Sanierung der Geh- und Radwege an der Dauphinestraße über die A 7 Brücke einschließlich westlicher und östlicher Rampen sowie die Generalsanierung der öffentlichen Beleuchtung; Vergabe der Arbeiten maximal 326.000 Euro; Genehmigung einer Kreditüberschreitung

G 3 · Ausschussantrag · 21. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde die Sanierung der Geh- und Radwege in der Dauphinestraße über die A 7 Brücke samt westlicher und östlicher Rampen sowie die Generalsanierung der öffentlichen Beleuchtung. Das Vorhaben umfasst eine bituminöse Erneuerung auf rund 3.900 Quadratmetern und die Erneuerung von 19 Beleuchtungsmasten bei einem maximalen Kostenrahmen von 326.000 Euro inklusive USt. Die Bauarbeiten und Beleuchtungsarbeiten werden an Swietelsky AG und Elin GmbH vergeben; dafür sind jeweils Aufmaßreserven für Unvorhergesehenes vorgesehen. Zusätzlich wurde eine Kreditüberschreitung von 241.000 Euro genehmigt, deren Bedeckung über Mehreinnahmen aus Bundestransfers erfolgt. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):gehwegsanierungradwegesanierungdauphinestraßea7-brückeöffentliche beleuchtungverkehrsflächenstraßenerhaltungkreditüberschreitungvergabeverfahreninfrastruktur
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1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 326.000 Euro inklusive USt grundsätzlich genehmigt: Bituminöse Sanierung der Geh- und Radwege in der Dauphinestraße über die A 7 Brücke einschließlich westlicher und östlicher Rampen auf einer Gesamtfläche von rund 3.900 Quadratmeter sowie die Generalsanierung der öffentlichen Beleuchtung mit 19 Stück Beleuchtungsmasten. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: 2. 1. Straßenbauarbeiten - OG 01: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Swietelsky AG, Edlbacherstraße 10, 4020 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt) 73.884,05 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 11.115,95 Euro inklusive USt bewilligt. 2. 2. Bauliche Vorkehrungen für die öffentliche Beleuchtung - OG 02: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter/Auftragnehmer: Swietelsky AG, Edlbacherstraße 10, 4020 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt) 39.840,12 Euro inklusive USt Als Aufmaßreserve an die Firma und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 6.159,88 Euro inklusive USt bewilligt. 2. 3. Installationsarbeiten für die öffentliche Beleuchtung: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter/Auftragnehmer: Elin GmbH, Emil-Rathenau-Straße 4, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt) 177.017,52 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 17.982,48 Euro inklusive USt bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung - Kreditüberschreitung: Die Verrechnung der Kosten der Straßenbauarbeiten - OG 01 inklusive USt in Höhe von 85.000,00 Euro erfolgt im Rechnungsjahr 2024 auf der FiPos 1.002100 (Straßenbauten), Haushaltsprogramm 05026 (Verkehrsflächen, bauliche Erhaltung) im Fonds 612000 (Gemeindestraßen - Straßenerhaltung). Die Verrechnung der baulichen Vorkehrungen - OG 02 und der Installationsarbeiten für die öffentliche Beleuchtung in Höhe von insgesamt 241.000 Euro erfolgen im Rechnungsjahr 2024 auf der FiPos 1.005100 (Anlagen zu Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm 05044 (Erweiterung und Erneuerung Beleuchtungsanlagen) im Fonds 816000 (Öffentliche Beleuchtung und Uhren). Die Kreditüberschreitung in Höhe von 241.000 Euro auf der FiPos 1.005100 (Anlagen zu Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm 05044 (Erweiterung und Erneuerung Beleuchtungsanlagen) im Fonds 816000 (Öffentliche Beleuchtung und Uhren) wird genehmigt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf der FiPos 2.860200 (Transfers von Bund) mit dem Funktionsbereich 514 (Personennahverkehr) im Fonds 943000 (Zuschüsse nach dem FAG). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.