Verlängerung der Wirtschaftsförderungsrichtlinie sowie der zugehörigen Schwerpunktprogramme (Linz fördert Nahversorgung, Linz fördert Neugründung und Standortwechsel und Linz fördert Regionale Wirtschaftsinitiativen) für den Zeitraum von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023

E 1 · Ausschussantrag · 10. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Die Wirtschaftsförderungsrichtlinie der Stadt Linz und die Schwerpunktprogramme für Nahversorgung, Neugründung und Standortwechsel sowie regionale Wirtschaftsinitiativen werden für das Jahr 2023 verlängert. Ziel ist es, Neuansiedelungen, Neugründungen und Modernisierungen bestehender Unternehmen zu fördern, um Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu stärken. Die Förderungen gelten als De-minimis-Beihilfen und müssen die allgemeinen Förderungsrichtlinien sowie die budgetär verfügbaren Mittel einhalten. Zugleich wird angekündigt, die Richtlinien im Laufe des Jahres zu überarbeiten und zu einem moderneren, stärker nachhaltigen System weiterzuentwickeln. Die Verlängerung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft und wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):wirtschaftsförderungnahversorgungneugründungstandortwechselregionale wirtschaftsinitiativende-minimisunternehmensförderungwettbewerbsfähigkeitbeschäftigungrichtlinienüberarbeitung
AntragstextEinblendenAusblenden
Bürgermeister Luger berichtet über E 1 Verlängerung der Wirtschaftsförderungsrichtlinie sowie der zugehörigen Schwerpunktprogramme (Linz fördert Nahversorgung, Linz fördert Neugründung und Standortwechsel und Linz fördert Regionale Wirtschaftsinitiativen) für den Zeitraum von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 und führt aus: „Ich ersuche den Gemeinderat die Wirtschaftsförderungsrichtlinie sowie die dazu gehörigen Schwerpunktprogramme - es geht um Nachversorgungsförderung, Neugründungen und Förderungen für den Fall eines Standortwechsels eines Unternehmens bzw. um sogenannte regionale Wirtschaftsinitiativen - für das kommende Kalenderjahr noch einmal zu verlängern. Sie werden sich möglicherweise gefragt haben, warum nur für ein Jahr. Erstens, weil sie ausgelaufen sind und eine Befristung hatten und zweitens für ein Jahr und nicht länger, weil wir uns mit einer Umstrukturierung der Förderungsrichtlinien im Wirtschaftsausschuss beschäftigen werden. Ich glaube, dass dieses doch sehr starke Gießkannenprinzip, das wir derzeit hier haben, in eine dynamischeres und moderneres System umgewandelt werden sollte. Das werden wir im Ausschuss und natürlich auch mit den Fraktionen beraten und im Laufe des nächsten Jahres dem Gemeinderat neue Förderungsrichtlinien vorschlagen. Der Gemeinderat beschließe: 1. Die beiliegende Wirtschaftsförderungsrichtlinie sowie die zugehörigen Schwerpunktprogramme „Linz fördert Nahversorgung“, „Linz fördert Neugründung und Standortwechsel“ und „Linz fördert Regionale Wirtschaftsinitiativen“ treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft. Die Schwerpunktprogramme sind dabei bis 31. Dezember 2023 anzuwenden. 2. Der Magistrat, Geschäftsbereich Büro Stadtregierung Linz/Abt. Innovation, Wirtschaft und EU wird beauftragt, notwendige Anpassungen an nationales Recht und EU-Recht (insbesondere Beihilfenrecht) sowie redaktionelle Änderung ohne vorherige Befassung des Gemeinderates vorzunehmen. 3. Die Einzelbeschlüsse für Förderungen im Rahmen dieser Schwerpunktprogramme werden mit der Bedingung der Einhaltung der Allgemeinen Förderungsrichtlinien und der Wirtschaftsförderungsrichtlinien gemäß budgetär zur Verfügung stehenden Mitteln von den nach den Wertgrenzen laut StL 1992 jeweils zuständigen Organen getroffen. 4. Die Verrechnung der Kosten für das Jahr 2023 sollen aus den budgetierten Mitteln der Förderungen „Linz fördert Nahversorgung“ auf der FiPos 1.755000 (Transfers an Unternehmen), Funktionsbereich 99 (Nahversorger) im Fonds 789000 (Förderung Handel, Gewerbe und Industrie), „Linz fördert Neugründungen und Standortwechsel“ auf der FiPos 1.775100 (Kapitaltransfers an Unternehmen), Haushaltsprogramm HP04003 (Wirtschafts- und Kleingewerbeförderungen) im Fonds 789000 (Förderung Handel, Gewerbe und Industrie), sowie „Linz fördert Regionale Wirtschaftsinitiativen“ Höhe auf der FiPos 1.755000 (Transfers an Unternehmen), Funktionsbereich 97 (regionale Wirtschaftsinitiativen) im Fonds 789000 (Förderung Handel, Gewerbe und Industrie erfolgen. Wirtschaftsförderungsrichtlinie der Stadt Linz § 1 - Ziel 1. Ziel der Wirtschaftsförderung sowie der spezifischen Schwerpunktprogramme ist sowohl Neuansiedelungen, Neugründungen als auch Modernisierungsmaßnahmen 668 bereits bestehender Unternehmen der Linzer Wirtschaft zu forcieren, um damit ihre nationale und internationale Wettbewerbsposition zu sichern und positive Beschäftigungseffekte zu schaffen. 2. Durch spezifische, zielgruppenorientierte Schwerpunktförderprogramme sollen Maßnahmen, Projekte und Investitionen gefördert werden, die sich positiv auf die Stadt Linz auswirken. § 2 - Allgemeine Bestimmungen und De-minimis-Beihilfen 1. Sämtliche Wirtschaftsförderungen, die durch die Stadt Linz gewährt werden, sind als De-minimis-Beihilfen zu klassifizieren, das bedeutet, dass sie den Wettbewerb nicht verfälschen und somit nicht der Anmeldepflicht unterliegen. 2. Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren den jeweils gültigen Schwellenwert lt. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 i.d.g.F. vom 18. Dezember 2013 nicht übersteigen. Dies ist schriftlich vom Förderungswerber zu bestätigen. 3. Die Förderzielgruppe ist in den einzelnen Schwerpunktprogrammen definiert. 4. Ist die/der Förderungswerberin vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Förderung exkl. USt. berechnet. 5. Es gilt die Allgemeine Förderungsrichtlinie der Stadt Linz. § 3 - Förderungswerberin und Ansuchen 1. Förderungswerberinnen können natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften des Bürgerlichen- und des Unternehmensrechts sowie Körperschaften öffentlichen Rechts sein. 2. Das Förderansuchen ist an die jeweilige Förderstelle laut Schwerpunktprogramm zu richten. 3. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. § 4 - Ablauf des Förderverfahrens 1. Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen wird die Förderung geprüft und vom zuständigen Organ der Stadt festgesetzt und beschlossen. 2. Der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Förderung ist vorzugsweise elektronisch zu erbringen. Als Fristen für den Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel gelten jene Bestimmungen der geltenden Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Stadt Linz; darüber hinaus sind die Bestimmungen der Schwerpunktprogramme anzuwenden. 3. Die Förderung wird grundsätzlich als Zuschuss ausbezahlt. 4. Die Förderhöhe richtet sich nach den haushälterisch zur Verfügung stehenden Mitteln. § 5 - Inkrafttreten 1. Diese Richtlinie tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt beim Magistrat der Stadt Linz einlangenden Wirtschaftsförderansuchen. 669 670
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die beiliegende Wirtschaftsförderungsrichtlinie sowie die zugehörigen Schwerpunktprogramme „Linz fördert Nahversorgung“, „Linz fördert Neugründung und Standortwechsel“ und „Linz fördert Regionale Wirtschaftsinitiativen“ treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft. Die Schwerpunktprogramme sind dabei bis 31. Dezember 2023 anzuwenden. 2. Der Magistrat, Geschäftsbereich Büro Stadtregierung Linz/Abt. Innovation, Wirtschaft und EU wird beauftragt, notwendige Anpassungen an nationales Recht und EU-Recht (insbesondere Beihilfenrecht) sowie redaktionelle Änderung ohne vorherige Befassung des Gemeinderates vorzunehmen. 3. Die Einzelbeschlüsse für Förderungen im Rahmen dieser Schwerpunktprogramme werden mit der Bedingung der Einhaltung der Allgemeinen Förderungsrichtlinien und der Wirtschaftsförderungsrichtlinien gemäß budgetär zur Verfügung stehenden Mitteln von den nach den Wertgrenzen laut StL 1992 jeweils zuständigen Organen getroffen. 4. Die Verrechnung der Kosten für das Jahr 2023 sollen aus den budgetierten Mitteln der Förderungen „Linz fördert Nahversorgung“ auf der FiPos 1.755000 (Transfers an Unternehmen), Funktionsbereich 99 (Nahversorger) im Fonds 789000 (Förderung Handel, Gewerbe und Industrie), „Linz fördert Neugründungen und Standortwechsel“ auf der FiPos 1.775100 (Kapitaltransfers an Unternehmen), Haushaltsprogramm HP04003 (Wirtschafts- und Kleingewerbeförderungen) im Fonds 789000 (Förderung Handel, Gewerbe und Industrie), sowie „Linz fördert Regionale Wirtschaftsinitiativen“ Höhe auf der FiPos 1.755000 (Transfers an Unternehmen), Funktionsbereich 97 (regionale Wirtschaftsinitiativen) im Fonds 789000 (Förderung Handel, Gewerbe und Industrie erfolgen.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, das ist für mich persönlich und ich glaube auch für die Grünen-Fraktion – wenn ich das richtig in Erinnerung habe – eine Premiere, dass wir der Wirtschaftsförderung zustimmen, nämlich genau mit der Argumentation, dass sie überarbeitet wird. Diese Forderung stellen wir schon seit langer Zeit. Auch wir haben gesagt, dass das ein Gießkannenprinzip ist und die Förderung überarbeitet werden soll. Die Wirtschaftsförderung wäre auch in dem Sinne neu zu überdenken, dass es ein offensichtlicher Widerspruch dazu ist Klimahauptstadt zu sein, wenn keine sozioökologischen Kriterien, wie Geld verteilt wird, befasst sind. Das widerspricht letztendlich diesem Ziel. Ich habe im Gemeinderat im November 2020 auch einen Antrag dazu gestellt, die Wirtschaftsförderungsschwerpunkte und -richtlinien genau in diese Richtung einer nachhaltigen, ökologischen Wirtschaftsförderung zu überarbeiten. Ich habe damals auch auf die Dringlichkeit hingewiesen. Dieser Antrag wurde damals leider noch abgelehnt. Heute zeigt sich, dass das nicht gescheit war, denn einer der konkreten Vorschläge war damals, die Förderung von betrieblichen Energiesparmaßnahmen umzusetzen und letztendlich in das Wirtschaftsförderungsprogramm aufzunehmen. Wir haben auch andere Themen angerissen, wie betriebliche Abfallwirtschaftskonzepte zu fördern, Kreislaufwirtschaftsprojekte zu fördern, eine $\mathrm{CO}_{2}$-freie Mobilität zu fördern, indem man zum Beispiel City-Ring Parkmünzen auf City-Ring Öffi-Tickets umstellt, Hauszustellungen via Radboten fördert und vieles mehr. Ich freue mich auf die Diskussionen im Ausschuss. Wie werden das alles nochmals in die Diskussion einbringen und stimmen in diesem Sinne heute zu.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.