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Vergabe von projektbezogenen Arbeitsstipendien für Linzer Kunstschaffende - Genehmigung des Statuts
J 1 · Ausschussantrag · 21. Sitzung
Berichterstatter:
Ausschuss:Ausschuss für Kultur, Tourismus und Märkte
Ergebnis:angenommen
Quelle:PDF der Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertGenehmigt wurde die Förderung von Linzer Kunstschaffenden mit dauerhaftem Arbeitsmittelpunkt in Linz durch projektbezogene Arbeitsstipendien. Für das Jahr 2024 steht dafür ein maximaler Kostenrahmen von 31.500 Euro zur Verfügung. Zugleich wurde das Statut für die Vergabe der „Linz Kultur Arbeitsstipendien“ beschlossen. Die Abwicklung und Umsetzung übernimmt die Abteilung Linz Kultur im Geschäftsbereich Kultur und Bildung. Die Kosten werden auf Mittel für Kunst- und Kulturförderung sowie Honorare verrechnet; der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Schlagwörter (9):kulturförderungarbeitsstipendienkunstschaffendelinz kulturförderstatutkunst- und kulturförderunghonorarefinanzen & budgetstadtlinz
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Der Gemeinderat beschließe:
1. Die Förderung von Linzer Kunstschaffenden mit dauerhaftem Arbeitsmittelpunkt in Linz im Wege der Vergabe projektbezogener Arbeitsstipendien („Linz Kultur Arbeitsstipendien“) wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 31.500 Euro für das Jahr 2024 grundsätzlich genehmigt.
2. Das beiliegende Statut für die Vergabe von projektbezogenen Arbeitsstipendien für Linzer Kunstschaffende (Linz Kultur Arbeitsstipendien) wird beschlossen.
3. Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Geschäftsbereich Kultur und Bildung, Abteilung Linz Kultur, mit der Umsetzung dieses Beschlusses sowie - vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung des jeweils zuständigen Organs - mit der Abwicklung der Vergabe der Arbeitsstipendien beauftragt.
4. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 31.500 Euro für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt mit 30.000 Euro auf der FiPos 1.768000 (Sonstige Transfers an private Haushalte) im Fonds 351000 (Kunst- und Kulturförderung) und mit 1.500 Euro auf der FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) mit dem Funktionsbereich 7 (Honorare) im Fonds 351000 (Kunst- und Kulturförderung).
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.