Gewährung einer Subvention an die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung (Abdeckung der auflaufenden Mietkosten für die angemieteten Räumlichkeiten in der Tabakfabrik Linz für das Jahr 2021), maximal 163.200 Euro
G 2 · Ausschussantrag · 2. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz
Ausschuss:Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertGenehmigt wurde eine Subvention von maximal 163.200 Euro für die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung zur Abdeckung der Mietkosten ihrer angemieteten Räumlichkeiten in der Tabakfabrik Linz im Jahr 2021. Die Förderung ist an die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien gebunden. Finanziert wird sie über die angegebene Haushaltsposition für Transfers an sonstige öffentliche Rechtsträger im Bereich Kunst-Uni laufender Aufwand. Begründet wurde die Unterstützung mit den auflaufenden Mietkosten; dagegen wurde eingewandt, die Finanzierung von Universitäten sei eine Bundeskompetenz. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit angenommen, bei Stimmenthaltung von FPÖ, MFG und LinzPlus.
AntragstextEinblendenAusblenden
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir Freiheitlichen sind so wie schon im Vorjahr der Meinung, dass diese Subvention nicht notwendig ist, da die Finanzierung von Universitäten eine Bundeskompetenz ist. Wir werden uns daher auch heuer wieder der Stimme enthalten. Danke schön.
Auch wir enthalten uns der Stimme.
Wir enthalten uns ebenfalls der Stimme.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (9), MFG (2), und LinzPlus (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.