Gewährung einer Subvention an die Johannes Kepler Universität (Investitionszuschuss für das Jahr 2021); maximal 100.000 Euro

L 1 · Ausschussantrag · 5. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Gewährt wurde der Johannes Kepler Universität ein Investitionszuschuss von maximal 100.000 Euro für das Jahr 2021. Gefördert werden ausschließlich nachgewiesene Investitionskosten, etwa für die Verbesserung bestehender Institute, die Gründung neuer Institute, die Berufung externer Professorinnen und Professoren, eine allfällige Rufabwehr sowie die IT-Infrastruktur. Laufende Kosten und Personalkosten sind von der Förderung ausgeschlossen; die Auszahlung erfolgt nur bei Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien. Die Verrechnung ist für 2022 vorgesehen, bei fehlender Bedeckung kann die Finanzierung über Fremdmittel erfolgen. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Schlagwörter (9):universitätinvestitionszuschussförderunghochschulfinanzierunginfrastrukturit-infrastrukturforschungfinanzenfremdmittel
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Gemeinderat Balihodzic berichtet über L 1 Gewährung einer Subvention an die Johannes Kepler Universität (Investitionszuschuss für das Jahr 2021); maximal 100.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt der Johannes Kepler Universität, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, einen Investitionszuschuss in der Höhe von maximal 100.000 Euro für das Jahr 2021. Die Auszahlung der Förderung erfolgt gegen Nachweis der relevanten Ausgaben durch die Johannes Kepler Universität (JKU). Anerkannt werden Investitionskosten (nicht jedoch laufende Kosten und Personalkosten) für folgende Maßnahmen: a) für Investitionen zur Verbesserung des Standards in bestehenden Instituten, b) für Investitionen im Zusammenhang mit einer allfälligen Rufabwehr, c) für Investitionen im Zusammenhang mit der Berufung externer ProfessorInnen, d) für Investitionen im Zusammenhang mit der Gründung neuer Institute und e) für Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur im IT-Bereich. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Subvention in der Höhe von max. 100.000 Euro für das Jahr 2021 erfolgt im Jahr 2022 auf der FiPos. 1.774100 (Kapitaltransfers an sonstige öffentliche Rechtsträger) mit dem Haushaltsprogramm HP02022 (Johannes Kepler Universität) im Fonds 280000 (Universitäten, Hochschulen). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“
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Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt der Johannes Kepler Universität, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, einen Investitionszuschuss in der Höhe von maximal 100.000 Euro für das Jahr 2021. Die Auszahlung der Förderung erfolgt gegen Nachweis der relevanten Ausgaben durch die Johannes Kepler Universität (JKU). Anerkannt werden Investitionskosten (nicht jedoch laufende Kosten und Personalkosten) für folgende Maßnahmen: a) für Investitionen zur Verbesserung des Standards in bestehenden Instituten, b) für Investitionen im Zusammenhang mit einer allfälligen Rufabwehr, c) für Investitionen im Zusammenhang mit der Berufung externer ProfessorInnen, d) für Investitionen im Zusammenhang mit der Gründung neuer Institute und e) für Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur im IT-Bereich. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Subvention in der Höhe von max. 100.000 Euro für das Jahr 2021 erfolgt im Jahr 2022 auf der FiPos. 1.774100 (Kapitaltransfers an sonstige öffentliche Rechtsträger) mit dem Haushaltsprogramm HP02022 (Johannes Kepler Universität) im Fonds 280000 (Universitäten, Hochschulen). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Sehr geehrte Damen und Herren, die Linzer Freiheitlichen werden sich, wie immer bei diesen Anträgen, bei denen es um eine Subventionierung von Universitäten geht, der Stimme enthalten, da wir glauben, dass das eine Bundeskompetenz ist und die Stadt Linz nicht in der Lage ist, zusätzlich über ihre Kompetenzen hinaus Geld zu verteilen. Danke schön.

Wir enthalten uns der Stimme.

Ich schließe mich Herrn Grabmayr an, ich glaube, dass die Finanzierung der Universitäten Sache des Bundes und nicht der Gemeinde ist. Wir lehnen den Antrag ab.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (7) und LinzPlus (2) sowie bei Gegenstimmen der MFG-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.