjahr 2023 auf der FiPos 1.002100 (Straßenbauten), HP 05028 (Errichtung von Rad und Wanderwegen) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen - Straßenneubau). Die Verrechnung der Kosten der Baulichen Vorkehrungen für die öffentliche Beleuchtung und der Installationsarbeiten für die öffentliche Beleuchtung in der Höhe von gesamt 355.000 Euro inklusive USt erfolgen im Rechnungsjahr 2024 auf der FiPos 1.005100 (Anlagen zu Straßenbauten) mit dem HP 05044 (Erweiterung und Erneuerung Beleuchtungsanlagen) im Fonds 816000 (Öffentliche Beleuchtung und Uhren). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. 4. Kreditübertragung: Die Kreditübertragung in Höhe von 103.300 Euro von der FiPos 1.775100 (Kapitaltransfers an Unternehmen) im HP 05063 (Linz AG) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen - Straßenneubau) auf die FiPos 1.002100 (Straßenbauten), HP 05028 (Errichtung von Rad und Wanderwegen) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen - Straßenneubau) wird genehmigt.
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Danke, Herr Bürgermeister, wir werden uns bei den Anträgen F 1 und F 2 enthalten. Danke.

Danke, Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zusehende, auch wir werden uns bei diesen Anträgen der Stimme enthalten, ich möchte dazu auch eine Begründung abgeben. Unsere Kritik bezieht sich auf beide Anträge, auf F 1 und F 2. Das liegt in erster Linie daran, dass wir bei diesen beiden Straßenbauvorhaben den großen Nutzen nicht erkennen können. Es wird viel Geld dafür ausgegeben, aber es werden - unserer Ansicht nach - keine großen Verbesserungen, wenn überhaupt, erzielt. Da das nicht der erste Zweirichtungsradweg ist, der jetzt errichtet wird, möchte ich grundsätzlich anmerken, dass ein Zweirichtungsradweg in der Stadt keine gute Radverkehrsanlage ist. Zweirichtungsradwege brauchen viel Platz, kosten viel Geld und schaffen oft, wie zum Beispiel in Kreuzungsbereichen oder beim Verlassen der Radanlage, mehr Probleme. In der Ramsauerstraße besteht zudem ein Fahrverbot mit Ausnahme von Anliegern und Radfahrern und die Straße endet in einer Sackgasse. Dort findet daher wenig Verkehr statt und der verbleibende Verkehr ist überdies mit 30 km/h geschwindigkeitsbeschränkt. Unserer Ansicht nach ist ein Zweirichtungsradweg, noch dazu, wenn er baulich getrennt ist, prinzipiell nicht erforderlich. Die Maßnahme ist an solchen Straßen vielmehr als ein nicht nötiger und daher übertriebener Aufwand darzustellen. Besser - und weniger Aufwand - wäre es wohl aus unserer Sicht gewesen, wenn man dort für das Gehen mehr gemacht hätte. Man hätte dort für breitere Gehsteige sorgen und die Lücke des Gehweges bei der Feilstraße schließen können, weil diese Lücke nämlich nach wie vor besteht und auch nach dieser Straßenbaumaßnahme bestehen wird. Auch der geplante kombinierte Geh- und Radweg im Bäckermühlweg ist nicht optimal, denn dort müssen sich zukünftig Fußgeher*innen und Radfahrer*innen den Platz im Mischsystem teilen und wenn eine Benützungspflicht kommen sollte - das ist noch nicht klar, es könnte aber sein - sogar in beide Richtungen. Wie schon gesagt, bei diesen Straßenbauarbeiten gibt es unserer Meinung nach keine großen Verbesserungen, sondern teilweise sogar Verschlechterungen, zum Beispiel für den Fußverkehr. Es gibt auch nicht wirklich mehr zusätzliche Grünflächen mit Baumpflanzungen und auch die Verbesserungen für den Radverkehr sind sehr überschaubar bzw. gar nicht gegeben und deswegen werden wir uns hier auch enthalten. Aber ich denke es ist ein bisschen eine andere Enthaltung als die von der FPÖ. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktionen (9) und Gemeinderätin Schachner, MFG, sowie der KPÖ-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.