Sicherheit auf Radwegen hat Vorrang: klare Regeln für E-Mopeds und E-Scooter jetzt - Resolution

K 12 · Fraktionsantrag · 31. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Gefordert werden klare gesetzliche Regeln für E-Mopeds und E-Scooter auf Radwegen. Begründet wird dies mit zunehmenden gefährlichen Situationen, weil diese Fahrzeuge Fahrrädern gleichgestellt sind und auch Radwege sowie kombinierte Geh- und Radwege benutzen dürfen. Besonders für blinde Menschen und wegen hoher Geschwindigkeiten sowie eines Gewichts von teils über 60 Kilogramm wird ein erhöhtes Risiko gesehen. Verlangt werden eine Gewichtsbeschränkung von 60 Kilogramm, eine Bauartgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h, standardisierte Prüf- und Messverfahren sowie Blinklichtanlagen für E-Scooter. Der Gemeinderat hat die Resolution einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):radverkehre-mopedse-scooterradwegeverkehrssicherheitbarrierefreiheitgewichtsbeschränkungbauartgeschwindigkeitprüfverfahrenblinklichtanlagen
AntragstextEinblendenAusblenden
Was könnte es Schöneres geben, als beim letzten Antrag im letzten Gemeinderat vor der Sommerpause auf breite Zustimmung zu stoßen? Ich fasse mich kurz. Sicherheit auf Radwegen hat Vorrang. Es braucht klare Regeln für E-Mopeds und E-Scooter. Die zweispurigen elektrifizierten Fortbewegungsmittel erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Es kommt leider zu immer mehr gefährlichen Situationen im Verkehr, weil diese Gerätschaften Fahrrädern gleichgesetzt sind und leider auch Radwege und kombinierte Geh- und Radwege benutzen dürfen. Gerade blinde Menschen leiden unter dieser Situation, weil sie die Fahrzeuge nicht rechtzeitig wahrnehmen können. Auch durch die hohen Geschwindigkeiten und das hohe Gewicht der Fahrzeuge, die mehr als 60 Kilogramm wiegen, kommt es zu immer mehr Bedrohungen. Aus diesem Grund spricht sich die Linzer ÖVP für klare Regeln im Radverkehr mit diesen elektrifizierten Fahrzeugen aus. Ich bitte um breite Zustimmung. Danke. (Beifall)
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur wird ersucht, klare gesetzliche Rahmenbedingungen für die Nutzung von Radwegen zu entwickeln. Dabei soll insbesondere eine Gewichtsbeschränkung von maximal 60 Kilogramm Leergewicht für Fahrzeuge gelten, die auf Radwegen zugelassen sind. Zudem wird eine Begrenzung der Bauartgeschwindigkeit für E-Kleinstfahrzeuge auf maximal 20 km/h gefordert, sofern diese für den Einsatz auf Radfahranlagen vorgesehen sind. Ergänzend sollen neue, standardisierte Prüf- und Messverfahren eingeführt werden, um eine verlässliche technische Einstufung dieser Fahrzeuge zu ermöglichen. Darüber hinaus ist eine verpflichtende Ausstattung aller E-Scooter mit Blinklichtanlagen vorzusehen, um die Sichtbarkeit und damit die Sicherheit im Straßenverkehr deutlich zu erhöhen.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Danke Herr Bürgermeister, Kollege Fuchshuber, zumindest die KPÖ wird hier zustimmen. Es ist völlig richtig, dass der Gesetzgeber nachschärfen muss. Du hast es gesagt, mit dem Aufkommen neuer Fahrzeuge, die schwerer und leistungsfähiger sind, muss rechtlich etwas passieren. Ich möchte aber schon dazusagen, dass das eine die Straßenverkehrsordnung ist, das andere ist aber die Straßenraumgestaltung in einer Stadt. Da könnte die Stadt schon etwas machen. Das, wie ich es nenne, „Linzer Modell“ bedeutet, dass das Rad weg von der Fahrbahn auf den Gehsteig muss oder es muss auf eine neu gebaute Verkehrsanlage, die womöglich auch noch als kombinierter Geh- und Radweg ausgeführt ist. Das ist die völlig falsche Antwort. Genau deswegen kommt es zu diesen zusätzlichen Konflikten und man erzeugt damit diese Probleme mit. Auch die Stadt Linz könnte durch juristische Verordnungen, wer wo auf welcher Anlage fahren darf, etwas machen. Das Fahrrad ist ein Fahrzeug und es gehört damit auf die Fahrbahn. Im Gegenzug muss man schauen, dass die Geschwindigkeiten auf den Fahrbahnen geringer werden und dass dort kooperativer gefahren wird. Diesen zweiten Weg kann man jetzt schon einschlagen, da muss man nicht auf eine rechtliche Novelle warten. Aber grundsätzlich ist das Anliegen vollkommen richtig, Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.