Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 (Straßenplan ST230008, Koglerweg - südlich A 7 Mühlkreisautobahn, KG Katzbach); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs

G 2 · Ausschussantrag · 21. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Verordnung zum Straßenplan ST230008 für den Koglerweg südlich der A 7 Mühlkreisautobahn in Katzbach. Eine Grundfläche wird zur Gemeindestraße erklärt und für den Gemeingebrauch gewidmet, während eine andere Verkehrsfläche aufgelassen und dem Gemeingebrauch entzogen wird. Damit soll der Hochwasserturm besser angebunden und eine Verbindung für einen Geh- und Radweg entlang der Abfahrtsrampe der A 7 geschaffen werden. Anlass ist der von der ASFINAG geplante Halbanschluss an der Mühlkreisautobahn auf Höhe Auhof, dessen Rahmenbedingungen sich gegenüber den Detailplanungen von 2017 geändert haben. Die Verordnung wurde mehrstimmig angenommen; dagegen stimmten Die Grünen, KPÖ, LinzPlus und WANDEL.

Schlagwörter (9):straßenwidmunggemeindestraßeverkehrsflächegemeingebrauchauflassunggehwegradweghalbanschluss auhofverkehr
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen und Zuseher*innen, die ASFINAG errichtet einen Halbanschluss an der Mühlkreisautobahn auf Höhe Auhof. Die Detailplanungen dazu stammen aus dem Jahr 2017, nun haben sich ein paar Rahmenbedingungen geändert. Eine Grundfläche soll zur Gemeindestraße erklärt werden und für den Gemeingebrauch gewidmet werden. Weiters soll eine Verkehrsfläche aufgelassen werden und eine Entziehung des Gemeingebrauchs erfolgen. Dadurch soll der Hochwasserturm besser angeschlossen werden. Dieser Weg mit einer Breite von vier Metern soll entlang der Abfahrtsrampe der A 7 Mühlkreisautobahn verlaufen und eine Anbindung eines Geh- und Radwegs ermöglichen. Ich ersuche Sie um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Straßenplan ST230008, „Koglerweg - südlich A 7 Mühlkreisautobahn“, KG Katzbach, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen.
Wortmeldungen (6)EinblendenAusblenden

Wir stimmen hier dagegen.

Danke schön, wir sehen den Antrag und generell das Projekt Halbanschluss Auhof aus finanzieller und vor allem ökologischer Sicht auch sehr kritisch. Im vorliegenden Antrag geht es unter anderem auch um den Bereich des Koglerwegs beziehungsweise um die Unterführung der Autobahn. Diese ist so ausgestaltet, dass auf Grund der geringen Breite kein getrennter Gehweg und schon gar kein getrennter Geh- und Radweg implementiert werden kann. Das bedeutet für Radfahrer*innen, dass sie in den Mischverkehr müssen. Bei prognostizierten 16.500 KFZ pro Tag im Vergleich zu jetzt 1.000 KFZ pro Tag stellt das eine Unterbrechung der Verbindung dar. In Summe ist das für uns eine Verschlechterung für den Fuß- und Radverkehr, wir können daher diesem Antrag nicht zustimmen und enthalten uns.

Vielen Dank, aus ähnlichen Gründen werden auch wir nicht zustimmen. Danke.

Vielen Dank, kurze Nachfrage, bedeutet das eine Gegenstimme oder Enthaltung bei der KPÖ?

Dagegen, danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrstimmig angenommen. Gegenstimme: Die Grünen (7), KPÖ (2), LinzPlus (2), WANDEL