Gewährung einer Subvention an die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung (Abdeckung der auflaufenden Mietkosten für die angemieteten Räumlichkeiten in der Tabakfabrik Linz für das Jahr 2021), maximal 163.200 Euro

G 2 · Ausschussantrag · 2. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde eine Subvention von maximal 163.200 Euro für die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung zur Abdeckung der Mietkosten ihrer angemieteten Räumlichkeiten in der Tabakfabrik Linz im Jahr 2021. Die Förderung ist an die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien gebunden. Finanziert wird sie über die angegebene Haushaltsposition für Transfers an sonstige öffentliche Rechtsträger im Bereich Kunst-Uni laufender Aufwand. Begründet wurde die Unterstützung mit den auflaufenden Mietkosten; dagegen wurde eingewandt, die Finanzierung von Universitäten sei eine Bundeskompetenz. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit angenommen, bei Stimmenthaltung von FPÖ, MFG und LinzPlus.

Schlagwörter (10):subventionuniversitätkunstuniversitättabakfabrikmietkostenförderunghochschulenfinanzenkulturstadtbudget
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Gemeinderätin Gotthartsleitner berichtet über G 2 Gewährung einer Subvention an die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung (Abdeckung der auflaufenden Mietkosten für die angemieteten Räumlichkeiten in der Tabakfabrik Linz für das Jahr 2021), maximal 163.200 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhalts laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt gewährt der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Hauptplatz 6, 4020 Linz, für das Jahr 2021 eine Subvention in der Höhe von maximal 163.200 Euro zur Abdeckung der auflaufenden Mietkosten für die angemieteten Räumlichkeiten in der Tabakfabrik Linz (TFL). Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Subvention erfolgt auf der FiPos 1.754000 ,Transfers an sonst. öff. Rechtsträger‘ mit dem Funktionsbereich 93 ,Kunst-Uni lfd. Aufwand‘, im Fonds 280000 ,Universitäten, Hochschulen‘“. Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir Freiheitlichen sind so wie schon im Vorjahr der Meinung, dass diese Subvention nicht notwendig ist, da die Finanzierung von Universitäten eine Bundeskompetenz ist. Wir werden uns daher auch heuer wieder der Stimme enthalten. Danke schön.“ Gemeinderat Potočnik: „Auch wir enthalten uns der Stimme.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Wir enthalten uns ebenfalls der Stimme.“ Da die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt gewährt der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Hauptplatz 6, 4020 Linz, für das Jahr 2021 eine Subvention in der Höhe von maximal 163.200 Euro zur Abdeckung der auflaufenden Mietkosten für die angemieteten Räumlichkeiten in der Tabakfabrik Linz (TFL). Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Subvention erfolgt auf der FiPos 1.754000 ,Transfers an sonst. öff. Rechtsträger‘ mit dem Funktionsbereich 93 ,Kunst-Uni lfd. Aufwand‘, im Fonds 280000 ,Universitäten, Hochschulen‘“.
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir Freiheitlichen sind so wie schon im Vorjahr der Meinung, dass diese Subvention nicht notwendig ist, da die Finanzierung von Universitäten eine Bundeskompetenz ist. Wir werden uns daher auch heuer wieder der Stimme enthalten. Danke schön.

Auch wir enthalten uns der Stimme.

Wir enthalten uns ebenfalls der Stimme.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (9), MFG (2), und LinzPlus (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.