Änderungspläne Nr. 201 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Katzbach (Mengerstraße)

M 3 · Ausschussantrag · 2. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Erlassung von Änderungsplänen Nr. 201 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 für die Mengerstraße in der Katastralgemeinde Katzbach. Die Verordnung legt den Wirkungsbereich anhand mehrerer Grundstücksgrenzen fest und hebt im betroffenen Bereich die bisherigen Planungen auf. Die Pläne werden nach Kundmachung öffentlich aufgelegt und zusätzlich 14 Tage an der Amtstafel zur Einsicht angeschlagen. Die Beschlussfassung erfolgte mit Stimmenmehrheit bei Stimmenthaltung von MFG, KPÖ und einem weiteren Mitglied.

Schlagwörter (9):flächenwidmungsplanörtliches entwicklungskonzeptraumordnungkatzbachmengerstraßebauleitplanungverordnungöffentliche einsichtgrundstücksgrenzen
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Gemeinderat Koppler berichtet über M 3 Änderungspläne Nr. 201 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Katzbach (Mengerstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 201 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Mengerstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2021 betreffend Änderungspläne Nr. 201 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Mengerstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 201 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: nördl. Grenze des Grundstück Nr. 778/11 und Nr. 762/12 Osten: Grundstück Nr. 750/4 und Nr. 762/12 Süden: südl. Grenze des Grundstück Nr. 750/4 Westen: westl. Grenze des Grundstück Nr. 750/4 und Grundstück Nr. 778/11 Katastralgemeinde Katzbach Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 201 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“
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Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 201 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Mengerstraße, wird erlassen.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Grundsätzlich kann man einer Entwicklungsmöglichkeit der Johannes Kepler Universität (JKU) zustimmen. Auf der anderen Seite finde ich das schade, wenn man sieht, wie der Park dort schön langsam immer weniger und verdichtet wird. Ich glaube, dass die JKU, also das ganze Areal, sehr stark in der Gesamtheit wirkt. Daher bin ich nicht wirklich dafür und wir werden uns der Stimme enthalten.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von MFG (2) und KPÖ (2) sowie von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.