Änderungsplan Nr. 198 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Waldegg (Kudlichstraße)

M 1 · Ausschussantrag · 2. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde der Änderungsplan Nr. 198 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 für die Katastralgemeinde Waldegg im Bereich der Kudlichstraße. Die Verordnung legt den Wirkungsbereich zwischen Kudlichstraße, Verbindungsweg zur Waldeggstraße, der nördlichen Grenze des Grundstücks Nr. 633/9 sowie den östlichen Grenzen der Grundstücke Nr. 628/2 und Nr. 632/1 fest. Mit der Rechtswirksamkeit wird der bisherige Flächenwidmungsplan im betroffenen Bereich aufgehoben; der Plan liegt zur öffentlichen Einsicht auf und tritt am Tag nach der Kundmachung im Amtsblatt in Kraft. In der Debatte wurde auf die Grünqualität des Grundstücks, einen kleinen Stadtwald und die Bedeutung des Erhalts der gewachsenen Boden- und Grünflächen hingewiesen. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Schlagwörter (10):flächennutzungsplanflächenwidmungsplanwaldeggkudlichstraßeraumordnungstadtplanunggrünflächebodenschutzwohnbaumobilität
AntragstextEinblendenAusblenden
Stadtrat Prammer berichtet über M 1 Änderungsplan Nr. 198 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Waldegg (Kudlichstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 198 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Kudlichstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2021 betreffend Änderungsplan Nr. 198 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Kudlichstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 198 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Kudlichstraße Osten: Verbindungsweg Kudlichstraße und Waldeggstraße Süden: nördl. Grenze des Grundstücks Nr. 633/9 Westen: östl. Grenzen der Grundstücke Nr. 628/2 u. Nr. 632/1 Katastralgemeinde Waldegg Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 198 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 198 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Kudlichstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2021 betreffend Änderungsplan Nr. 198 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Kudlichstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 198 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Kudlichstraße Osten: Verbindungsweg Kudlichstraße und Waldeggstraße Süden: nördl. Grenze des Grundstücks Nr. 633/9 Westen: östl. Grenzen der Grundstücke Nr. 628/2 u. Nr. 632/1 Katastralgemeinde Waldegg Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 198 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, wir stimmen diesem Antrag zu, möchten aber anmerken – das richtet sich an dich, Dietmar -, dass das ein sehr schönes Grundstück ist, das wirklich toll begrünt ist. Auf diesem Grundstück ist ein kleiner Stadtwald. Die Bebauungsplanänderung 2018 hat darauf grundsätzlich auch Rücksicht genommen, das ist sehr positiv. Allerdings - das ist wieder ein Appell - wäre es gerade in Anbetracht dessen, dass es um leistbaren Wohnraum geht gut, hier auch, was die Mobilität betrifft und die Tiefgarage, besondere Aufmerksamkeit oder Sorgfältigkeit an den Tag zu legen. Die Tiefgarage, die meistens größer ist, als das Gebäude, sollte nicht in den gewachsenen Boden oder nicht in diesen Wald hineingebaut werden, Dadurch ist es möglich diese wertvolle Grünfläche zu erhalten. Vielleicht könnten wir so innovativ sein, dass wir einmal leistbaren Wohnraum machen, bei dem wir auf die klassische Tiefgarage und den bekannten Stellplatzschlüssel komplett verzichten.

Wenn ich mich jetzt nicht irre, behandeln wir hier eine Flächenwidmungsplanänderung und dieser ersuche ich zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.