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Gewährung einer Subvention an das Theater des Kindes (zusätzliche Förderung zur teilweisen Abdeckung des laufenden Aufwandes 2021) 110.000 Euro, insgesamt 153.000 Euro
R 2 · Ausschussantrag · 5. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz
Berichterstatter:
Ausschuss:Ausschuss für Kultur, Tourismus und Märkte
Ergebnis:angenommen
Quelle:PDF der Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertDem Theater des Kindes wird für das Jahr 2021 eine zusätzliche Förderung von maximal 110.000 Euro zur teilweisen Abdeckung des laufenden Aufwandes gewährt. Unter Anrechnung der bereits aus Kulturmitteln zugesagten 43.000 Euro beträgt die Gesamtförderung der Stadt damit maximal 153.000 Euro. Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage des Rechnungsabschlusses 2021 und unter Einhaltung der allgemeinen sowie speziellen Förderungsrichtlinien. Die Verrechnung der Subvention ist für 2022 vorgesehen. Beschlossen wurde die Förderung einstimmig.
Schlagwörter (9):theaterförderungkulturförderungsubventionlaufender aufwandrechnungsabschlusskulturfinanzenförderungsrichtlinienstadt linz
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderätin Mag.a Ekova-Stoyanova berichtet über
R 2 Gewährung einer Subvention an das Theater des Kindes (zusätzliche Förderung zur teilweisen Abdeckung des laufenden Aufwandes 2021) 110.000 Euro, insgesamt 153.000 Euro
und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
1. Die Stadt gewährt dem Theater des Kindes, Langgasse 13, 4020 Linz, für das Jahr 2021 eine zusätzliche Förderung in der Höhe von maximal 110.000 Euro zur teilweisen Abdeckung der laufenden Aufwendungen des Jahres 2021. Die Gesamtförderung der Stadt für 2021 beträgt dann unter Anrechnung der Förderung aus Kulturmitteln in Höhe von 43.000 Euro insgesamt maximal 153.000 Euro. Die Anweisung der Förderung erfolgt gegen Vorlage des Rechnungsabschlusses 2021 des Theaters des Kindes.
Die Stadt Linz gewährt die Förderungen mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien.
2. Die Verrechnung der Subvention in der Höhe von maximal 110.000 Euro erfolgt im Jahr 2022 auf der FiPos. 1.757000, Laufende Transferzahlungen an private Organisationen im Fonds 061000, Sonstige Subventionen.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.