Verlängerung der Schwerpunktprogramme zur Wirtschaftsförderung für den Zeitraum von 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025

D 2 · Ausschussantrag · 18. Sitzung

Zusammenfassung

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Die Verlängerung mehrerer Schwerpunktprogramme zur Wirtschaftsförderung für den Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025 wurde beschlossen. Betroffen sind die Programme für Nahversorgung, Neugründung und Standortwechsel, regionale Wirtschaftsinitiativen sowie Gründerinnen an den Standorten OIC, Tabakfabrik Linz und TECH CENTER Linz-Winterhafen. Gefördert werden sollen Maßnahmen, Projekte und Investitionen von Kleinst- und kleinen Unternehmen sowie von Vereinen, Arbeitsgemeinschaften und Unternehmenszusammenschlüssen, die sich positiv auf den Wirtschaftsstandort Linz auswirken. Die Programme treten mit 1.1.2024 in Kraft; Anpassungen an nationales und EU-Recht sowie redaktionelle Änderungen dürfen ohne neuerliche Befassung vorgenommen werden. Die Finanzierung erfolgt aus budgetierten Mitteln für Handel, Gewerbe und Industrie sowie für Wirtschafts- und Kleingewerbeförderungen und Gründerinnenförderung.

Schlagwörter (10):wirtschaftsförderungnahversorgungneugründungstandortwechselregionale wirtschaftsinitiativengründerförderungkleinstunternehmenstandortentwicklungförderprogrammebudget
AntragstextEinblendenAusblenden
Beim vorliegenden Antrag geht es um die Schwerpunktprogramme zur Wirtschaftsförderung, konkret geht es dabei um die Wirtschaftsförderungsprogramme ‚Linz fördert Nahversorgung‘, ‚Linz fördert Neugründung und Standortwechsel‘, ‚Linz fördert Regionale Wirtschaftsinitiativen‘, ‚Linz fördert Gründer*innen am Standort der Open Innovation Center GmbH (OIC)‘, ‚Linz fördert Gründer*innen am Standort der Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH (TFL)‘ und ‚Linz fördert Gründer*innen an den Standorten der TECH CENTER Linz-Winterhafen Errichtungs- und BetriebsgmbH (TCLW)‘, welche für zwei weitere Jahre verlängert werden sollen. Durch die spezifischen zielgruppenorientierten Schwerpunktprogramme sollen Maßnahmen, Projekte und Investitionen gefördert werden, die sich positiv auf den Wirtschaftsstandort Linz auswirken. Zielgruppe dieser Programme sind Kleinst- und kleine Unternehmen sowie Vereine, Arbeitsgemeinschaften und Zusammenschlüsse von Unternehmen, die im Stadtgebiet Linz neu angesiedelt werden bzw. bereits angesiedelt sind. Da sich die entsprechenden Programme sowohl hinsichtlich der Zielsetzung als auch der Förderschwerpunkte in der letzten Förderperiode bewährt haben, sollen diese für die Laufzeit vom 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025 verlängert werden.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
1. Die beiliegenden Schwerpunktprogramme ‚Linz fördert Nahversorgung‘, ‚Linz fördert Neugründung und Standortwechsel‘, ‚Linz fördert Regionale Wirtschaftsinitiativen‘, ‚Linz fördert Gründer*innen am Standort OIC‘, ‚Linz fördert Gründer*innen am Standort TFL‘ und ‚Linz fördert Gründer*innen an den Standorten der TCLW‘ treten mit 1.1.2024 in Kraft. Die Schwerpunktprogramme sind dabei bis 31.12.2025 anzuwenden. 2. Der Magistrat, Geschäftsbereich Büro Stadtregierung Linz / Abteilung Wirtschaft, Innovation, Klimaschutz und EU wird beauftragt, notwendige Anpassungen an nationales Recht und EU-Recht (insbesondere Beihilfenrecht) sowie redaktionelle Änderungen ohne vorherige Befassung des Gemeinderates vorzunehmen. 3. Die Einzelbeschlüsse für Förderungen im Rahmen dieser Schwerpunktprogramme werden mit der Bedingung der Einhaltung der Allgemeinen Förderungsrichtlinie und der Wirtschaftsförderungsrichtlinie gemäß den budgetär zur Verfügung stehenden Mitteln von den nach den Wertgrenzen lt. StL 1992 jeweils zuständigen Organen getroffen. 4. Die Verrechnung der Kosten für die Jahre 2024 und 2025 soll aus den budgetierten Mitteln im Fonds 789000 (Förderung Handel, Gewerbe und Industrie) für „Linz fördert Nahversorgung“ auf FiPos 1.755000 (Transfers an Unternehmen), Funktionsbereich 99 (Nahversorger), für „Linz fördert Neugründungen und Standortwechsel“ auf FiPos 1.775100 (Kapitaltransfers an Unternehmen), Haushaltsprogramm HP04003 (Wirtschafts- und Kleingewerbeförderungen), für „Linz fördert Regionale Wirtschaftsinitiativen“ auf FiPos 1.755000 (Transfers an Unternehmen), Funktionsbereich 97 (regionale Wirtschaftsinitiativen) und für „Linz fördert Gründer*innen“ auf FiPos 1.755000 (Transfers an Unternehmen), Funktionsbereich 540 (Gründer*innenförderung) erfolgen.
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wünschen uns hier mehr Transparenz, sprich die Auflistung und Dokumentation der Projekte auf der Webseite, das halten wir für notwendig. Auch eine Evaluierung und die öffentliche Darstellung der Gesamtsumme der Förderungen wäre gut. Aktuell ist das nicht der Fall, die Öffentlichkeit kann nicht verständlich nachsehen, was wie hoch und wer gefördert wurde. In Sinne der Transparenz geht es unseres Erachtens um eine Darstellung und Nachvollziehbarkeit unserer Aktivitäten und Förderungen, auf die wir als Stadt auch zum Teil stolz sein können. Solange das nicht erfolgt oder nicht transparent dargestellt wird, wollen wir nicht zustimmen. Wir enthalten uns deswegen bei diesem Antrag der Stimme.

Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten und ich möchte das ein bisschen ausführen. Für diese Ausführung möchte ich einen kurzen Rückblick auf das vergangene Jahr machen. Ich habe mir das Wortprotokoll noch einmal ausgedruckt und möchte darauf Bezug nehmen. Herr Bürgermeister Luger hat vergangenes Jahr gesagt – wir haben diesem Antrag betreffend Wirtschaftsförderung damals zugestimmt –, dass das ein Auslaufmodell ist, weil die Wirtschaftsförderung umstrukturiert werden soll. Die Förderrichtlinien sollen überarbeitet werden und der Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung sollte sich damit beschäftigen. Dann meinte Herr Bürgermeister Luger, dass doch ein sehr starkes Gießkannenprinzip vorherrscht und wir das in ein dynamischeres, moderneres System umwandeln sollen. Er wollte sich dann auch mit allen Fraktionen beraten. Gehen wir die Punkte kurz durch: Bei der Umstrukturierung der Förderrichtlinien ist tatsächlich etwas passiert. Es gibt eine Start-up-Förderung, die es in der Art und Weise vorher nicht gegeben hat und die regionalen Wirtschaftsinitiativen wurden auf drei Teilbereiche aufgeteilt. Wenn man das Budget betrachtet - ein kleiner Vorgriff auf die morgige Budget-Gemeinderatssitzung - sieht man, dass die Summen in etwa gleichgeblieben sind. Es hat sich also unter der Oberfläche vielleicht ein bisschen was getan. Man sieht auch, dass die Nahversorgungsförderung im Übrigen um 15.000 Euro gekürzt wurde. Mit einer Beratung mit den Fraktionen oder dem Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung wurde es leider nichts, die fertige Vorlage an den Gemeinderat wurde vor zehn Tagen bzw. letzte Woche präsentiert. Da haben wir zwar schon noch darüber gesprochen, dass mir persönlich die Ökologisierung der Wirtschaftsförderung fehlt, aber da war im Grunde schon alles ‚eingetütet‘ und fertig. Eine Beratung mit Fraktionen stelle ich mir anders vor, zum Beispiel so, dass man sagt: ‚Das wäre unser Vorschlag. Habt ihr noch Ideen, was man einbauen kann und was nicht?‘ Man diskutiert danach und versucht zu argumentieren. Das ist in dieser Art und Weise nicht erfolgt. Ich möchte auch noch den dritten Punkt, nämlich die Gießkannenthematik anführen: Wenn man in eine bestehende Gießkanne drei neue Löcher bohrt, ist es immer noch eine Gießkanne, nur verteilt sie das Bestehende noch feiner. Vielen Dank.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (8) und LinzPlus (2) sowie von Gemeinderätin Schachner von MFG und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.