DRINGLICHKEITSANTRAG DER ÖVP-GEMEINDERATSFRAKTION BETREFFEND „10 MINUTEN TOLERANZFRIST BEIM PARKEN MUSS BLEIBEN! - RESOLUTION"

U · Dringlichkeitsantrag · 32. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Die 10-minütige Toleranzfrist beim Parken in den Linzer Kurzparkzonen soll weiterhin sowohl beim Lösen des Parkscheins als auch beim Überschreiten der bezahlten Parkdauer gelten. Anlass war die Klarstellung nach einer städtischen Aussendung, die diese Frist als Mythos dargestellt hatte, obwohl sie als gelebte Praxis und mehrfach festgehaltene Regelung bezeichnet wurde. Begründet wird die Regelung mit Rechtssicherheit für Parkerinnen und Parker sowie mit praktischen Gründen wie der Suche nach einem Parkautomaten oder dessen möglichem Defekt. Die Aufsichtsorgane sollen entsprechend angewiesen und der Hinweis auf der städtischen Homepage veröffentlicht werden; die Kosten sind durch Umschichtung im Budget zu bedecken. Die Resolution wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):parkraumbewirtschaftungkurzparkzonetoleranzfristorganstrafverfügungrechtssicherheitverkehrmobilitätstadtinformationbudgetumschichtung
AntragstextEinblendenAusblenden
Vielen Dank Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, im August dieses Jahres gab es eine Aussendung der Stadt Linz, in der die zehnminütige Toleranzfrist in der Kurzparkzone als Mythos dargestellt wurde. Es handelt sich dabei allerdings nicht nur um gelebte Praxis, sondern auch um etwas, das im Gemeinderat mehrfach in den verschiedenen Jahren - auch von SPÖ-Seite von der damaligen Finanzreferentin - festgehalten wurde. Uns ist mit diesem Antrag daran gelegen, den Reigen der Resolutionen abzuschließen, weil es offenbar nur auf diese Art und Weise möglich ist, das Thema anzugehen und wieder Rechtssicherheit herzustellen. Bis jetzt war es so, dass man beim Parkticket eine Toleranzzeit von zehn Minuten vor und nach der Parkzeit hatte, vor allem, um einen Automaten in der Umgebung zu suchen. Man braucht hier auch Karenzzeit, da ein Automat defekt sein kann. Es ist natürlich schwer zu überprüfen, ob diese Zeit tatsächlich dem Weg dorthin geschuldet ist. Wir wollen sicherstellen, dass das auch in Zukunft so gehandhabt wird. Nachdem ich schon in der Diskussion, im kleinen Gespräch, die ein oder andere zustimmende Wortmeldung aus anderen Kreisen gehört habe, will ich meines dazu beitragen, dass wir heute 20 Uhr nicht überschreiten. Ich bitte, diese Toleranzzeit im Sinne aller wieder einzuführen und zu fixieren, damit das in Zukunft für die Parkerinnen und Parker klar ist.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Bei der Überwachung der Gebührenpflicht in den Kurzparkzonen soll im Sinne von § 50 Abs 5a VStG vor Ausstellung einer Organstrafverfügung eine allgemeine Toleranzfrist von 10 Minuten berücksichtigt werden. Die Toleranzzeit soll nicht nur beim Ausstellen Ihres Parkscheines, sondern auch bei Überschreiten der bezahlten Parkdauer gelten. Bürgermeister Dietmar Prammer wird ersucht, die von der Stadt beauftragten Aufsichtsorgane entsprechend anzuweisen. Zudem soll der Hinweis auf die Toleranzzeit auch auf der Homepage der Stadt bei den Informationen zum Parken veröffentlicht werden. Die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Ich kann die Rechtssicherheit geben. Ich möchte klarstellen, es gibt keine Änderung bei dieser zehnminütigen Toleranz, sowohl am Anfang als auch nach Ende der Parkdauer. Ich kann auch gerne die Aufsichtsorgane nochmals darauf hinweisen, dass dies noch immer so ist. Ich habe auch kein Problem damit, dass wir nachrüsten und es auf der Homepage klar darlegen. Im Rahmen unserer Möglichkeiten, müssen wir das natürlich rechtlich sauber erläutern. Es wird auch notwendig sein, darauf hinzuweisen, dass die Toleranz zum Beispiel bei einer Parkzeit, die länger als drei Stunden dauert, nicht gilt. Ab einer Parkdauer von drei Stunden ist das nämlich Aufgabe der Polizei. Ich tue mir schwer, der Polizei die Weisung zu erteilen, dass sie tolerant sein soll, was sie ja manchmal sowieso ist. Wir werden dieser Resolution die Zustimmung erteilen.

Uns ist es im Wesentlichen um diese Klarstellung gegangen, nachdem es im übertragenen Wirkungsbereich deine Aufgabe ist, Herr Bürgermeister, für den Vollzug dieses Verwaltungsstrafgesetzes zu sorgen. Es ist schon klar, dass du dich nicht an die Polizei wendest, sondern nur an diese Verwaltungsorgane. Daher vielen herzlichen Dank. Ich bitte noch einmal alle um Zustimmung.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.