Grundverkauf in der KG Kleinmünchen (Kotzinastraße 9) um den Verkaufspreis in Höhe von 700.000 Euro

M 7 · Ausschussantrag · 2. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Die Stadt Linz verkauft Grundstücke in der KG Kleinmünchen an die din-Privatstiftung um 700.000 Euro. Betroffen sind die Grundstücke Nr. 999/8 und Nr. 999/10 in der Kotzinastraße 9 mit einem Gesamtausmaß von 2.800 Quadratmetern. Die Käuferin übernimmt sämtliche Kosten, Steuern und Gebühren; der Stadt Linz zufällig die Immobilienertragsteuer von voraussichtlich 24.517,64 Euro. Der Abschluss erfolgt zu den Bedingungen des beiliegenden Kaufvertrags und wurde genehmigt. Die Einnahmen und die Immobilienertragsteuer werden für das Rechnungsjahr 2022 auf den vorgesehenen Finanzpositionen verrechnet.

Schlagwörter (9):grundverkaufliegenschaftsverkaufkg kleinmünchenkotzinastraßebodenpolitikimmobilienertragsteuerfinanzenstadtentwicklunggrundstücksverkauf
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Gemeinderätin Langbauer, BSc, berichtet über M 7 Grundverkauf in der KG Kleinmünchen (Kotzinastraße 9) um den Verkaufspreis in Höhe von 700.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an die din-Privatstiftung (FN 280862h), Häusern 13a, 6070 Ampass, die Grundstücke Nr. 999/8 und Nr. 999/10, EZ 3675, KG Kleinmünchen, mit einem Gesamtkatasterausmaß von 2800 Quadratmeter um den Gesamtkaufpreis von 700.000 Euro. 2. Sämtliche Kosten, Steuern und Gebühren, die aus Anlass der Realisierung dieses Rechtsgeschäftes entstehen trägt, mit Ausnahme der Immobilienertragssteuer in Höhe von voraussichtlich 24.517,64 Euro, die der Stadt Linz zufällt, die din-Privatstiftung. Insbesondere übernimmt die din-Privatstiftung auch die Honorarnote des Vertragserrichters für die Immobilienertragssteuer-Selbstberechnung der Stadt Linz, in Höhe von 504 Euro. 3. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Vertragspartei selbst zu tragen. 4. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 6. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 700.000 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 2.801100 im Fonds 840000 (Veräußerung Grundstücke). 7. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 24.517,64 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 1.710000 im Fonds 840000 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß Finanzausgleichgesetz (FAG)).“
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Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an die din-Privatstiftung (FN 280862h), Häusern 13a, 6070 Ampass, die Grundstücke Nr. 999/8 und Nr. 999/10, EZ 3675, KG Kleinmünchen, mit einem Gesamtkatasterausmaß von 2800 Quadratmeter um den Gesamtkaufpreis von 700.000 Euro. 2. Sämtliche Kosten, Steuern und Gebühren, die aus Anlass der Realisierung dieses Rechtsgeschäftes entstehen trägt, mit Ausnahme der Immobilienertragssteuer in Höhe von voraussichtlich 24.517,64 Euro, die der Stadt Linz zufällt, die din-Privatstiftung. Insbesondere übernimmt die din-Privatstiftung auch die Honorarnote des Vertragserrichters für die Immobilienertragssteuer-Selbstberechnung der Stadt Linz, in Höhe von 504 Euro. 3. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Vertragspartei selbst zu tragen. 4. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 6. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 700.000 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 2.801100 im Fonds 840000 (Veräußerung Grundstücke). 7. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 24.517,64 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 1.710000 im Fonds 840000 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß Finanzausgleichgesetz (FAG)).“
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher, ich beziehe mich auf diesen Antrag und auch gleich auf den Antrag M 10. Bei beiden geht es um den Verkauf von Liegenschaften durch die Stadt. Die KPÖ ist grundsätzlich gegen das Veräußern öffentlichen Eigentums, zumal es sich beim Antrag M 7 um eine Liegenschaft handelt, die durch Erträge, nämlich durch den Baurechtszins Erträge abwirft. Beim Antrag M 10 sehen wir die Problematik außerdem darin, dass die öffentliche Hand mit dem Verkauf zur weiteren Bodenversiegelung beiträgt. Wie werden daher bei beiden Anträgen dagegen stimmen. Danke.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Die Grünen werden sich ebenfalls der Stimme enthalten, weil wir innerhalb des Stadtgebietes grundsätzlich nicht für einen Verkauf sind, sondern weiterhin lieber ein Baurecht hätten. Danke.

Danke, ich schließe mich vollinhaltlich der KPÖ an.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (9), LinzPlus (2) und von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von MFG (2) und KPÖ (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.