Neuanschaffung von vier Rüstlöschfahrzeugen für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Linz; Grundsatzgenehmigung; maximal 2.400.000 Euro für die Rechnungsjahre 2027 bis 2030

K 3 · Ausschussantrag · 26. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Die Neuanschaffung von vier Rüstlöschfahrzeugen für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Linz wird mit einem Kostenrahmen von maximal 2.400.000 Euro grundsätzlich genehmigt. Begründet wird die Investition mit der hohen Einsatzfrequenz dieser Universalfahrzeuge und den bisherigen Reparaturaufwänden durch die Nutzung gebrauchter Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr. Mit der größeren Anschaffung sollen die Freiwilligen Feuerwehren langfristig besser ausgestattet werden und für rund 25 Jahre verlässliche Fahrzeuge erhalten. Die Kosten werden für die Rechnungsjahre 2027 bis 2030 veranschlagt; fehlende Mittel sollen gegebenenfalls über Fremdmittel aufgebracht werden. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):feuerwehrfahrzeugbeschaffungrüstlöschfahrzeugsicherheitfreiwillige feuerwehreninvestitionfremdmittelhaushalteinsatzfahrzeuge
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Beim Tagesordnungspunkt K 3 ersuche ich Sie um Zustimmung für einen Meilenstein im Linzer Feuerwehrwesen. Ich glaube, das ist eine ganz, ganz sinnvolle Investition in unsere Sicherheit. Hier geht es um die Neuanschaffung von vier Rüstlöschfahrzeugen für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Linz, beginnend in den Jahren 2027 bis 2030. Ein Rüstlöschfahrzeug ist quasi das Universalfahrzeug für das Feuerwehrwesen. Es vergeht kein Tag, wo diese Autos nicht im Linzer Stadtgebiet im Einsatz sind. Bisher war es immer so, dass die Freiwilligen Feuerwehren, die einen sehr wesentlichen Beitrag für unsere Sicherheit leisten, die gebrauchten Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr bekommen haben. Ich habe es im Ausschuss ein bisschen damit verglichen, das so ist, wie wenn die jüngeren Geschwister immer die gut erhaltenen, aber doch abgetragenen Kleidungsstücke der älteren Geschwister bekommen. Das ist möglich, aber natürlich hat dieser Modus auch zu großen Reparaturaufwänden vonseiten der Freiwilligen Feuerwehren geführt. Diese wurden in Form von persönlichem Einsatz gelöst, haben die Stadt Linz aber auch viel Geld gekostet. In einer sehr konstruktiven, intensiven Diskussion haben wir uns gemeinsam darauf geeinigt, dass es sinnvoller ist, einmal eine größere Investition zu machen und dann hoffentlich für 25 Jahre ordentliche Fahrzeuge für die Freiwilligen Feuerwehren zu haben. Die Freude dort, die Hoffnung, dass der Gemeinderat heute zustimmt, ist sehr, sehr groß. Wir müssen diesen Grundsatzbeschluss heute schon fällen, weil der Beschaffungsvorgang im Feuerwehrwesen für ein Fahrzeug rund zwei Jahre dauert. Das hat einfach eine lange Vorlaufzeit. Ich ersuche Sie daher um Zustimmung zu diesem Grundsatzbeschluss, damit wir gleich im nächsten Jahr in den Beschaffungsvorgang einsteigen können. So können wir im Jahr 2027 - das ist dann noch rechtzeitig - das erste Fahrzeug an die erste Freiwillige Feuerwehr ausliefern. In diesem Sinne ersuche ich Sie um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Grundsatzgenehmigung: a. Die Neuanschaffung von vier Rüstlöschfahrzeugen für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Linz wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 2.400.000 Euro inklusive USt grundsätzlich genehmigt. b. Der Abschluss der konkreten Verträge ist dem jeweils nach den Vorschriften des StL 1992 zuständigen Organ vorbehalten. 2. Verrechnung / Bedeckung: Die Verrechnung der Gesamtkosten in Höhe von maximal 2.400.000 Euro inklusive USt für die Rechnungsjahre 2027 bis 2030 erfolgt auf der Finanzposition 1.040100 (Fahrzeuge) mit dem Haushaltsprogramm HP04504 (Fahrzeuge) im Fonds 163000 (Freiwillige Feuerwehren). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die ÖVP Linz begrüßt natürlich die Anschaffung der Löschfahrzeuge ebenfalls. Das ist eine jahrelange Forderung der ÖVP, die Freiwilligen Feuerwehren bemühen sich schon lange darum. Wir sind sehr froh, dass das jetzt umgesetzt wird. Es nützt nämlich nichts, wenn man die Freiwilligen Feuerwehren immer nur lobt. Das ist zwar absolut berechtigt, aber sie brauchen auch die bestmöglichen Voraussetzungen, damit sie ihre Arbeit erledigen können. Die Anschaffung dieser Löschfahrzeuge war wirklich ein Gebot der Stunde. Die Feuerwehrkameraden haben wirklich sehr viel Zeit und die Feuerwehren viel Geld investieren müssen, damit die Fahrzeuge bisher überhaupt noch einsatzfähig waren. Es ist wichtig, dass das jetzt endlich umgesetzt wird.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.