Verpflichtender Integrationsdienst für Asylwerber*innen – Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen - Resolution

J 11 · Fraktionsantrag · 11. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Gefordert wird ein verpflichtender Integrationsdienst für Asylwerberinnen unter klar geregelten arbeits- und sozialrechtlichen Bedingungen. Begründet wird dies mit dem Bedarf an früher Tagesstruktur, schnellerem Spracherwerb und einer stärkeren Einbindung in Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe. Als Hindernisse werden lange Wartezeiten für Deutschkurse, fehlende verpflichtende Beschäftigungsmöglichkeiten und bundesweite rechtliche Hürden genannt. Die Stadt Linz ersucht den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, die Gesetzesmaterien entsprechend zu ändern und dem Nationalrat vorzulegen. Die Resolution wurde mit Stimmenmehrheit angenommen; ein Abänderungsantrag auf bloßen Zugang zum Arbeitsmarkt wurde abgelehnt.

Schlagwörter (10):integrationasylwerberintegrationsdienstarbeitsmarktdeutschkurstagesstruktursozialrechtarbeitsrechtteilhabebundesgesetzgebung
AntragstextEinblendenAusblenden
Vizebürgermeisterin Blöchl berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 11 Verpflichtender Integrationsdienst für Asylwerber*innen – Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen - Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Gesellschaft fußt auf menschlicher Solidarität und Humanität. Das eine ist unmittelbar mit dem anderen verbunden. Die Kenntnis der in Österreich und hier in Linz geltenden Regeln und Normen ist eine wesentliche Grundlage, um von der bestehenden Gesellschaft aufgenommen zu werden. Dazu ist eine sprachliche Assimilation von Tag 1 ebenso erforderlich wie die Bereitschaft einen Beitrag zu unserer Gesellschaft zu leisten, nämlich durch Arbeit. Entgegen dieser bekannten Voraussetzungen für gelingende Integration und trotz der Kenntnis, dass Österreich aus demografischen Gründen auf immigrierende Facharbeiter*innen angewiesen ist, werden von diversen österreichischen Bundesregierungen seit Jahren keine geeigneten Lösungen zustande gebracht, Lösungen die eine wirtschaftlich und sozial erfolgreiche Integrationspolitik zur Folge hätten. Überlange Verfahren und unzureichendes Quartiermanagement bilden die Spitze des Eisbergs. Vor allem aber die langen Wartezeiten, um für Deutschkurse zugelassen zu werden und die Tatsache, dass Asylwerber*innen keiner verpflichtenden Berufstätigkeit nachgehen können, erweisen sich als besonders problematisch in diesem Zusammenhang. Dies führt nämlich zu jahrelanger Unproduktivität, die sich auch auf das Sozialverhalten auswirkt. Besonders junge Asylwerber*innen brauchen gleich nach Abschluss ihrer Ausbildung, einen strukturierten Tagesablauf und entsprechende Aufgaben, damit sie die Notwendigkeit erfahren können einen Beitrag zum öffentlichen Leben zu leisten. Untrennbar damit verbunden ist natürlich auch die Förderung der Sprachkompetenz, die begleitend zu einer Beschäftigung möglich sein muss. Das heißt, es ist wichtig, dass es berufsbegleitende Deutschkurse für Asylwerber*innen gibt. Derzeit stehen diesem Vorschlag aber bundesweite Hürden im Weg. Unter welchen Voraussetzungen Asylwerber*innen einer Beschäftigung nachgehen dürfen, stellt sich als kompliziert und nicht praxisnahe heraus, eine Verpflichtung ist explizit nicht vorgesehen. Es ist für Arbeitgeber sehr herausfordernd und es gibt noch immer Barrieren für Menschen die sich um ein Asylverfahren bewerben. Das ist immer noch sehr hinderlich. Ein verpflichtender Integrationsdienst, ist nach wie vor auch gesetzlich nicht vorgesehen. 782 Deswegen möchte ich die Resolution einbringen, dass der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft ersucht wird, die entsprechenden Gesetzesmaterialien dahingehend abzuändern, dass Asylwerber*innen unter klar geregelten arbeits- und sozialrechtlichen Bedingungen einen verpflichtenden Integrationsdienst ausüben dürfen und dies in Folge auch in den entsprechenden Gesetzesvorlagen in dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Als Integrationsreferentin der Stadt Linz, würde ich es sehr begrüßen, wenn diese gesetzlichen Grundlagen verändert werden, weil das für uns ein fehlender Baustein ist, damit Integration gelingen kann. Arbeit ist einfach etwas ganz maßgebliches und eine Grundlage, dass ein Mensch ein erfülltes Leben führen kann und einen Beitrag zur Gesellschaft leisten kann und ich bin überzeugt, dass viele das von Tag 1 an möchten. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: „Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wird ersucht, die entsprechenden Gesetzesmaterien dahingehend abzuändern, dass Asylwerber*innen unter klar geregelten arbeits- und sozialrechtlichen Bedingungen einen verpflichtenden Integrationsdienst ausüben dürfen. Die entsprechenden Gesetzesvorlagen sind in Folge dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen.“ Im Sinne der Integration bitte ich um Zustimmung zu dieser Resolution.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: ## Gemeinderat Stumptner: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir Freiheitliche sind der Meinung, dass sich die Bundesregierung darüber keine Gedanken machen sollte, wie Asylwerber auf den österreichischen Arbeitsmarkt drängen können und somit unsere Kollektivverträge in Gefahr bringen können und Lohndumping im Raum steht. Wir sind der Meinung, die Bundesregierung sollte sich lieber endlich darum kümmern, die eigene Bevölkerung und die eigenen Grenzen zu schützen, deswegen eine Enthaltung.“ (Beifall) ## Gemeinderat Pirc: „Danke sehr geehrte Damen und Herren, wir sehen es ebenfalls als sehr problematisch, wenn Asylwerber über längere Zeiträume untätig sind, dass kann einerseits zu Fehlverhalten führen und zu Verunsicherungen und Verärgerungen und andererseits möglicherweise sogar den sozialen Frieden gefährden. Klar ist für uns aber auch, dass ein solcher Integrationsdienst zu keinem Pull-Faktor werden darf. Wir verstehen das vielmehr so, dass es primär um Beschäftigung im Sinne der Allgemeinheit geht und vor diesem Hintergrund stimmen wir dem Antrag zu.“ (Beifall) ## Gemeinderätin Mag.ª Twumasi: „Danke schön! Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuseher*innen. Der vorliegende Antrag greift zum Teil wichtige Punkte auf, denen wir Grünen definitiv was abgewinnen können. Nämlich ganz klar eben ja, zu einem rascheren Asylverfahren. Ja, zu kürzeren Wartezeiten bei Deutschkursen. Ja, zu mehr Tagesstrukturen für Asylwerbende und ja, zur Ermöglichung einer Arbeitsaufnahme von Asylwerbenden. Nicht umsonst, hat der ehemalige Landesrat für Integration, Rudi Anschober die Initiative „Ausbildung statt Abschiebung“ ins Leben gerufen und wie wir alle wissen, ist diese Initiative von der Zivilgesellschaft, von den Unternehmen und auch seitens der Politik sehr vorbildlich breit getragen worden. Es ist tatsächlich so, dass Arbeit ein ganz ein wichtiger Bestandteil für einen gelungenen Teilhabeprozess ist. Das kann aber eben auch nur dadurch begünstigt werden, dass es rich- 783 tige Maßnahmen und auch richtige Rahmenbedingungen dafür gibt. ‚Hackeln‘ alleine heißt nicht automatisch, dass man integriert ist, das wissen wir alle, die wir hier im Raum sitzen. Deswegen ist es sehr zweifelhaft zu glauben, dass eine Arbeitspflicht, die innovative Idee für Integration ist. Wir dürfen uns dann später nicht wundern, warum das nicht funktioniert hat, wenn wir uns nicht damit auseinandergesetzt haben, welche Rahmenbedingung es tatsächlich braucht. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir uns essenzielle Fragen stellen, wie zum Beispiel was eine Arbeitspflicht für Menschen mit Betreuungspflichten bedeutet. Hier denke ich ganz konkret an uns Frauen, die vielleicht Kinder haben. Wir wissen alle, dass wir in Österreich – ganz Österreich – im Hinblick auf Kinderbetreuungsplätze noch ganz viel Aufholbedarf haben. Also, wie bitte sollen dann Frauen mit Kindern, dieser Arbeitspflicht nachgehen, wie sollen sie diese erfüllen, gibt es dann Ausnahmen, wie werden diese Ausnahmen geregelt sein? Wie sieht es mit der psychischen Gesundheit von Asylwerbenden aus? Wir wissen, dass unzähligen Menschen auf der Flucht Unsagbares passiert und sie unzählige ‚Trauma-Experiences‘ haben. Wie sollen diese Menschen diese Arbeitspflicht erfüllen? Werden dann ausreichende Therapieplätze geschaffen und zur Verfügung gestellt, gibt es dann Ausnahmen für diese Personen, wie werden diese Ausnahmen geregelt sein? Next question, in welchem Wochenstundenausmaß sollen die Menschen zur Arbeit verpflichtet werden und gleichzeitig in den Deutschkurs gehen – wie geht sich das gemeinsam aus? Gibt es da wieder Ausnahmen, wie werden diese geregelt sein? Wir sehen also, damit man diese Resolution tatsächlich ernst nehmen kann, müssen unwahrscheinlich viele Ausnahmen getroffen werden und Alternativen durchdacht werden. Für uns stellt sich ganz klar die Frage, ist das überhaupt händelbar? Können wir das tatsächlich auf soliden Beinen, gut aufgestellt daherbringen und ist eine Arbeitspflicht die Lösung? Es ist keine unlösbare Aufgabe, die wir vor uns haben, es gibt eine Möglichkeit – wir wissen ja ganz genau an welchen Schrauben wir drehen müssen, damit das funktionierend gemacht wird und diese Schrauben greift auch die Resolution auf, völlig richtig: Nämlich ja, zu rascheren Asylverfahren; ja, zu kürzeren Wartezeiten bei Deutschkursen; ja, zu mehr Tagesstrukturen von Asylwerbern und ja, zur Ermöglichung einer Arbeitsaufnahme von Asylwerbern und deswegen stellen wir den Abänderungsantrag, der Ihnen allen vorliegt: Der Gemeinderat beschließe folgenden Abänderungsantrag: „Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wird ersucht, die entsprechenden Gesetzesmaterien dahingehend abzuändern, dass Asylwerber*innen unter klar geregelten arbeits- und sozialrechtlichen Bedingungen einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Die entsprechenden Gesetzesvorlagen sind in Folge dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen.“ Ich darf um Zustimmung zu diesem Abänderungsantrag bitten.“ Die Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. ## Vizebürgermeisterin Blöchl: „Abena, ja ich kann dem sehr viel abgewinnen, grundsätzlich geht es hier aber um ein anderes Thema, der Abänderungsantrag entspricht für mich nicht dem Ursprungsantrag, er weicht von diesem sehr stark ab. Außerdem, sind das grundsätzlich Fragen, die sich die Bundesregierung stellen soll. Wir als Stadt Linz setzen eine Vielfalt an Maßnahmen, damit 784 soziale Teilhabe möglich ist. Es ist klar, dass das nicht die einzige Maßnahme ist, die in Zukunft für Integration und Reintegration gestellt werden soll. Sondern es ist ja ohnehin so, dass wir im Integrationskontext eine Vielzahl an Maßnahmen setzen und das wird auch weiterhin der Fall sein. Grundsätzlich ist es aber wichtig, dass Asylwerber*innen ab dem ersten Tag arbeiten und dass ein Modell entwickelt wird, dass neben der Berufstätigkeit ein Spracherwerb möglich ist. Dazu braucht es natürlich Modelle, die von der Bundesregierung erstellt gehören. Das Problem ist vorhanden und es gehört gelöst. Ich bitte um Zustimmung zu meinem Antrag.“ Die Vorsitzende lässt über den Abänderungsantrag und abschließend über den Antrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (21), ÖVP (11), FPÖ (9), NEOS (2) und MFG (1) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (9), FPÖ (9), MFG (1) und KPÖ (2) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wird ersucht, die entsprechenden Gesetzesmaterien dahingehend abzuändern, dass Asylwerber*innen unter klar geregelten arbeits- und sozialrechtlichen Bedingungen einen verpflichtenden Integrationsdienst ausüben dürfen. Die entsprechenden Gesetzesvorlagen sind in Folge dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Wortmeldungen (4)EinblendenAusblenden

Sehr geehrte Damen und Herren, wir Freiheitliche sind der Meinung, dass sich die Bundesregierung darüber keine Gedanken machen sollte, wie Asylwerber auf den österreichischen Arbeitsmarkt drängen können und somit unsere Kollektivverträge in Gefahr bringen können und Lohndumping im Raum steht. Wir sind der Meinung, die Bundesregierung sollte sich lieber endlich darum kümmern, die eigene Bevölkerung und die eigenen Grenzen zu schützen, deswegen eine Enthaltung.

Danke sehr geehrte Damen und Herren, wir sehen es ebenfalls als sehr problematisch, wenn Asylwerber über längere Zeiträume untätig sind, dass kann einerseits zu Fehlverhalten führen und zu Verunsicherungen und Verärgerungen und andererseits möglicherweise sogar den sozialen Frieden gefährden. Klar ist für uns aber auch, dass ein solcher Integrationsdienst zu keinem Pull-Faktor werden darf. Wir verstehen das vielmehr so, dass es primär um Beschäftigung im Sinne der Allgemeinheit geht und vor diesem Hintergrund stimmen wir dem Antrag zu.

Danke schön! Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuseher*innen. Der vorliegende Antrag greift zum Teil wichtige Punkte auf, denen wir Grünen definitiv was abgewinnen können. Nämlich ganz klar eben ja, zu einem rascheren Asylverfahren. Ja, zu kürzeren Wartezeiten bei Deutschkursen. Ja, zu mehr Tagesstrukturen für Asylwerbende und ja, zur Ermöglichung einer Arbeitsaufnahme von Asylwerbenden. Nicht umsonst, hat der ehemalige Landesrat für Integration, Rudi Anschober die Initiative „Ausbildung statt Abschiebung“ ins Leben gerufen und wie wir alle wissen, ist diese Initiative von der Zivilgesellschaft, von den Unternehmen und auch seitens der Politik sehr vorbildlich breit getragen worden. Es ist tatsächlich so, dass Arbeit ein ganz ein wichtiger Bestandteil für einen gelungenen Teilhabeprozess ist. Das kann aber eben auch nur dadurch begünstigt werden, dass es rich- 783 tige Maßnahmen und auch richtige Rahmenbedingungen dafür gibt. ‚Hackeln‘ alleine heißt nicht automatisch, dass man integriert ist, das wissen wir alle, die wir hier im Raum sitzen. Deswegen ist es sehr zweifelhaft zu glauben, dass eine Arbeitspflicht, die innovative Idee für Integration ist. Wir dürfen uns dann später nicht wundern, warum das nicht funktioniert hat, wenn wir uns nicht damit auseinandergesetzt haben, welche Rahmenbedingung es tatsächlich braucht. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir uns essenzielle Fragen stellen, wie zum Beispiel was eine Arbeitspflicht für Menschen mit Betreuungspflichten bedeutet. Hier denke ich ganz konkret an uns Frauen, die vielleicht Kinder haben. Wir wissen alle, dass wir in Österreich – ganz Österreich – im Hinblick auf Kinderbetreuungsplätze noch ganz viel Aufholbedarf haben. Also, wie bitte sollen dann Frauen mit Kindern, dieser Arbeitspflicht nachgehen, wie sollen sie diese erfüllen, gibt es dann Ausnahmen, wie werden diese Ausnahmen geregelt sein? Wie sieht es mit der psychischen Gesundheit von Asylwerbenden aus? Wir wissen, dass unzähligen Menschen auf der Flucht Unsagbares passiert und sie unzählige ‚Trauma-Experiences‘ haben. Wie sollen diese Menschen diese Arbeitspflicht erfüllen? Werden dann ausreichende Therapieplätze geschaffen und zur Verfügung gestellt, gibt es dann Ausnahmen für diese Personen, wie werden diese Ausnahmen geregelt sein? Next question, in welchem Wochenstundenausmaß sollen die Menschen zur Arbeit verpflichtet werden und gleichzeitig in den Deutschkurs gehen – wie geht sich das gemeinsam aus? Gibt es da wieder Ausnahmen, wie werden diese geregelt sein? Wir sehen also, damit man diese Resolution tatsächlich ernst nehmen kann, müssen unwahrscheinlich viele Ausnahmen getroffen werden und Alternativen durchdacht werden. Für uns stellt sich ganz klar die Frage, ist das überhaupt händelbar? Können wir das tatsächlich auf soliden Beinen, gut aufgestellt daherbringen und ist eine Arbeitspflicht die Lösung? Es ist keine unlösbare Aufgabe, die wir vor uns haben, es gibt eine Möglichkeit – wir wissen ja ganz genau an welchen Schrauben wir drehen müssen, damit das funktionierend gemacht wird und diese Schrauben greift auch die Resolution auf, völlig richtig: Nämlich ja, zu rascheren Asylverfahren; ja, zu kürzeren Wartezeiten bei Deutschkursen; ja, zu mehr Tagesstrukturen von Asylwerbern und ja, zur Ermöglichung einer Arbeitsaufnahme von Asylwerbern und deswegen stellen wir den Abänderungsantrag, der Ihnen allen vorliegt: Der Gemeinderat beschließe folgenden Abänderungsantrag: „Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wird ersucht, die entsprechenden Gesetzesmaterien dahingehend abzuändern, dass Asylwerber*innen unter klar geregelten arbeits- und sozialrechtlichen Bedingungen einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Die entsprechenden Gesetzesvorlagen sind in Folge dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen.“ Ich darf um Zustimmung zu diesem Abänderungsantrag bitten.“},{

Abena, ja ich kann dem sehr viel abgewinnen, grundsätzlich geht es hier aber um ein anderes Thema, der Abänderungsantrag entspricht für mich nicht dem Ursprungsantrag, er weicht von diesem sehr stark ab. Außerdem, sind das grundsätzlich Fragen, die sich die Bundesregierung stellen soll. Wir als Stadt Linz setzen eine Vielfalt an Maßnahmen, damit 784 soziale Teilhabe möglich ist. Es ist klar, dass das nicht die einzige Maßnahme ist, die in Zukunft für Integration und Reintegration gestellt werden soll. Sondern es ist ja ohnehin so, dass wir im Integrationskontext eine Vielzahl an Maßnahmen setzen und das wird auch weiterhin der Fall sein. Grundsätzlich ist es aber wichtig, dass Asylwerber*innen ab dem ersten Tag arbeiten und dass ein Modell entwickelt wird, dass neben der Berufstätigkeit ein Spracherwerb möglich ist. Dazu braucht es natürlich Modelle, die von der Bundesregierung erstellt gehören. Das Problem ist vorhanden und es gehört gelöst. Ich bitte um Zustimmung zu meinem Antrag.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (9), FPÖ (9), MFG (1) und KPÖ (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.