Verzicht auf Elternbeiträge aufgrund der Einschränkung des Betriebs von Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen der Stadt Linz während der COVID-19-Pandemie – Verlängerung des Gemeinderats-Beschlusses vom 10. Dezember 2000
S 1 · Ausschussantrag · 5. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz
Ausschuss:Verwaltungsausschuss Kinder- und Jugend-Services Linz
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertDie Tarifordnung für die öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Linz wurde bis 30. Juni 2022 an die Corona-Situation angepasst. Für Monate mit eingeschränktem Betrieb wird der Elternbeitrag nach der tatsächlichen Inanspruchnahme gestaffelt verrechnet; bei Nichtnutzung gelten Betreuungsverträge als ruhend gestellt. Für Monate ohne Betriebseinschränkung bleibt die monatsweise Ruhendstellung bei pandemiebedingter Nichtnutzung möglich, ohne Elternbeitrag für diesen Monat. Mit der Änderung wird die bisherige Befristung der Corona-Regelung verlängert. Die Beschlussfassung erfolgte mit Stimmenmehrheit bei Stimmenthaltung der MFG-Fraktion.
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BeschlussformelEinblendenAusblenden
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Wir enthalten uns bei diesem Punkt der Stimme.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der MFG-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.