Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 (Straßenplan ST220010 und ST240010 zum Bebauungsplan 01-109-01-01, Goethestraße - Blumauerstraße, KG Linz); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs

G 1 · Ausschussantrag · 23. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Verordnung zu den Straßenplänen ST220010 und ST240010 im Bereich Goethestraße-Blumauerstraße in Linz. Sie erklärt Grundflächen zur Gemeindestraße, widmet sie für den Gemeingebrauch und lässt andere Verkehrsflächen auf. Anlass war ein früherer Verfahrensmangel, weil der Aushang nicht vier, sondern nur zwei Wochen erfolgt war. Die Maßnahme wurde nach erneuter Abstimmung mehrstimmig angenommen. Kritisiert wurden die Verlegung der Goethestraße, die erwartete Lärm- und Luftbelastung für Anrainer sowie das fehlende Verkehrskonzept und der Wegfall von Parkplätzen.

Schlagwörter (10):straßenwidmunggemeindestraßeverkehrsflächengoethestraßeblumauerstraßeverkehrsplanungparkplätzeanrainerbelastungmobilitätbebauungsplan
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrte Damen und Herren, der folgende Antrag ist vielleicht einigen schon von März 2023 bekannt. Wir müssen noch einmal darüber abstimmen, da es damals einen Verfahrensmangel gegeben hat. Der Aushang erfolgte statt vier Wochen lediglich zwei Wochen. Aus diesem Grund beschließe der Gemeinderat nochmals die beiliegende Verordnung. Ich bitte um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Straßenpläne ST220010 und ST240010 ‚Goethestraße-Blumauerstraße‘, KG Linz, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen.
Wortmeldungen (4)EinblendenAusblenden

Vielen Dank, Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wie auch im vergangenen Jahr darf ich noch einmal anmerken, dass die Verlegung der Goethestraße, die hier 150 Meter südwestlich geplant wird, im Sinne der Lebensqualität, aus unserer Sicht, keine gute Maßnahme ist. Sie trifft die Anrainer*innen mit voller Wucht, denn sie bekommen mit der Straße und dem Verkehr Lärmbelastung und schlechte Luft. Ich darf wiederholen, was wir im vorigen Jahr schon vorgeschlagen haben. Man könnte nämlich auf diesen Teil der Goethestraße generell verzichten und gleich weiter westlich in die Dinghoferstraße einleiten. Damit könnte man auch die Chance einer umfassenderen Verkehrsberuhigung aufgreifen. So sehen wir gar keinen Vorteil zur Ist-Situation und stimmen daher dagegen.

Danke Herr Bürgermeister, geschätzter Gemeinderat, werte Zuseher. Wie auch schon im Verkehrsausschuss werden wir uns auch heute bei diesem Antrag enthalten. Wir befürworten zwar das Raiffeisenlandesbank-Gebäude, im vorliegenden Antrag fehlt aber ein vernünftiges Verkehrskonzept. Es gibt zum Beispiel keinen Ersatz für die wegfallenden Parkplätze. Darum eine Enthaltung. Danke.

Wir stimmen hier dagegen.

Danke, wir stimmen auch dagegen, wie schon bei der ersten Beschlussfassung. Die Mobilitätsplanung hier ist unserer Meinung nach nicht im Interesse der Allgemeinheit, sondern dient nur dem wirtschaftlich mächtigen Player Raiffeisenlandesbank, deshalb gibt es eine Gegenstimme.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrstimmig angenommen. Enthaltung: FPÖ (9), NEOS (1), MFG (1). Gegenstimme: Die Grünen (10), KPÖ (2), LinzPlus (2), WANDEL.