Mittelübertragung für künftige Aufwände aus dem laufenden Verfahren mit der BAWAG AG

D 1 · Stadtsenatsantrag · 12. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Für künftige Aufwände aus dem laufenden Verfahren mit der BAWAG AG werden bis zu 8 Millionen Euro aus dem Rechnungsjahr 2022 zweckgebunden und in das Haushaltsjahr 2023 übertragen. Finanziert wird die Mittelübertragung aus Ertragsanteilen, sonstigen Erträgen und Rechtskosten-Budgets. Hintergrund ist der seit elf Jahren andauernde Rechtsstreit, für den im Jahr 2023 weitere Mittel benötigt werden könnten. Der Geschäftsbereich Finanzen wurde mit der Durchführung der entsprechenden Mittelüberträge beauftragt. Die Maßnahme wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Schlagwörter (9):finanzenmittelübertragunghaushaltrechtskostenrechtsstreitbawagzweckbindungbudgetverfahren
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Vizebürgermeisterin Blöchl berichtet über D 1 Mittelübertragung für künftige Aufwände aus dem laufenden Verfahren mit der BAWAG AG und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe heute die Mittelübertragung für die künftigen Aufwände aus dem laufenden Verfahren mit der BAWAG AG. Im vierten Quartal eröffnete uns die konjunkturelle Entwicklung weitere Spielräume finanzieller Natur und zwar in Höhe von acht Millionen Euro. In Hinblick auf die Beendigung des elf Jahre andauernden Rechtsstreits ist es uns sinnvoll erschienen, dass man diese haushalterischen Mittel aus dem Jahr 2022 in Höhe von acht Millionen Euro für künftige Aufwände aus dem laufenden Verfahren zweckbindet, um diese in das Haushaltsjahr 2023 übertragen zu können. Auf Grund der Dringlichkeit der Übertragung, das gehört immer zum Ende des Jahres gemacht, hat der Stadtsenat am 22. Dezember dieses Thema der Zweckbindung und der Übertragung dieser acht Millionen Euro behandelt. Der Stadtsenat beschließe nach § 47 Abs. 5 StL 1992 gegen nachträgliche Genehmigung durch den Gemeinderat: „Für künftige Aufwände aus dem laufenden Verfahren mit der BAWAG AG und etwaig dafür im Jahr 2023 benötigter Mittel, die im Jahr 2022 in einer maximalen Höhe von 8.000.000 Euro zur Verfügung stehen, werden folgende Mittel des Rechnungsjahres 2022 zweckgebunden und in das Haushaltsjahr 2023 vorgetragen. FiPos Funktionsbereich Fonds Betrag in € Bezeichnung 2.859200 - 925000 3.000.000,-€ Ertragsanteile 2.829200 211 612200 1.000.000,-€ Sonstige Erträge NDB 1.640200 82 900100 4.000.000,-€ Rechtskosten BAWAG Der Geschäftsbereich Finanzen wird mit der Durchführung der entsprechenden Mittelüberträge auf die FiPos 1.691200 mit FB 82 (Rechtskosten BAWAG) im Fonds 900100 (Finanzen) beauftragt.“ Ich bitte um Zustimmung.“
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Für künftige Aufwände aus dem laufenden Verfahren mit der BAWAG AG und etwaig dafür im Jahr 2023 benötigter Mittel, die im Jahr 2022 in einer maximalen Höhe von 8.000.000 Euro zur Verfügung stehen, werden folgende Mittel des Rechnungsjahres 2022 zweckgebunden und in das Haushaltsjahr 2023 vorgetragen. FiPos Funktionsbereich Fonds Betrag in € Bezeichnung 2.859200 - 925000 3.000.000,-€ Ertragsanteile 2.829200 211 612200 1.000.000,-€ Sonstige Erträge NDB 1.640200 82 900100 4.000.000,-€ Rechtskosten BAWAG Der Geschäftsbereich Finanzen wird mit der Durchführung der entsprechenden Mittelüberträge auf die FiPos 1.691200 mit FB 82 (Rechtskosten BAWAG) im Fonds 900100 (Finanzen) beauftragt.
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich möchte anmerken, dass wir uns bei D 1 und E 1 – wo wir zum Glück wirklich nichts damit zu tun haben – enthalten.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir werden uns jetzt enthalten, über den Vergleich reden wir dann im nächsten Tagesordnungspunkt.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, auch wir enthalten uns bei diesem Antrag, um die inhaltliche Diskussion zum Vergleich geht es im nächsten Tagesordnungspunkt.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenenthaltung der Fraktionen von FPÖ (9), KPÖ (2), LinzPlus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.