Abschluss eines Übereinkommens mit der Israelitischen Kultusgemeinde Linz für die Instandhaltung des jüdischen Friedhofs in Linz

H 1 · Ausschussantrag · 18. Sitzung

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde ein 20-jähriges Übereinkommen zwischen der Stadt Linz und der Israelitischen Kultusgemeinde zur Instandhaltung des jüdischen Friedhofs in Linz. Die Vereinbarung soll den Erhalt dieses für die Gesellschaft wichtigen Kulturguts sichern und die Pflege dauerhaft regeln. Als Begründung wird neben der notwendigen Erhaltung auch ein Zeichen gegen Antisemitismus hervorgehoben. Für die Durchführung können Arbeiten fremdvergeben werden, wobei jeweils die Zustimmung des zuständigen Organs einzuholen ist. Die Kosten werden ab 2024 mit jährlich maximal 35.000 Euro inklusive USt und insgesamt mit maximal 700.000 Euro inklusive USt veranschlagt. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):jüdischer friedhofkulturguterhaltinstandhaltungantisemitismuserinnerungskulturreligionsgemeinschaftstadtfinanzenfremdvergabedenkmalpflegelinz
AntragstextEinblendenAusblenden
Bei diesem Antrag geht es darum, dass wir als Stadt Linz unseren Beitrag zum Erhalt des jüdischen Friedhofs leisten. Ich denke, dass es nicht nur notwendig ist, dass wir das tun, sondern, dass gerade jetzt ein Zeitpunkt ist, wo jedes Signal wichtig ist, das man gegen den weltweit zunehmenden Antisemitismus, der katastrophale Formen annimmt, setzen kann. Ich glaube, dass das jetzt ein gutes Signal ist, dass wir uns für diese Arbeiten und dafür aussprechen, dass wir dieses für die gesamte Gesellschaft wichtige Kulturgut des jüdischen Friedhofs erhalten und die Pflege dafür übernehmen. Ich ersuche Sie daher um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Das beiliegende Übereinkommen zur Instandhaltung des jüdischen Friedhofs in Linz zwischen der Stadt Linz und der Israelitischen Kultusgemeinde betreffend die Instandhaltung des jüdischen Friedhofs mit einer Laufzeit von 20 Jahren wird abgeschlossen. 2. Soweit die zur Durchführung des Übereinkommens erforderlichen Arbeiten fremdvergeben werden müssen, ist hierfür jeweils die Zustimmung des nach dem StL 1992 zuständigen Organ einzuholen. 3. Die Verrechnung der Kosten in der Höhe von jährlich maximal 35.000 Euro inklusive USt zuzüglich etwaiger Wertanpassungen ab dem Rechnungsjahr 2024 bis zu Gesamtkosten in der Höhe von maximal 700.000 Euro inklusive USt zuzüglich etwaiger Wertanpassung erfolgt auf der FiPos 1.613000 (Instandhaltung Grundstückseinrichtungen) mit dem Funktionsbereich 138 (Fremdvergaben Grün) im Fonds 815000 (Öffentliche Anlagen).

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.