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Gewährung einer Subvention an die Initiator*innen des Crossing Europe Filmfestivals (Durchführung des Filmfestivals 2024); maximal 123.000 Euro sowie maximal 10.420,74 Euro in Form einer Naturalförderung
J 2 · Ausschussantrag · 21. Sitzung
Berichterstatter:
Ausschuss:Ausschuss für Kultur, Tourismus und Märkte
Ergebnis:angenommen
Quelle:PDF der Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertDem Crossing Europe Filmfestival wird für die Durchführung des Festivals 2024 eine Förderung von maximal 123.000 Euro sowie eine Naturalförderung von maximal 10.420,74 Euro gewährt. Die Sachleistungen umfassen die gebührenfreie Nutzung öffentlichen Guts und die Zurverfügungstellung von Werbekästen. Die Förderung ist an die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien gebunden. Die Kosten werden im Bereich Kultur und Bildung sowie teilweise im Gebäudemanagement und Tiefbau für das Rechnungsjahr 2024 verrechnet. Beschlossen wurde die Förderung einstimmig.
Schlagwörter (10):kulturförderungfilmfestivalcrossing europenaturalförderungsachleistungenwerbekästenöffentliches gutkultur und bildunggebäudemanagementfinanzen
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe:
1. Dem Crossing Europe Filmfestival, vertreten durch Frau XXXXXX XXXXXXXXXXXXX, Graben 30, 4020 Linz, wird eine monetäre Förderung in der Höhe von maximal 123.000 Euro und Naturalsubventionen in Gesamtsumme von maximal 10.420,74 Euro zur Durchführung des Filmfestivals 2024 gewährt.
Die Naturalsubventionen setzen sich folgendermaßen zusammen:
- Naturalsubvention des Gebäudemanagement und Tiefbau zur gebührenfreien Nutzung öffentlichen Guts in Höhe von 420,74 Euro (Gesamtkosten: 841,48 Euro)
- Naturalsubvention des Geschäftsbereichs Kommunikation und Marketing in Form der Zurverfügungstellung von Werbekästen in Höhe von 10.000 Euro
Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien.
2. Die Verrechnung der Kosten im Geschäftsbereich Kultur und Bildung in Höhe von 123.000 Euro für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der FiPos 1.757000 (Transfers an private Organisationen) im Fonds 351000 (Kunst- und Kulturförderung).
Die Verrechnung des Selbstbehaltes im Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau in Höhe von 420,74 Euro für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf FiPos 2.816000 (Kostenbeiträge für sonstige Leistungen) mit dem Funktionsbereich 245 (Naturalsubventionen) im Fonds 840100 (Grundbesitz öffentliches Gut).
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.