Gewährung einer Subvention an die Linzer Kellertheater GmbH (Aufrechterhaltung des Betriebes und teilweise Entschuldung); maximal 71.250 Euro

J 2 · Ausschussantrag · 18. Sitzung

Zusammenfassung

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Der Linzer Kellertheater GmbH wurde eine monetäre Förderung von maximal 71.250 Euro zur Aufrechterhaltung des Betriebs und zur teilweisen Entschuldung genehmigt. Die Unterstützung ist an die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien gebunden. Finanziert wird die Maßnahme über die Kunst- und Kulturförderung im Rechnungsjahr 2023. Die Förderung wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (8):kulturförderungtheaterbetriebserhaltungentschuldungsubventionkunst und kulturförderungsrichtlinienstadtbudget
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Der Gemeinderat beschließe: 1. Der Linzer Kellertheater GmbH, vertreten durch Herrn Wolfgang Ortner, Hauptplatz 21, 4020 Linz, wird zur Aufrechterhaltung des Betriebes und teilweisen Entschuldung eine monetäre Förderung in der Höhe von maximal 71.250 Euro genehmigt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 71.250 Euro für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf Fonds 351000 ‚Kunst- und Kulturförderung‘ FiPos 1.755000 ‚Transfers an Unternehmen‘.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.