Grundtransaktionen zwischen der Stadt Linz, der Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes (Stadt Linz ÖG) und der Immobilien Linz GmbH und Co KG (ILG KG) in der KG Lustenau (Straßerau)

M 6 · Ausschussantrag · 2. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurden Grundtransaktionen in der KG Lustenau (Straßerau) zwischen der Stadt Linz, der Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes und der Immobilien Linz GmbH & Co KG. Dabei gehen Teilflächen von Grundstücken in beide Richtungen über, darunter ein Verkauf von 641 Quadratmetern und Rückstellungen beziehungsweise Übernahmen kleinerer Teilflächen zu jeweils 315 Euro pro Quadratmeter. Zusätzlich wurde ein Dienstbarkeitsvertrag über Über- und Unterbauung der Grundstücke 1526 und 1527 gegen eine einmalige Entschädigung von 582.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer abgeschlossen. Die Kosten, Gebühren und Verbücherung dieser Verträge trägt zur Gänze die ILG KG. Die Verträge wurden samt der vorgesehenen budgetären Verrechnung für 2022 mit Stimmenmehrheit angenommen.

Schlagwörter (10):grundstückstransaktiondienstbarkeitsvertragkg lustenaustraßerauöffentliches gutimmobilien linz gmbhflächenwidmungüberbauungunterbauungfinanzen
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Gemeinderätin Zukan berichtet über M 6 Grundtransaktionen zwischen der Stadt Linz, der Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes (Stadt Linz ÖG) und der Immobilien Linz GmbH und Co KG (ILG KG) in der KG Lustenau (Straßerau) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz ÖG übernimmt von der ILG KG Teilflächen der Grundstücke Nr. 1523, Nr. 1524 und Nr. 1525, EZ 1369, KG Lustenau, im Gesamtausmaß von 39 Quadratmeter, um die vereinbarte Entschädigung von 315 Euro pro Quadratmeter, somit um die Gesamtentschädigung von 12.285 Euro. 2. Die Stadt Linz ÖG stellt Teilflächen des Grundstücks Nr. 1526, EZ 541, KG Lustenau, im Gesamtausmaß von 342 Quadratmeter, um die vereinbarte Entschädigung von 315 Euro pro Quadratmeter, somit um die Gesamtentschädigung von 107.730 Euro an die ILG KG zurück. 3. Die Stadt Linz verkauft an die ILG KG eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 1521/2, EZ 1782, KG Lustenau, im Ausmaß von 641 Quadratmeter, um den vereinbarten Kaufpreis von 315 Euro pro Quadratmeter, somit um die Gesamtsumme von 201.915 Euro. 4. Die Stadt Linz tritt eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 1521/2, EZ 1782, KG Lustenau, im Ausmaß von 15 Quadratmeter, um die vereinbarte Entschädigung von 315 Euro pro Quadratmeter, somit um die Gesamtentschädigung von 4725 Euro an die Stadt Linz ÖG ab. 5. Sämtliche mit der Errichtung und Verbücherung der vorliegenden Vereinbarung verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben aller Art gehen zur Gänze zu Lasten der ILG KG, die insbesondere für die Vergebührung und Verbücherung dieses Vertrages Sorge zu tragen hat. Die Aufwendungen für eine rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Auftraggeberin selbst und alleine zu übernehmen. 6. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Abtretungs-, Rückstellungs- und Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 7. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 201.915 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 2.801100 im Fonds 840000 (Veräußerung Grundstücke). 8. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 107.730 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 2.801100 im Fonds 840100 (Veräußerung Grundstücke). 9. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von 12.285 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 1.003100, HP 05006 (Erwerb von Grundstücken) im Fonds 612100 (Grundstücke zu Straßenbauten). 10. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 4725 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 2.801109, HP 90003 (Vermögensveräußerungen), im Fonds 840000 (Veräußerung Grundstücke). 11. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von 4725 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 1.003109, HP 05006 (Erwerb von Grundstücken) im Fonds 612100 (Grundstücke zu Straßenbauten). 12. Den Abschluss des beiliegenden Dienstbarkeitsvertrags zwischen der Stadt Linz – öffentliches Gut und der Immobilien Linz GmbH und Co KG über die Einräumung von Berechtigungen zur Über- und Unterbauung der Grundstücke Nr. 1526 und 1527, beide EZ 541, KG 45204 Lustenau, gegen Bezahlung einer einmaligen Entschädigung in Höhe von 582.000 Euro zuzüglich USt gemäß Beilage 5. 13. Sämtliche mit der Errichtung und Verbücherung des vorliegenden Dienstbarkeitsvertrages verbundenen Kosten und Gebühren aller Art (inklusive Beglaubigungskosten) gehen zur Gänze zu Lasten der ILG KG, die insbesondere für die Vergebührung und Verbücherung dieses Vertrages Sorge zu tragen hat. Die Aufwendungen für eine rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Auftraggeberin selbst und alleine zu übernehmen. 14. Die Verrechnung der Einnahmen aus der einmaligen Entschädigungszahlung in Höhe von 582.000 Euro zuzüglich 20 Prozent USt für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiStl 501 Fonds 840000 FiPos 2.829000 (sonstige Erträge). 15. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der Verträge (Beilage 1 und Beilage 5) nach den Bestimmungen der Beteiligungsrichtlinie der Stadt Linz in Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag der ILG KG zu.“
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Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz ÖG übernimmt von der ILG KG Teilflächen der Grundstücke Nr. 1523, Nr. 1524 und Nr. 1525, EZ 1369, KG Lustenau, im Gesamtausmaß von 39 Quadratmeter, um die vereinbarte Entschädigung von 315 Euro pro Quadratmeter, somit um die Gesamtentschädigung von 12.285 Euro. 2. Die Stadt Linz ÖG stellt Teilflächen des Grundstücks Nr. 1526, EZ 541, KG Lustenau, im Gesamtausmaß von 342 Quadratmeter, um die vereinbarte Entschädigung von 315 Euro pro Quadratmeter, somit um die Gesamtentschädigung von 107.730 Euro an die ILG KG zurück. 3. Die Stadt Linz verkauft an die ILG KG eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 1521/2, EZ 1782, KG Lustenau, im Ausmaß von 641 Quadratmeter, um den vereinbarten Kaufpreis von 315 Euro pro Quadratmeter, somit um die Gesamtsumme von 201.915 Euro. 4. Die Stadt Linz tritt eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 1521/2, EZ 1782, KG Lustenau, im Ausmaß von 15 Quadratmeter, um die vereinbarte Entschädigung von 315 Euro pro Quadratmeter, somit um die Gesamtentschädigung von 4725 Euro an die Stadt Linz ÖG ab. 5. Sämtliche mit der Errichtung und Verbücherung der vorliegenden Vereinbarung verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben aller Art gehen zur Gänze zu Lasten der ILG KG, die insbesondere für die Vergebührung und Verbücherung dieses Vertrages Sorge zu tragen hat. Die Aufwendungen für eine rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Auftraggeberin selbst und alleine zu übernehmen. 6. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Abtretungs-, Rückstellungs- und Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 7. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 201.915 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 2.801100 im Fonds 840000 (Veräußerung Grundstücke). 8. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 107.730 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 2.801100 im Fonds 840100 (Veräußerung Grundstücke). 9. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von 12.285 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 1.003100, HP 05006 (Erwerb von Grundstücken) im Fonds 612100 (Grundstücke zu Straßenbauten). 10. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 4725 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 2.801109, HP 90003 (Vermögensveräußerungen), im Fonds 840000 (Veräußerung Grundstücke). 11. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von 4725 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 1.003109, HP 05006 (Erwerb von Grundstücken) im Fonds 612100 (Grundstücke zu Straßenbauten). 12. Den Abschluss des beiliegenden Dienstbarkeitsvertrags zwischen der Stadt Linz – öffentliches Gut und der Immobilien Linz GmbH und Co KG über die Einräumung von Berechtigungen zur Über- und Unterbauung der Grundstücke Nr. 1526 und 1527, beide EZ 541, KG 45204 Lustenau, gegen Bezahlung einer einmaligen Entschädigung in Höhe von 582.000 Euro zuzüglich USt gemäß Beilage 5. 13. Sämtliche mit der Errichtung und Verbücherung des vorliegenden Dienstbarkeitsvertrages verbundenen Kosten und Gebühren aller Art (inklusive Beglaubigungskosten) gehen zur Gänze zu Lasten der ILG KG, die insbesondere für die Vergebührung und Verbücherung dieses Vertrages Sorge zu tragen hat. Die Aufwendungen für eine rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Auftraggeberin selbst und alleine zu übernehmen. 14. Die Verrechnung der Einnahmen aus der einmaligen Entschädigungszahlung in Höhe von 582.000 Euro zuzüglich 20 Prozent USt für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiStl 501 Fonds 840000 FiPos 2.829000 (sonstige Erträge). 15. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der Verträge (Beilage 1 und Beilage 5) nach den Bestimmungen der Beteiligungsrichtlinie der Stadt Linz in Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag der ILG KG zu.“

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von MFG (2) und LinzPlus (2) sowie von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.