Gewährung einer Subvention an den Schulverein der Kreuzschwestern (Deckung der Ausgaben für den laufenden Betrieb 2022), maximal 113.811 Euro

E 1 · Ausschussantrag · 17. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Die Stadt Linz gewährt dem Schulverein der Kreuzschwestern eine zusätzliche Förderung von maximal 113.811 Euro zur Deckung der laufenden Betriebsausgaben des Übungskindergartens und Übungshorts. Die Einrichtung betreut 137 Linzer Kinder und gilt als wichtiger Bestandteil der Vollversorgung, fällt aber wegen ihres Status als Übungseinrichtung nicht unter das Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz. Der Förderbedarf ergab sich aus dem Verlust im Jahr 2022; die Förderung wurde auf Kinder mit Hauptwohnsitz in Linz eingeschränkt, wodurch sich der Betrag von 136.188 Euro auf 113.811 Euro reduzierte. Die Auszahlung ist an die allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien der Stadt Linz gebunden und wird im Budget 2023 über den Fonds für Kinder- und Jugendhilfe verrechnet. Beschlossen wurde die Förderung mit Stimmenmehrheit bei einer Stimmenthaltung.

Schlagwörter (10):förderungkinderbetreuungübungskindergartenübungshortlaufende betriebskostenvollversorgunghauptwohnsitz linzkinder- und jugendhilfeprivate einrichtungsozialbudget
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Schulverein der Kreuzschwestern betreibt in Linz einen Übungskindergarten und Übungshort für 578 die BAfEP des Schulvereins der Kreuzschwestern Linz. Damit stellen diese Kinderbildungseinrichtungen für 137 Linzer Kinder einen wichtigen Bestandteil der Vollversorgung der Stadt Linz dar. Im Gegensatz zu anderen privaten Linzer Kinderbetreuungseinrichtungen fällt der Kindergarten und Hort des Schulvereins der Kreuzschwestern auf Grund seines Statuts als Übungskindergarten und -hort nicht unter das Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, weshalb seitens der Stadt Linz hier keine gesetzlich vorgeschriebene Abgangsdeckung der laufenden Kosten zu übernehmen ist. Auf Grund des Verlustes im Jahr 2022 besteht ein Förderbedarf in Höhe von 136.188 Euro. Es wird vorgeschlagen, dass eine zusätzliche Förderung nur für Kinder mit Hauptwohnsitz in Linz gewährt wird. Dadurch reduziert sich der Förderbetrag auf 113.811 Euro.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Stadt Linz gewährt dem Schulverein der Kreuzschwestern, 4020 Linz, Wurmstraße 3, eine zusätzliche Förderung in der Höhe von maximal 113.811 Euro als Zuschuss zur Deckung der Ausgaben für den laufenden Betrieb. 2. Die Förderung wird unter der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien der Stadt Linz gewährt. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 113.811 Euro für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf FiPos 1.757000 (Transfers an private Organisationen) im Fonds 401000 (Kinder und Jugendhilfe).
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich bin grundsätzlich nicht dagegen, sehe aber nicht ein, dass private Kindergarteneinrichtungen in Linz, davon nicht betroffen sind, die von Linz kein Geld bekommen. Daher werde ich mich enthalten.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr, MFG, mit Stimmenmehrheit angenommen.