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Geschäftsbereich BürgerInnen-Angelegenheiten; Genehmigung einer Kreditübertragung in Höhe von 850.000 Euro für die Landtags-, Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl 2021 sowie für Volksbegehren – zweite Eintragungswoche 2021
E 3 · Stadtsenatsantrag · 2. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz
Zusammenfassung
KI GeneriertGenehmigt wurde eine Kreditübertragung von 850.000 Euro für die Landtags-, Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl 2021 sowie für Volksbegehren in der zweiten Eintragungswoche 2021. Die Mittel werden aus dem Fonds Beteiligungen auf den Fonds Wahlen und BürgerInnenrechte umgeschichtet. Damit werden Entgelte für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit den Wahl- und Eintragungsaufgaben finanziert. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Schlagwörter (10):wahlfinanzierungkreditübertragungbudgetumschichtungbürgerinnenrechtelandtagswahlgemeinderatswahlbürgermeisterinnenwahlvolksbegehrenfinanzenwahlen
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E 3 Geschäftsbereich BürgerInnen-Angelegenheiten; Genehmigung einer Kreditübertragung in Höhe von 850.000 Euro für die Landtags-, Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl 2021 sowie für Volksbegehren – zweite Eintragungswoche 2021
Der Gemeinderat beschließe:
„Eine Kreditübertragung in Höhe von 850.000 Euro von der FiPos 1.755200 (Transfers an Unternehmen, KUK) mit dem Funktionsbereich 88 im Fonds 914000 (Beteiligungen) auf die FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) im Fonds 024000 (Wahlen und BürgerInnenrechte) wird genehmigt.“
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Der Gemeinderat beschließe:
„Eine Kreditübertragung in Höhe von 850.000 Euro von der FiPos 1.755200 (Transfers an Unternehmen, KUK) mit dem Funktionsbereich 88 im Fonds 914000 (Beteiligungen) auf die FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) im Fonds 024000 (Wahlen und BürgerInnenrechte) wird genehmigt.“
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.