Gewährung einer Subvention an den Schulverein der Kreuzschwestern (Förderung des laufenden Betriebes 2024); maximal 196.652 Euro

P 2 · Ausschussantrag · 32. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Gewährt wurde dem Schulverein der Kreuzschwestern eine Förderung von maximal 196.652 Euro für den laufenden Betrieb von Kindergarten und Hort im Jahr 2024. Der Übungskindergarten und der Hort gelten als wichtiger Bestandteil der Vollversorgung im Bereich der Kinderbetreuung in Linz. Die Mittel dienen als Zuschuss zur Deckung der Ausgaben und sind an die allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien der Stadt Linz gebunden. Die Verrechnung erfolgt im Rechnungsjahr 2025 über die Finanzposition für Transfers an private Organisationen im Fonds Kinder- und Jugendhilfe. Beschlossen wurde die Förderung einstimmig.

Schlagwörter (9):kinderbetreuungkindergartenhortförderungsubventionlaufender betriebsozialeskinder- und jugendhilfevollversorgung
AntragstextEinblendenAusblenden
Vielen Dank Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, der Übungskindergarten und Hort des Schulvereins der Kreuzschwestern ist ein wichtiger Bestandteil der Vollversorgung im Segment Kinderbetreuung der Stadt Linz. Dafür geht es hier um die Gewährung einer Förderung in Höhe von maximal 196.652 Euro als Zuschuss zur Deckung der Ausgaben für das Jahr 2024. Ich ersuche um Zustimmung. Danke.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Stadt Linz gewährt dem Schulverein der Kreuzschwestern, 4020 Linz, Wurmstraße 3, für den Betrieb von Kindergarten und Hort eine Förderung in Höhe von maximal 196.652 Euro als Zuschuss zur Deckung der Ausgaben für den laufenden Betrieb des Jahres 2024. 2. Die Förderung wird unter der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen beziehungsweise speziellen Förderungsrichtlinien der Stadt Linz gewährt. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 196.652 Euro im Rechnungsjahr 2025 erfolgt auf der Finanzposition 1.757000 (Transfers an private Organisationen), Fonds 401000 (Kinder und Jugendhilfe).

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.