Bebauungsplanänderung 15-025-01-01, KG Ebelsberg (Ennsfeldstraße – Torbergweg) und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 25-96-01-00

I 3 · Ausschussantrag · 6. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 15-025-01-01 in der Katastralgemeinde Ebelsberg im Bereich Ennsfeldstraße – Torbergweg. Zugleich wird ein Teilbereich des Bebauungsplanes S 25-96-01-00 aufgehoben. Der Wirkungsbereich der Verordnung wird durch Ennsfeldstraße, Torbergweg, die Widmungsgrenze zum Grünland und die Florianer Straße begrenzt. Mit der Rechtswirksamkeit der Änderung werden die bisher in diesem Bereich geltenden Bebauungspläne aufgehoben; die Verordnung tritt nach Kundmachung in Kraft. Die Vorlage wurde mit Stimmenmehrheit angenommen, bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Brandstetter.

Schlagwörter (9):bebauungsplanänderungebelsbergennsfeldstraßetorbergwegraumordnungwidmungsänderungstadtplanungplanaufhebungverordnung
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Gemeinderätin Langbauer, BSc, berichtet über I 3 Bebauungsplanänderung 15-025-01-01, KG Ebelsberg (Ennsfeldstraße – Torbergweg) und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 25-96-01-00 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 15-025-01-01, ‚Ennsfeldstraße – Torbergweg‘, und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 25-96-01-00, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 21. April 2022 betreffend die Bebauungsplanänderung 15-025-01-01, ‚Ennsfeldstraße – Torbergweg‘, und Aufhebung eines Teilbereiches des BPl S 25-96-01-00 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 15-025-01-01 sowie die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 25-96-01-00, werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Ennsfeldstraße Osten: Torbergweg Süden: Widmungsgrenze zum Grünland Westen: Florianer Straße Katastralgemeinde Ebelsberg Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 15-025-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne und der Bebauungsplan S 25-96-01-00 im gekennzeichneten Bereich aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen. Ich bitte um Zustimmung.“
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Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 15-025-01-01, ‚Ennsfeldstraße – Torbergweg‘, und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 25-96-01-00, wird erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.