Neuplanungsgebiet Nr. 744 (Bebauungsplan-Entwurf 08-026-01-01), KG Lustenau (nördlich Kraußstraße)
M 5 · Ausschussantrag · 2. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz
Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde die Erlassung einer Verordnung für das Neuplanungsgebiet Nr. 744 nördlich der Kraußstraße in der Katastralgemeinde Lustenau. Das Gebiet wird zeitlich befristet als Neuplanungsgebiet festgelegt, damit die im Bebauungsplan-Entwurf 08-026-01-01 vorgesehenen Festlegungen gesichert werden können. Für den abgegrenzten Bereich gelten Bauplatzbewilligungen, Änderungen von Bauplätzen und bebauten Grundstücken sowie Baubewilligungen nur ausnahmsweise, wenn der künftige Bebauungsplan dadurch nicht erschwert oder verhindert wird. Der Plan liegt in der Bau- und Bezirksverwaltung sowie nach Kundmachung auch an der Amtstafel zur öffentlichen Einsicht auf. Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft und wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.
AntragstextEinblendenAusblenden
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird bei Stimmhaltung von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.