Änderungspläne Nr. 204 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 sowie zum ÖEK Linz Nr. 2, KG Linz (nördlich Franckstraße 2)

O 8 · Ausschussantrag · 32. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung, Liegenschaften und Verfassung

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Umwidmung einer Teilfläche nördlich der Franckstraße im Franckviertel in ein Kerngebiet ohne Wohnanteil, um ein neues Bürogebäude zu ermöglichen. Zugleich wurden die Änderungspläne Nr. 204 zum Flächenwidmungsplan und zum örtlichen Entwicklungskonzept sowie die dazugehörige Bebauungsplanänderung erlassen. Vorgesehen ist eine Schutz- und Pufferzone für die Regionalstadtbahn. Kritisiert wurden die Einengung des Radwegs entlang der Bahn, der Wegfall großkroniger Bäume und fehlende verbindliche Vorgaben für eine durchgehende Geh- und Radwegverbindung. Die Verordnung wurde mehrheitlich angenommen; es gab Enthaltungen von Grünen, KPÖ und einem Gemeinderat.

Schlagwörter (10):flächenwidmungsplanörtliches entwicklungskonzeptumwidmungkerngebietbürogebäuderegionalstadtbahnradwegbebauungsplanstädtebauliche qualitätbegrünung
AntragstextEinblendenAusblenden
Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, von Kleinmünchen kommen wir zum Franckviertel. Ich werde die beiden Anträge O 8 und O 9 gemeinsam vorstellen. Der erste Antrag beinhaltet Änderungen zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 sowie des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2. Dabei geht es um eine Umwidmung einer Teilfläche nördlich der Franckstraße in ein Kerngebiet mit null Prozent Wohnanteil, um die Errichtung eines neuen Bürogebäudes zu ermöglichen. Eine Schutz- und Pufferzone für die Regionalstadtbahn wurde eingeplant. Der zweite Antrag beinhaltet die dazugehörige Bebauungsplanänderung. Ich bitte um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 204 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, „Nördlich Franckstraße 2“, wird erlassen.
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Dankeschön, wir sehen bei diesem Projekt das Problem, dass durch das Heranrücken an die Bahn und die Nichteinhaltung des Zwölf-Meter-Schutzbereichs der Radweg entlang der Bahn eingeengt wird. Auch die großkronigen Bäume, die den Radweg begleiten sollen, sind in diesem Bereich verunmöglicht. Aus diesem Grund darf ich unsere Enthaltung für O 8 und O 9 avisieren.

Vielen Dank Herr Bürgermeister, ich habe hier eine ähnliche Kritik. Es wurden eigentlich alle Einwände der Investorin berücksichtigt und wir finden, das geht auf Kosten der städtebaulichen Qualität. Da gehört zum Beispiel die Begrünung der Ein- und Ausfahrten der Tiefgarage dazu. Es sind keine großkronigen Bäume mehr vorgesehen, weiterhin sind oberirdische Parkplätze möglich und es gibt keine verbindlichen Festlegungen für eine durchgehende Geh- und Radwegverbindung. Deshalb gibt es eine Enthaltung von uns.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: Die Grünen (8), KPÖ (2), Gemeinderat Brandstetter