Bebauungsplanänderung 12-001-01-01 (Im Haidland 7) mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 124, KG Kleinmünchen

I 1 · Ausschussantrag · 18. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 12-001-01-01 für das Gebiet Im Haidland 7 in Kleinmünchen mit Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplanes S 124. Der Wirkungsbereich wird von Salzburger Straße, A7-Mühlkreisautobahn und Im Haidland begrenzt. Mit der Rechtswirksamkeit werden die bisher in diesem Bereich geltenden Bebauungspläne aufgehoben. Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Amtsblatt folgenden Tag in Kraft und liegt zur öffentlichen Einsicht auf. Die Änderung wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):bebauungsplanänderungraumordnungkleinmünchenim haidlandbebauungsplanplanungsrechtstadtplanungflächennutzungverordnung
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderätin Fechter berichtet über und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 12-001-01-01, Im Haidland 7, mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 124, wird erlassen. ## Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 13. Dezember 2023 betreffend die Bebauungsplanänderung 12-001-01-01, „Im Haidland 7“, Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 124 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: ## § 1 Die Bebauungsplanänderung 12-001-01-01 mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 124 wird erlassen. ## § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: - Nordwest: Salzburger Straße - Osten: A7 - Mühlkreisautobahn - Südwest: Im Haidland - Katastralgemeinde Kleinmünchen Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Geschäftsbereich Bau und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. ## § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 12-001-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne sowie der Bebauungsplan S 124 im gekennzeichneten Bereich aufgehoben. ## § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Geschäftsbereiches 707 Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen."

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.